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   OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19   

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OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19 (https://dejure.org/2019,15566)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.05.2019 - 11 U 18/19 (https://dejure.org/2019,15566)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 11 U 18/19 (https://dejure.org/2019,15566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    InsO § 180; InsO § 184; ZPO § 29 Abs. 1; ZPO § 256; ZPO § 538; EGV 44/2001 Art. 4 Abs. 1; EGV 44/2001 Art. 5 Abs. 1; EGV 44/2001 Art. 7 Nr. 1 Buchst. a; EGV 44/2001 Art. 25; BGB § 269 Abs. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Inanspruchnahme eines Bürgen aus der Bürgschaft; Begriff des Erfüllungsorts für die Verpflichtung des Bürgen

  • IWW

    § 12 ZPO
    Erfüllungsort

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Inanspruchnahme des Bürgen aus der Bürgschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Inanspruchnahme des Bürgen aus der Bürgschaft

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Inanspruchnahme eines Bürgen aus der Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wo wird ein Bürge verklagt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Inanspruchnahme eines Bürgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Dies gilt ebenfalls für die hier in Rede stehende Feststellungsklage nach § 184 InsO (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 -, Rn. 6, juris).

    Wenn die Vollstreckungsaussichten als gering anzusehen sind, kann ein Abschlag von 75% des Nennwerts der Forderung angemessen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009, a.a.O.; Pluta/Heidrich, jurisPR-InsR 18/2009 Anm. 6).

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 11 U 52/18

    Berufsunfähigkeit bei Selbständigem mit Ein-Personen-Unternehmen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Obwohl es selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt im eigentlichen Sinne hat und die vorläufige Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung gemäß § 717 Abs. 1 ZPO schon mit der Verkündung des aufhebenden Urteils außer Kraft tritt, ist in den Fällen der vorliegenden Art ein Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit erforderlich, weil das zuständige Vollstreckungsorgan die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil laut § 775 Nr. 1 und § 776 Satz 1 ZPO erst einstellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufheben darf, wenn ihm eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird (OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 -, juris, Rn. 75; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 11 U 52/18 -, juris, Rn. 27 m.w.N.; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 538, Rn 59).

    Für Schutzanordnungen nach § 711 ZPO ist allerdings schon deshalb kein Raum, weil es an einem vollstreckbaren Leistungsausspruch im Berufungsurteil fehlt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018, a.a.O.).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Das autonome deutsche Recht, insbesondere die Zivilprozessordnung, ist nur subsidiär anwendbar (BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 264/95 -, BGHZ 134, 127-137, Rn. 23).

    Das gilt auch für die Zahlungspflicht eines Bürgen (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 264/95 -, BGHZ 134, 127-137, Rn. 22).

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Es ist deshalb anerkannt, dass auch Klagen, mit denen das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses festgestellt werden soll, unter diese Regelung fallen können (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2010 - IX ZR 108/09 -, BGHZ 185, 241-252, Rn. 12 zum wortgleichen Art. 5 Nr. 1 LugÜ).

    Wo der Erfüllungsort liegt, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit der Sache befassten Gerichts maßgeblich ist (lex causae; vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1976, C-12/76, Celex-Nr. 61976CJ0012, Tz. 13; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - XI ZR 474/02 -, BGHZ 157, 224-232, Rn. 22; Urteil vom 27. April 2010 - IX ZR 108/09 -, BGHZ 185, 241-252, Rn. 15).

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Übersendet ein Gläubiger nach einer Vorbesprechung dem im Ausland ansässigen Bürgen ein vollständig ausgefülltes Vertragsformular, das eine Gerichtsstandsvereinbarung enthält, jedoch nicht von ihm unterzeichnet ist, kommt eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nicht schon dadurch zustande, dass die Bürgschaft erteilt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2001 - IX ZR 19/00 -, juris).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass sich bei einer Feststellungsklage die Beschwer des Beklagten danach bemisst, wie hoch oder gering das Risiko einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 -, juris, Rn. 9).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort, die aber nicht die Festlegung des Ortes bezweckt, an dem der Schuldner die ihm obliegende Leistung tatsächlich zu erbringen hat, sondern allein darauf abzielt, einen bestimmten Gerichtsstand festzulegen, fällt nicht unter Art. 7 Nr. 1 EuGVVO (sogen. abstrakte Erfüllungsortvereinbarung), sondern allein unter Art. 25 EuGVVO und ist nur zulässig, wenn sie dieser Bestimmung entspricht (vgl. EuGH, Urteil vom 20.02.1997 - C-106/95 -, juris, Rn. 35; Leible, in: Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 4. Aufl., Art. 7 Brüssel-Ia-VO, Rn. 53).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Der Zweck des § 538 ZPO erfasst gerade auch die Sachlagen, in denen der Erstrichter nur verfahrensrechtliche Erwägungen anstellt, sich mit dem Anspruch selbst aber nicht beschäftigt, weil er sich an der dazu nötigen Sachaufklärung durch einen formalen Aspekt gehindert glaubt (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.1954 - V ZR 67/53 -, juris, Rn. 29; OLG Dresden, Urteil vom 07.06.2002 - 3 U 589/02 -, juris).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Obwohl es selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt im eigentlichen Sinne hat und die vorläufige Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung gemäß § 717 Abs. 1 ZPO schon mit der Verkündung des aufhebenden Urteils außer Kraft tritt, ist in den Fällen der vorliegenden Art ein Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit erforderlich, weil das zuständige Vollstreckungsorgan die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil laut § 775 Nr. 1 und § 776 Satz 1 ZPO erst einstellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufheben darf, wenn ihm eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird (OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 -, juris, Rn. 75; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 11 U 52/18 -, juris, Rn. 27 m.w.N.; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 538, Rn 59).
  • OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
    Der Zweck des § 538 ZPO erfasst gerade auch die Sachlagen, in denen der Erstrichter nur verfahrensrechtliche Erwägungen anstellt, sich mit dem Anspruch selbst aber nicht beschäftigt, weil er sich an der dazu nötigen Sachaufklärung durch einen formalen Aspekt gehindert glaubt (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.1954 - V ZR 67/53 -, juris, Rn. 29; OLG Dresden, Urteil vom 07.06.2002 - 3 U 589/02 -, juris).
  • KG, 04.05.2000 - 10 U 5220/99
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • EuGH, 17.06.1992 - C-26/91

    Handte / TMCS

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

  • OLG Brandenburg, 29.09.2010 - 4 U 150/09

    Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bürgen

  • OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein

  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20

    Unzulässiges Teilurteil; Bauhandwerkersicherung; Verbraucherbauvertrag

    Obgleich ein Fall des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vorliegt, ist mangels vollstreckbaren Leistungsanspruchs eine Anordnung nach § 711 ZPO gegenstandslos (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 22. Mai 2019 - 11 U 18/19 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 03.12.2020 - 24 U 14/20

    Planung eines Warmdaches: Architekt muss detaillierte Angaben zu den Anschlüssen

    Obgleich ein Fall des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vorliegt, ist mangels vollstreckbaren Leistungsanspruchs eine Anordnung nach § 711 ZPO gegenstandslos (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 22. Mai 2019 - 11 U 18/19 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 12.01.2022 - 11 U 21/21

    Haftung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen vermeintlich

    Dies gilt schon hinsichtlich des Verfahrens 9 O 383/07 LG Detmold schon deshalb, weil dieses noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sondern derzeit noch unter Aktenzeichen I-11 U 18/19 beim erkennenden Senat anhängig ist.
  • LG Münster, 19.03.2020 - 14 O 114/19
    Hinsichtlich der Zuständigkeit nimmt das Gericht Bezug auf das Urteil des OLG Braunschweig vom 22.05.2019 - 11 U 18/19.
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