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   OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15   

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https://dejure.org/2015,8476
OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15 (https://dejure.org/2015,8476)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.03.2015 - 1 Ws 73/15 (https://dejure.org/2015,8476)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. März 2015 - 1 Ws 73/15 (https://dejure.org/2015,8476)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
    Wie schon in den Senatsbeschlüssen vom 17.03.2014 (1 Ws 67/14) und 12.03.2015 (1 Ws 62/15) ausgeführt, wird der dringende Tatverdacht bereits durch das verurteilende Erkenntnis ( hier: Urteil vom 05.01.2015) hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - StB 20/03 - RN 4, juris; OLG Hamburg, Beschluss v. Beschluss v. 21.03.2013 - 2 Ws 45/13 - RN 8, juris), woran sich der Prüfungsmaßstab auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu orientieren hat:.
  • OLG Hamburg, 21.03.2013 - 2 Ws 45/13

    Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft: Prüfungsmaßstab

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
    Wie schon in den Senatsbeschlüssen vom 17.03.2014 (1 Ws 67/14) und 12.03.2015 (1 Ws 62/15) ausgeführt, wird der dringende Tatverdacht bereits durch das verurteilende Erkenntnis ( hier: Urteil vom 05.01.2015) hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - StB 20/03 - RN 4, juris; OLG Hamburg, Beschluss v. Beschluss v. 21.03.2013 - 2 Ws 45/13 - RN 8, juris), woran sich der Prüfungsmaßstab auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu orientieren hat:.
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
    Von den ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird der Angeklagte mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht entlastet (vgl. BGH, Urteil v. 28.01.1964 - 3 StR 55/63 -, BGHSt 19, 226ff.).
  • OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95

    Aufrechterhaltung des Haftbefehls nach Maßgabe der Hauptverhandlung; Aufhebung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr soll zwar grundsätzlich gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angenommen werden können, wenn eine erneuter Hauptverhandlung gegen den verurteilten Angeklagten nur nach Aufhebung des Urteils bei einer erfolgreichen Revision in Betracht kommt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.02.1995, 1 Ws 19/95, juris).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
    Zwar wird beim Vorliegen eines noch nicht rechtskräftigen Urteils eine Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft häufig dann angenommen, wenn die vorn Angeklagten erlittene Untersuchungshaft die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe erreicht oder sogar übersteigt (KK-Schultheis, StPO, 7. Auflage, 2013, § 120 StPO, RN 6f.; Löwe/Rosenberg-Hilger 26. Auflage, 2007, § 120 RN 10f.), wobei eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB jedenfalls dann berücksichtigt werden muss, wenn sie im konkreten Fall zu erwarten ist (grundlegend: BVerfG, Beschluss v. 11.08.20ö8 - 2 BA 806/08, StV 2008, 421f.).
  • OLG Naumburg, 28.07.2014 - 1 Ws 67/14

    Vorwürfe gegen einen Klinik-Geschäftsführer und der hinreichende Tatverdacht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
    Wie schon in den Senatsbeschlüssen vom 17.03.2014 (1 Ws 67/14) und 12.03.2015 (1 Ws 62/15) ausgeführt, wird der dringende Tatverdacht bereits durch das verurteilende Erkenntnis ( hier: Urteil vom 05.01.2015) hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - StB 20/03 - RN 4, juris; OLG Hamburg, Beschluss v. Beschluss v. 21.03.2013 - 2 Ws 45/13 - RN 8, juris), woran sich der Prüfungsmaßstab auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu orientieren hat:.
  • OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12

    Umfang der Vermögensbetreuungspflicht in eigenen Vergütungsangelegenheiten eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
    Hatte ein zu Lasten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Erfolg, so gehören die hierdurch entstandenen Gerichtskosten zu den Verfahrenskosten, über die erst mit er verfahrensabschließenden Entscheidung zu befinden ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, 57. Auflage, 2014, § 473 RN 15; OLG Celle, Beschluss v. 10.11.2011 - 2 W 281/11 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss v. 14-.06.2012 - Ws 44/12 -, juris).
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