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   OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16   

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OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16 (https://dejure.org/2016,9898)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.04.2016 - 1 ARs 9/16 (https://dejure.org/2016,9898)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. April 2016 - 1 ARs 9/16 (https://dejure.org/2016,9898)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Fälligkeit, Verjährung, Anspruch auf eine Pauschgebühr

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    RVG § 8 Abs. 1 S. 1; RVG § 51
    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst nach rechtskräftigem Verfahrensende; Verjährung des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr ausgehend vom rechtskräftigen Verfahrensende zu berechnen

  • IWW

    § 8 RVG
    Pflichtverteidigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr für das gesamte Verfahren gemäß § 51 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens; Bewilligung einer Pauschvergütung gegenüber einem Rechtsanwalts für seine Tätigkeiten in ...

  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst nach rechtskräftigem Verfahrensende; Verjährung des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr ausgehend vom rechtskräftigen Verfahrensende zu berechnen

  • Burhoff online

    Fälligkeit, Verjährung, Anspruch auf Pauschgebühr, rechtskräftiger Verfahrensabschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 8 Abs. 1 S. 1; RVG § 51
    Fälligkeit und Verjährung des Anspruchs auf eine Pauschgebühr gemäß § 51 RVG

  • rechtsportal.de

    RVG § 8 Abs. 1 S. 1; RVG § 51
    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst nach rechtskräftigem Verfahrensende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 265/15

    Verfall (Absehen vom Verfall wegen Vorliegens einer unbilligen Härte:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16
    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.

    Darüber hinaus muss der Zeitpunkt des Beginns der Verjährung aus Gründen der Rechtssicherheit von vornherein feststehen und darf nicht von dem ungewissen Ergebnis einer (nachträglichen) Prüfung abhängen, ob schon mit Beendigung des 1. Rechtszuges eine Pauschvergütung verdient war oder erst später infolge weiterer entfalteter anwaltlicher Tätigkeit entstanden ist ( vgl. insgesamt - auch zu den Argumenten der Gegenansicht - KG NStZ-RR 2015, 307 ).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 3 (s) RVG 154/05

    Pauschgebühr; Zeitpunkt der Bewilligung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16
    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16
    Dabei ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Antragstellers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur persönlichen Umständen hat ( vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 4 StR 267/11 -, juris, Rn. 5; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, juris, Rn. 16 jeweils m.w.N. ).
  • OLG Hamm, 28.06.1996 - 2 (s) Sbd 4-52/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16
    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.
  • OLG Bamberg, 28.06.1990 - 2 AR 49/90

    Voraussetzungen für die Anweisung eines Vorschusses für den Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16
    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.
  • OLG Köln, 29.12.2005 - 2 ARs 229/05

    Regelmäßige Verjährung für Ansprüche auf Pauschvergütung in Straf- und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16
    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16
    Dabei ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Antragstellers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur persönlichen Umständen hat ( vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 4 StR 267/11 -, juris, Rn. 5; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, juris, Rn. 16 jeweils m.w.N. ).
  • OLG Jena, 18.06.1997 - AR (S) 70/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16
    Mit dem Kammergericht ( vgl. NStZ-RR 2015, 307 ) schließt sich nunmehr auch der Senat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ( vgl. JurBüro 2000, 174; 2001, 308 ) der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Judikatur ( vgl. OLG Düsseldorf AGS 2007, 75; OLG Köln AGS 2006, 281; OLG Jena AGS 1998, 87; OLG Hamm JurBüro 1996, 642; OLG Bamberg JurBüro 1990, 1282 ) an, wonach der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr - sofern die Tätigkeit des Anspruchsinhabers nicht bereits vorher infolge Entpflichtung endgültig beendet wurde - erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig wird.
  • LG Cottbus, 16.11.2017 - 21 KLs 5/10

    Pflichtverteidigervergütung: Verjährungsbeginn für den Anspruch auf

    Er verweise insoweit auf die Rechtsprechung (vgl. zuletzt OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. April 2016 - 1 ARs 9/16, Pkt. II. 3.).

    Ist der Anspruch aus § 51 RVG im Zeitpunkt der Fälligkeit einzelner gesetzlicher Gebühren jedoch noch gar nicht entstanden, verbietet sich auch in Bezug auf den Verjährungsbeginn eine Gleichbehandlung mit den gesetzlichen Regelgebühren (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. April 2016 - 1 ARs 9/16).

  • OLG Braunschweig, 11.04.2019 - 1 ARs 5/19

    Keine Hemmung der Verjährung eines Antrags auf Festsetzung der Pauschgebühr bei

    Der Senat habe unter anderem in der Sache 1 ARs 9/16 über eine vergleichbare Konstellation entschieden und sei nicht zur Verjährung gelangt.

    Die Fälligkeit tritt beim Pauschgebührenanspruch mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ein (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. April 2016, 1 ARs 9/16, juris, Rn. 11; KG, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der Senatsbeschluss vom 25. April 2016 in der Sache 1 ARs 9/16 befasst sich allein mit der Fälligkeit der Pauschgebühr und wirft das Problem, ob die Verjährung durch Antragstellung beim unzuständigen Gericht gehemmt wird, nicht auf.

  • LAG München, 19.12.2019 - 8 Sa 219/17

    Ein angestellter Anwalt ist verpflichtet, seine Vergütungsansprüche aus einer

    So finde sich dieser Rechtsstandpunkt auch im Urteil des Arbeitsgerichts München vom 19.04.2015 (Az.: 40 Ca 9105/15) noch im unstreitigen Tatbestand auf Seite 5. Der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Braunschweig vom 25.04.2016 (1 ARs 9/16, BeckRS 2016, 08789) dagegen habe ein auf das gesamte Verfahren bezogener Pauschvergütungsantrag zugrunde gelegen.
  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach

    Während dies - bereits auch unter Geltung der früheren Regelung in § 99 BRAGO - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vormals unterschiedlich beurteilt wurde, besteht nunmehr im Grunde Einigkeit, dass der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschvergütung jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens entsteht (OLG Braunschweig vom 25.4.2016 [1 ARs 9/16]; KG Berlin, NStZ-RR 2015, 296; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 224; OLG Köln, RVGreport 2006, 148; OLG Hamm, StraFo 1996, 189; ThürOLG, StraFo 1997, 253; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1282; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 22 Aufl., § 51 Rn. 53 und Burhoff, RVG, 2. Aufl., § 51 RVG Rn. 61).
  • OLG München, 29.06.2017 - 8 St (K) 2/17

    Bewilligung, Pauschgebühr, Pflichtverteidiger, Unzumutbarkeit, Akteneinsicht,

    Die Pauschgebühr für eine anwaltliche Tätigkeit in einem Verfahrensabschnitt muss in Relation zu der gesamten Tätigkeit im Verfahren und den gesamten Gebühren des Pflichtverteidigers gesehen werden (vgl. zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - III-5 RVGs 79/16 Rdn. 8; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. April 2016 - 1 ARs 9/16 Rdn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 02. Oktober 2015 - 1 ARs 26/13 Rdn. 9 jeweils zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 2 AR 1/23

    Bewilligung einer Pachvergütung für Pflichtverteidiger im Strafverfahren;

    Die Fälligkeit tritt nach der gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der auch der Senat folgt, beim Pauschgebührenanspruch mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ein (KG, a. a. O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. April 2016, - 1 ARs 9/16, BeckRs 2016, 8789 Rn. 11 m. w. N.; OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 1 ARs 34/16 P, NJOZ 2017, 228 f. m. w. N.; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Auf., § 51 Rn. 92 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18

    Pauschgebühr, Ausnahmecharkter

    Demgemäß hat eine Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe einem Rechtsanwalt eine Pauschgebühr zusteht, in aller Regel in einer Gesamtschau die Tätigkeiten des Anwalts in allen Verfahrensabschnitten zu berücksichtigen (OLG Braunschweig Beschl. v. 25.4 .2016 - 1 ARs 9/16, BeckRS 2016, 08789).
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