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   OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18   

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https://dejure.org/2018,42507
OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18 (https://dejure.org/2018,42507)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.09.2018 - 1 Ss 55/18 (https://dejure.org/2018,42507)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. September 2018 - 1 Ss 55/18 (https://dejure.org/2018,42507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

  • strafrechtsiegen.de

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM: "Kleiner Grundkurs” zur Strafzumessung bei BtM-Verstößen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
    Sollte die Handelsmenge indes unter dem Grenzwert bleiben, die Eigenverbrauchsmenge demgegenüber über dem Grenzwert liegen, liegt unerlaubtes Handeltreiben (mit der Handelsmenge) nach § 29 Abs. 1 S.1 Nr. 1 BtMG in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz (der gesamten Erwerbsmenge) in nicht geringer Menge vor, während der unerlaubte Erwerb (der Eigenverbrauchsmenge) nach BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 von dem Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge nach BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, zitiert nach juris).

    § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb nach § 29 BtMG gegeben (der Auffangtatbestand des unerlaubten Besitzes wird von dem Erwerb verdrängt, vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 a Rn. 204; vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, zitiert nach juris).

  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 39/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
    Der 2. Strafsenat vertritt die Auffassung, dass eine geringe Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge einen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 25. Februar 2016, Az.: 2 StR 39/16; BGH Urt. v. 10. August 2016 - 2 StR 22/16; dem entgegen tretend: 5. Strafsenat Beschluss vom 08. November 2016, 5 StR 487/16; jeweils zitiert nach beck-online).

    Eine Überschreitung des Grenzwertes der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln um das 2 1/2- fache bzw. das Doppelte darf jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 2016, Az.: 2 StR 39/16; BGH Beschl. v. 14. März 2017, Az.: 4 StR 533/16).

  • BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
    Ausgehend hiervon kann das Zusammentreffen der beiden Straftatbestände nicht strafschärfend gewertet werden (Weber, BtMG, 5. Al., Vorbemerkungen zu den §§ 29 ff Rn. 1071-1072; BGH, Beschluss vom 09. Mai 1990 - 2 StR 172/90, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
    Der Angeklagte ist schließlich gerade wegen Handeltreibens verurteilt worden (vgl. hierzu auch: BGH, Beschluss vom 09. November 2010 - 4 StR 532/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
    Zwar wird Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit angesehen, die Formulierung des Amtsgerichts, das das Amphetamin insbesondere in Bezug gesetzt hat zu leichteren Drogen wie Cannabis/Marihuana, lässt indes nicht besorgen, dass dieses das in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannte Stufenverhältnis bezogen auf die Gefährlichkeit von Drogen verkannt hat (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16

    Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
    Der 2. Strafsenat vertritt die Auffassung, dass eine geringe Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge einen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 25. Februar 2016, Az.: 2 StR 39/16; BGH Urt. v. 10. August 2016 - 2 StR 22/16; dem entgegen tretend: 5. Strafsenat Beschluss vom 08. November 2016, 5 StR 487/16; jeweils zitiert nach beck-online).
  • BGH, 08.11.2016 - 5 StR 487/16

    Betäubungsmitteldelikte: Strafzumessung bei geringer Überschreitung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
    Der 2. Strafsenat vertritt die Auffassung, dass eine geringe Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge einen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 25. Februar 2016, Az.: 2 StR 39/16; BGH Urt. v. 10. August 2016 - 2 StR 22/16; dem entgegen tretend: 5. Strafsenat Beschluss vom 08. November 2016, 5 StR 487/16; jeweils zitiert nach beck-online).
  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16

    Betäubungsmitteldelikt: Strafrahmen bei minder schwerem Fall des bewaffneten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
    Eine Überschreitung des Grenzwertes der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln um das 2 1/2- fache bzw. das Doppelte darf jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 2016, Az.: 2 StR 39/16; BGH Beschl. v. 14. März 2017, Az.: 4 StR 533/16).
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