Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 26.03.2020 - 3 W 27/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Zustellung einer Streitverkündungsschrift; Sinnvoller Gegenstand einer Interventionswirkung; Einflussnahme auf eine laufende Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Zustellung einer Streitverkündigungsschrift wegen Rechtsmissbrauchs.
- rechtsportal.de
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Zustellung einer Streitverkündungsschrift - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitverkündung rechtsmissbräuchlich: Gericht kann Zustellung ablehnen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitverkündung rechtsmissbräuchlich: Gericht kann Zustellung ablehnen! (IBR 2020, 384)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 13.12.2019 - 14 (2) O 2179/07
- OLG Braunschweig, 26.03.2020 - 3 W 27/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81
Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.03.2020 - 3 W 27/19
Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass unter diesem Gesichtspunkt von vornherein keine Direktansprüche des Beklagten zu 2) gegen die avisierten Streitverkündeten in Betracht kommen dürften (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1983 - VI ZR 249/81 -, NJW 1984, 870). - BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09
Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem …
- BGH, 24.03.2011 - IX ZR 138/08
Prüfung des Vorprozesses durch das Regressgericht selbst hinsichtlich eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.03.2020 - 3 W 27/19
Was hierzu gehört, beurteilt sich danach, worauf die Entscheidung objektiv nach zutreffender Rechtsauffassung beruht, wobei von dem vom Erstgericht gewählten Begründungsansatz auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZR 138/08 -, BeckRS 2011, 07935, beck-online). - BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Anspruch auf Schmerzensgeld bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens in …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.03.2020 - 3 W 27/19
Auch aus dem von dem Beklagten zu 2) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.10.2019 - III ZR 141/18 - angeführten Gesichtspunkt, ein Streitverkünder sei verpflichtet, im Hauptprozess alle ihm möglichen innerprozessualen Rechtsbehelfe und Einwendungen geltend zu machen, ergibt sich kein rechtliches Interesse an der Streitverkündung.