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   OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21   

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https://dejure.org/2022,17424
OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21 (https://dejure.org/2022,17424)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.06.2022 - 4 U 557/21 (https://dejure.org/2022,17424)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 4 U 557/21 (https://dejure.org/2022,17424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 BGB; § ... 355 BGB; § 357 BGB; § 358 BGB; § 488 Abs. 1 S. 2 BGB; § 491 BGB; § 495 Abs. 1 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB; § 818 BGB; § 322 Abs. 1 ZPO; § 524 Abs. 4 ZPO; § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO; § 495 Abs. 1 BGB; § 355 BGB; §§ 357 ff. BGB
    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages; Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen einer Bank; Bindungswirkung eines Feststellungsurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf eines mit einem Kaufvertragverbundenen Darlehensvertrages - entgegenstehende Rechtskraft und Bindungswirkung eines die negative Feststellungsklage abweisenden Urteils

  • rechtsportal.de

    Widerruf eines mit einem Kaufvertragverbundenen Darlehensvertrages - entgegenstehende Rechtskraft und Bindungswirkung eines die negative Feststellungsklage abweisenden Urteils

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages sowie zur entgegenstehenden Rechtskraft und Bindungswirkung eines die negative Feststellungsklage abweisenden Urteils

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf eines mit einem kaufvertragverbundenen Darlehensvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3584
  • WM 2022, 2022
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.04.1986 - VII ZR 286/85

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Ein Urteil, das einer negativen Feststellungsklage aus sachlichen Gründen nicht stattgibt, hat grundsätzlich dieselbe Bedeutung wie ein Urteil, das das logische Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellen würde (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1986 - VII ZR 286/85 -, Rn. 10, juris).

    Ein Urteil, das einer negativen Feststellungsklage aus sachlichen Gründen nicht stattgibt, hat grundsätzlich dieselbe Bedeutung wie ein Urteil, das das logische Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1986 - VII ZR 286/85 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1974 - II ZR 113/73 -, Rn. 6, juris).

    Da die Urteilsformel - wie bei jedem klageabweisenden Urteil - regelmäßig nicht ausreicht, um den Rechtskraftgehalt der Entscheidung zu erfassen, müssen Tatbestand und Entscheidungsgründe ergänzend herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1986 - VII ZR 286/85 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1974 - II ZR 113/73 -, Rn. 6, juris).

    Anderenfalls würden die Grundsätze über die Bestimmung der Rechtskraft für den Bereich der negativen Feststellungsklage relativiert und damit die Geschlossenheit des Rechtskraftsystems aufgeben werden, ohne dass es für eine solche Ungleichbehandlung einen sachlichen oder rechtlichen Grund gäbe (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1986 - VII ZR 286/85 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14

    Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Dabei sind Zinsen und Nutzungen, die neben der Hauptforderung geltend gemacht werden, als Nebenforderungen gem. § 43 Abs. 1 GKG nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 07. April 2015 - XI ZR 121/14 -, juris).

    Beantragt die klagende Partei - wie vorliegend der Kläger über den von ihm erneut geltend gemachten Antrag zu Ziffer 4. - wirtschaftlich betrachtet so gestellt zu werden, als hätte sie das Geschäft nicht getätigt, bemisst sich der Gesamtstreitwert nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages zuzüglich einer Anzahlung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2015 - XI ZR 121/14 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, Rn. 3, juris), hier mithin 54.500,- Euro.

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Das nachfolgende Gericht hat den Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung ohne Sachprüfung von Amts wegen zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 -, Rn. 9, juris).

    Der Verstoß gegen die Rechtskraft einer früheren Entscheidung ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und damit auch in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 12.12.1974 - II ZR 113/73

    Ersatz des Schadens an einer Stromleitung und eine Gasleitung beim Setzen eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Ein Urteil, das einer negativen Feststellungsklage aus sachlichen Gründen nicht stattgibt, hat grundsätzlich dieselbe Bedeutung wie ein Urteil, das das logische Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1986 - VII ZR 286/85 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1974 - II ZR 113/73 -, Rn. 6, juris).

    Da die Urteilsformel - wie bei jedem klageabweisenden Urteil - regelmäßig nicht ausreicht, um den Rechtskraftgehalt der Entscheidung zu erfassen, müssen Tatbestand und Entscheidungsgründe ergänzend herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1986 - VII ZR 286/85 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1974 - II ZR 113/73 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Koblenz, 16.02.2012 - 10 U 817/11

    Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Alkoholisierung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Vielmehr ist eine mündliche Verhandlung nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2012 - I-20 U 228/11 -, Rn. 5, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 10 U 817/11 -, Rn. 28, juris; Zöller/ Heßler , ZPO, 34. Aufl., § 522 Rn. 40).
  • BGH, 19.12.2016 - XI ZR 539/15

    Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss über den Verlust eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Dem ebenfalls angekündigten Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs kommt kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - XI ZR 539/15 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Hamm, 02.03.2012 - 20 U 228/11

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei abweichender Begründung für die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Vielmehr ist eine mündliche Verhandlung nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2012 - I-20 U 228/11 -, Rn. 5, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 10 U 817/11 -, Rn. 28, juris; Zöller/ Heßler , ZPO, 34. Aufl., § 522 Rn. 40).
  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Beantragt die klagende Partei - wie vorliegend der Kläger über den von ihm erneut geltend gemachten Antrag zu Ziffer 4. - wirtschaftlich betrachtet so gestellt zu werden, als hätte sie das Geschäft nicht getätigt, bemisst sich der Gesamtstreitwert nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages zuzüglich einer Anzahlung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2015 - XI ZR 121/14 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 -, Rn. 3, juris), hier mithin 54.500,- Euro.
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Eine solche Klageerweiterung verliert entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO - wie hier - zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2019 - VII ZR 86/17 -, Rn. 6, juris; Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15 -, Rn. 14ff., juris).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21
    Ergibt die von Amts wegen gebotene Prüfung, dass über denselben Streitgegenstand bereits eine Entscheidung ergangen ist, hat das Gericht die Klage abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003 - VIII ZR 60/03 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

  • BGH, 09.07.2019 - VII ZR 86/17

    Außerbetrachtbleiben des im Berufungsverfahren mit einer Klageerweiterung geltend

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