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   OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15   

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https://dejure.org/2016,61992
OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15 (https://dejure.org/2016,61992)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.05.2016 - 9 U 80/15 (https://dejure.org/2016,61992)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 9 U 80/15 (https://dejure.org/2016,61992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 233; ZPO § 234 Abs. 1; ZPO § 234 Abs. 2; ZPO § 517; ZPO § 522 Abs. 1
    Beginn der Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung gegen die mit der Mittellosigkeit gerechtfertigte Versäumung der Berufungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung gegen die mit der Mittellosigkeit gerechtfertigte Versäumung der Berufungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzungsfrist nach PKH-Versagung für Berufung

  • rechtsportal.de

    Beginn der Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung gegen die mit der Mittellosigkeit gerechtfertigte Versäumung der Berufungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 255/05

    Beiordnung eines Notanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Die Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung beginnt in dem Fall, wenn - wie hier - das Hindernis in der Mittellosigkeit besteht und diese Mittellosigkeit nicht schon vorher entfallen ist, nach kurzer Zeitspanne, in der überlegt und ein Rechtsanwalt beauftragt werden kann, also regelmäßig innerhalb von 3-4 Tagen (vgl. BGH NJW 2013, 2822), nachdem die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter vom Beschluss, der die Prozesskostenhilfe versagt, Kenntnis erlangt hat (Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 37. Aufl., § 234 Rn. 8a; BGH, Beschluss vom 19.3.2013 - VI ZB 68/12, Rn. 11; Beschluss vom 20.6.2006 - VI ZR 255/05, Rn. 7; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 234 Rn. 8).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 258/05

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Auf den Umstand, dass die persönliche Stellungnahme der Klägerin vom 21.5.2016 gegen den Anwaltszwang (§ 78 ZPO) verstößt, sowie auf den weiteren Umstand, dass der dieselbe persönliche Stellungnahme inkorporierende anwaltliche Schriftsatz vom 24.5.2016 eine vom Prozessbevollmächtigten durchgeführte eigenverantwortliche Prüfung und Genehmigung nicht erkennen lässt (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 130 Rn. 16; BGH MDR 2008, 644; BGH FamRZ 2006, 408f.), kommt es demzufolge nicht einmal an.
  • OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07

    Gegenvorstellung und Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die mit der Mittellosigkeit gerechtfertigte Versäumung der Berufungsfrist beginnt bereits mit der Kenntniserlangung von der Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs und nicht erst mit der von der Zurückweisung der gegen den ablehnenden Beschluss erhobenen Gegenvorstellung (BGH, Beschluss vom 26.9.1979 - IV ZB 52/79, Rn. 1, hier zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9.4.2008 - 5 U 733/07, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 20.4.2009 - IX ZA 11/08, Rn. 1; BFH, Beschluss vom 26.1.2016 - III S 30/15, Rn. 10-12: gilt auch für die Zurückweisung der Anhörungsrüge).
  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 97/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Etwas anderes kommt nur in den Ausnahmefällen in Betracht, in denen eine Gegenvorstellung begründet ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1963 - IV ZR 97/63, Rn. 3 und 6, hier zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 20.4.2009 - IX ZA 11/08, Rn. 1).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZB 52/79

    Verspätete Einlegung der Berufung und Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die mit der Mittellosigkeit gerechtfertigte Versäumung der Berufungsfrist beginnt bereits mit der Kenntniserlangung von der Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs und nicht erst mit der von der Zurückweisung der gegen den ablehnenden Beschluss erhobenen Gegenvorstellung (BGH, Beschluss vom 26.9.1979 - IV ZB 52/79, Rn. 1, hier zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9.4.2008 - 5 U 733/07, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 20.4.2009 - IX ZA 11/08, Rn. 1; BFH, Beschluss vom 26.1.2016 - III S 30/15, Rn. 10-12: gilt auch für die Zurückweisung der Anhörungsrüge).
  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11

    Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Einziger weiterer Ausnahmefall, in welchem der Beginn der Wiedereinsetzungsfrist trotz Kenntniserlangung von dem Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss noch nicht einsetzt, ist dementsprechend derjenige, in welchem das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft das Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig mit der Berufungsverwerfung zurückweist, wenn dieser "Kombinationsbeschluss" im Rechtsbeschwerdeverfahren aufgehoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23.3.2011 - XII ZB 51/11, Rn. 15; Beschluss vom 27.10.2011 - III ZB 31/11, Rn. 25).
  • BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Einziger weiterer Ausnahmefall, in welchem der Beginn der Wiedereinsetzungsfrist trotz Kenntniserlangung von dem Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss noch nicht einsetzt, ist dementsprechend derjenige, in welchem das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft das Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig mit der Berufungsverwerfung zurückweist, wenn dieser "Kombinationsbeschluss" im Rechtsbeschwerdeverfahren aufgehoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23.3.2011 - XII ZB 51/11, Rn. 15; Beschluss vom 27.10.2011 - III ZB 31/11, Rn. 25).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZB 68/12

    Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Die Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung beginnt in dem Fall, wenn - wie hier - das Hindernis in der Mittellosigkeit besteht und diese Mittellosigkeit nicht schon vorher entfallen ist, nach kurzer Zeitspanne, in der überlegt und ein Rechtsanwalt beauftragt werden kann, also regelmäßig innerhalb von 3-4 Tagen (vgl. BGH NJW 2013, 2822), nachdem die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter vom Beschluss, der die Prozesskostenhilfe versagt, Kenntnis erlangt hat (Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 37. Aufl., § 234 Rn. 8a; BGH, Beschluss vom 19.3.2013 - VI ZB 68/12, Rn. 11; Beschluss vom 20.6.2006 - VI ZR 255/05, Rn. 7; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 234 Rn. 8).
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Die Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung beginnt in dem Fall, wenn - wie hier - das Hindernis in der Mittellosigkeit besteht und diese Mittellosigkeit nicht schon vorher entfallen ist, nach kurzer Zeitspanne, in der überlegt und ein Rechtsanwalt beauftragt werden kann, also regelmäßig innerhalb von 3-4 Tagen (vgl. BGH NJW 2013, 2822), nachdem die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter vom Beschluss, der die Prozesskostenhilfe versagt, Kenntnis erlangt hat (Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 37. Aufl., § 234 Rn. 8a; BGH, Beschluss vom 19.3.2013 - VI ZB 68/12, Rn. 11; Beschluss vom 20.6.2006 - VI ZR 255/05, Rn. 7; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 234 Rn. 8).
  • BFH, 26.01.2016 - III S 30/15

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach abgelehnter Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
    Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die mit der Mittellosigkeit gerechtfertigte Versäumung der Berufungsfrist beginnt bereits mit der Kenntniserlangung von der Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs und nicht erst mit der von der Zurückweisung der gegen den ablehnenden Beschluss erhobenen Gegenvorstellung (BGH, Beschluss vom 26.9.1979 - IV ZB 52/79, Rn. 1, hier zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9.4.2008 - 5 U 733/07, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 20.4.2009 - IX ZA 11/08, Rn. 1; BFH, Beschluss vom 26.1.2016 - III S 30/15, Rn. 10-12: gilt auch für die Zurückweisung der Anhörungsrüge).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 11 U 42/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Ein gesonderter Hinweis, wonach der Beginn der Frist des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. auch von der Erteilung einer ordnungsgemäßen Belehrung als solcher abhängt, die kein Selbstzweck ist, war entbehrlich (im Ergebnis ebenso mit teleologischer Begründung OLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2016 - 9 U 80/15, Kopie Anl. BLD 9/GA II 297, 298 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17

    Anhörungsrüge als Ersatz für Wiedereinsetzungsantrag

    5 Der Umstand, dass der Kläger unter dem 4. August 2017 eine unbegründete Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben hat, kann den fehlenden Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III S 30/15 (PKH) -, juris; zum vergleichbaren Fall einer unbegründeten Gegenvorstellung BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - XI ZA 11/08 -, juris; ThürOLG, Beschluss vom 9. April 2008 - 5 U 733/07 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Braunschweig, Beschuss vom 25. Mai 2016 - 9 U 80/15 -, juris Rn. 13 f.).
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