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   OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17   

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https://dejure.org/2018,15441
OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17 (https://dejure.org/2018,15441)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.05.2018 - 8 U 130/17 (https://dejure.org/2018,15441)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - 8 U 130/17 (https://dejure.org/2018,15441)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § ... 315; BGB §§ 315 ff.; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 818 Abs. 3; VVG § 86 Abs. 1 S. 1; VVG § 194 Abs. 2; UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b; UStG § 14c Abs. 1 S. 2; UStG § 17 Abs. 1 S. 1; AO § 37 Abs. 2; AO § 164 Abs. 2
    Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der Berechnung der individuellen Herstellung von Zytostatika

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der Berechnung der individuellen Herstellung von Zytostatika

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch einer privaten Krankenversicherung auf Rückzahlung von Umsatzsteuer auf in einer Krankenhausapotheke hergestellte Zytostatika

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der Berechnung der individuellen Herstellung von Zytostatika

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 106 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Auslegung einer Nettopreisabrede/Einwand der Entreicherung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rückzahlung der Umsatzsteuer für die Abgabe von Zytostatika bei ambulanter Krankenhausbehandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1303
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.04.2012 - VIII ZR 253/11

    Umsatzsteuersatz für das Legen eines Hausanschlusses durch ein

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Hiervon gehe auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18.04.2012 - Az: VIII ZR 253/11 - aus.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.04.2012 (VIII ZR 253/11), auf die das Landgericht das angefochtene Urteil stütze, zeige, dass die dort angewandten Grundsätze im vorliegenden Fall nicht einschlägig seien.

    Dass der Unternehmer, der die Umsatzsteuer weiterleitet, sie zunächst "erlangt", hat auch der Bundesgerichtshof unproblematisch angenommen (vgl. Urteil vom 18.04.2012 - VIII ZR 253/11 - WM 2012, 2071).

    Die Berechtigung oder die zivilrechtliche Verpflichtung des Unternehmers, die Rechnungen zu berichtigen, wird dadurch gerade nicht berührt (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2012 - VIII ZR 253/11 -, WM 2012, 2071, Tz. 26.).

    Eine fortbestehende Bereicherung ist nur dann nicht anzunehmen, wenn der Erstattungsanspruch gegenüber dem Fiskus praktisch wertlos ist, was der Fall ist, wenn der Anspruch uneinbringlich oder seine Durchsetzung nach den Umständen zumindest äußerst schwierig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2012, a. a. O., Tz. 24 f.).

    Zum einen folgt aus dem Urteil des BGH vom 18.04.2012 (a. a. O.), dass die äußerste Schwierigkeit der Forderungsdurchsetzung derart gravierend sein muss, dass sie der Uneinbringlichkeit der Forderung gleichkäme.

    So hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18.04.2012, a. a. O., Tz. 12) eine vertragliche Nebenpflicht des Unternehmers zur Berichtigung der Rechnungen angenommen.

  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Vorliegend war die Umsatzsteuer auf die im Rahmen der ambulanten Behandlung erfolge Lieferung der individuell hergestellten Zytostatika nicht geschuldet, wie dies der Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 24.09.2014 (V R 19/11) festgestellt hat.

    Die Beklagte kann nach der durch die Entscheidung des BFH vom 24.09.2014 (V R 19/11, DStR 2014, 2505) und den entsprechenden Festlegungen in der Anweisung des BMF vom 28.09.2016 (III C 3 - S 7170/11/1004) eindeutig geklärten Rechtslage die hier streitgegenständlichen Rechnungen für die im Rahmen der ambulanten Behandlung erfolgte individuelle Herstellung der Zytostatika nach §§ 14 c Abs. 1 S. 2, 17 Abs. 1 UStG berichtigen und nach § 37 Abs. 2 AO die Rückzahlung der zu Unrecht geleisteten Umsatzsteuerbeträge verlangen.

  • BGH, 27.01.2015 - KZR 90/13

    Mittelstandskartell: Kartellrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.01.2015 - KZR 90/13) sei der Wegfall der Bereicherung nur dann nicht anzunehmen, wenn die Steuerbelastung vom Finanzamt ausgeglichen worden sei.

    Sofern die Beklagte zur Untermauerung ihres Entreicherungseinwandes auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.01.2015 (KZR 90/13, NJW.RR 20154, 659, Tz. 40) verwiesen hat, übersieht sie, dass in dem jener Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt gerade keine vertragliche Nebenpflicht des Unternehmers bestanden hat, die von ihm erteilten Rechnungen zu berichtigen.

  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Eine solche Nettopreisabrede ist nicht dahingehend auszulegen, dass der Leistungsempfänger bereit und verpflichtet ist, den Nettopreis zuzüglich der tatsächlich festgesetzten Umsatzsteuer zu zahlen (entgegen BSG, Urt. v. 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 - NZS 2010, 154, Tz.15 f.).

    Indes ist die Nettopreisabrede nicht dahingehend auszulegen, dass der Leistungsempfänger bereit und verpflichtet ist, den Nettopreis zuzüglich der tatsächlich festgesetzten Umsatzsteuer zu zahlen (so aber BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 -, NZS 2010, 154, Tz. 15 f.).

  • LG Göttingen, 21.09.2017 - 12 O 58/16

    Arzt; Behandlung; Krankenhausapotheke; Rückforderung; Umsatzsteuer;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 21.09.2017 - Az.: 12 O 58/16 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Göttingen vom 21.09.2017, Az.: 12 O 58/16, die Klage abzuweisen.

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Eine Rückwirkung der Zustellung ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn die dem Kläger vorwerfbaren Umstände dazu geführt haben, dass sich die Zustellung gegenüber der normalen Dauer um mehr als 14 Tage, gemessen am Ablauf der zu wahrenden Frist, verzögert hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14 -, NJW 2015, 2666, Tz. 5).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11

    Demnächstige Zustellung der Klage: Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses mehr

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Eine hinnehmbare Verzögerung ist in der Regel dann zu bejahen, wenn der Gerichtskostenvorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraumes eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11 -, ZMR 2012, 643, Tz. 7).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 141/13

    Auslegung der Reichweite eines befristeten Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Folge des Verzichts ist jedoch, dass die Befugnis des Schuldners, die Einrede der Verjährung zu erheben, für den genannten Zeitraum ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 141/13 -, NJW 2014, 2267, Tz. 18).
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Im Übrigen ist bei Leistungen, die einem Treuhänder ohne rechtlichen Grund zugewendet werden, in der Regel der Treuhänder und nicht der Treugeber als unmittelbar bereichert anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1961 - VII ZR 4/60 -, NJW 1961, 1461, Tz. 19 ff.).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
    Richtigerweise ist die Nettopreisabrede dahingehend auszulegen, dass neben dem Nettopreis die auf die Lieferung anfallende Umsatzsteuer geschuldet ist (Rohde/Knobbe a. a. O.; so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 19.06.1990 - XI ZR 280/89 -, NJW-RR 1990, 1199, Tz. 13).
  • OLG Köln, 22.06.2012 - 20 U 27/12

    Bindung des Herstellers von Arzneimitteln an eine getroffene Preisbestimmung

  • OLG Stuttgart, 05.05.2010 - 3 U 79/09

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Entgeltregelung in einem Liefer- und

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99

    "Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer

  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 7/18

    Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern: Zu Unrecht für

    bb) Andere Stimmen werten die getroffenen Abreden als Nettopreisvereinbarungen und sehen daher die Umsatzsteuer als eigenständigen Preisanteil nur dann als geschuldet an, wenn materiell-rechtlich eine entsprechende Steuerpflicht besteht (vgl. etwa OLG Braunschweig, Urteil vom 22. Mai 2018 - 8 U 130/17, juris Rn. 20 ff. [Revision anhängig unter dem Az. VIII ZR 212/18]; LG Aachen, Urteil vom 9. Februar 2018 - 6 S 118/17, juris [nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 66/18, zur Veröffentlichung bestimmt]).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 115/18

    Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika

    bb) Andere Stimmen werten die getroffenen Abreden als Nettopreisvereinbarungen und sehen daher die Umsatzsteuer als eigenständigen Preisanteil nur dann als geschuldet an, wenn materiell-rechtlich eine entsprechende Steuerpflicht besteht (vgl. etwa OLG Braunschweig, Urteil vom 22. Mai 2018 - 8 U 130/17, juris Rn. 20 ff. [Revision anhängig unter dem Az. VIII ZR 212/18]; LG Aachen, Urteil vom 9. Februar 2018 - 6 S 118/17, juris [nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 66/18, zur Veröffentlichung bestimmt]).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 66/18

    Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika

    bb) Andere Stimmen werten die getroffenen Abreden als Nettopreisvereinbarungen und sehen daher die Umsatzsteuer als eigenständigen Preisanteil nur dann als geschuldet an, wenn materiell-rechtlich eine entsprechende Steuerpflicht besteht (vgl. etwa das Berufungsgericht; OLG Braunschweig, Urteil vom 22. Mai 2018 - 8 U 130/17, juris Rn. 20 ff. [Revision anhängig unter dem Az. VIII ZR 212/18]).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 189/18

    Ansatz einer materiell-rechtlich nicht angefallenen Umsatzsteuer für die

    bb) Andere Stimmen werten die getroffenen Abreden als Nettopreisvereinbarungen und sehen daher die Umsatzsteuer als eigenständigen Preisanteil nur dann als geschuldet an, wenn materiell-rechtlich eine entsprechende Steuerpflicht besteht (vgl. etwa OLG Braunschweig, Urteil vom 22. Mai 2018 - 8 U 130/17, juris Rn. 20 ff.; [Revision anhängig unter dem Az. VIII ZR 212/18]; LG Aachen, Urteil vom 9. Februar 2018 - 6 S 118/17, juris [nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 66/18, zur Veröffentlichung bestimmt]).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2019 - 25 U 60/18

    Kein Anspruch auf Erstattung überzahlter Umsatzsteuer für Zytostatika aus

    Auf der Grundlage einer solchen Bruttopreisvereinbarung ist der Leistungsempfänger auch dann zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, wenn der Leistungserbringer die Umsatzsteuerpflicht bei seiner Preiskalkulation zu Unrecht angenommen hat; umgekehrt kann der Leistungserbringer, wenn er irrtümlich von einer Umsatzsteuerfreiheit ausgegangen ist, seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (BGH, Urteil vom 20. Februar 2019, VIII ZR 7/18 Rdn. 25; VIII ZR 66/18 Rdn. 23; VIII ZR 115/18 Rdn. 24; VIII ZR 189/18 Rdn. 22; BSG, NZS 2010, 154, 155 Rdn. 16; BGH, NJW-RR 2002, 591, 593; OLG Braunschweig, MDR 2018, 1303; Rohde/Knobbe, NJW 2012, 2156, 2158; Kahsnitz, DStR 2017, 1272, 1273).
  • LG Köln, 18.07.2018 - 25 S 15/17
    Da eine gesonderte Einigung über die Mehrwertsteuer nicht vorlag, konnte offenbleiben, ob durch die Rechtsprechungsänderung zur Umsatzsteuerpflicht der individuell hergestellten Zytostatika der Rechtsgrund nicht bestand (so OLG Schleswig, Urt.v. 20.12.2017 -4 U 69/17 -, zit. in Juris; OLG Braunschweig, BeckRS 2018, 10707; LG Aachen, BeckRS 2018, 4655; a.A. LSozG Baden- Württemberg , Urt. vom 16.1.2018 - L 11 KR 1723/17, zit. in Juris; LG Tübingen, Urt. vom 24.3.2017 - 4 O 224/16 - , zit. in Juris).
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