Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Offenkundige Widersprüche muss der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe aufklären!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Offenkundiger Widerspruch zwischen Leistungsverzeichnis und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe: Auftragnehmer muss vor Vertragsschluss aufklären.!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Offenkundigen Widerspruch nicht aufgeklärt: Kein Anspruch auf Mehrvergütung! (IBR 2016, 684)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 11.12.2012 - 7 O 2778/10
- OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
- BGH, 11.05.2016 - VII ZR 167/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08
Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Ihnen liegt zugrunde, dass das Äquivalenzverhältnis des geschlossenen Vertrags erhalten bleiben muss, wenn der Auftraggeber durch Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts den Leistungsinhalt ändert (vgl. BGH NJW 2010, 522 ff. Rdn. 33).Die bloße Änderung der Kalkulationsgrundlagen bietet keine Grundlage, eine Preisanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/B zu verlangen (vgl. BGH NJW 2010, 522 ff. Rdn. 33).
Ändern sich dagegen lediglich die Kalkulationsgrundlagen eines Bieters, ohne dass dies zu einer Änderung seiner Leistungspflichten führt, kommt eine Preisanpassung nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2010, 522 ff. Rdn. 32).
aa) Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2010, 522 ff. Rdn. 35 m.w.N.).
Besondere Gründe, die die Annahme rechtfertigen, der Auftraggeber habe die Kalkulation in seinen Geschäftswillen ungeachtet des Umstandes aufgenommen, dass es grundsätzlich Sache und Risiko des Unternehmers ist, wie er kalkuliert (vgl. BGH NJW 2010, 522 ff. Rdn. 36), sind nicht ersichtlich und von der Klägerin auch nicht vorgetragen worden.
aa) Zwar kommt bereits mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen zwischen Auftraggeber und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande, das die Parteien zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Sorgfalt verpflichtet (vgl. BGH NJW 2010, 522 ff. Rdn. 38).
Daraus lässt sich aber weder ein Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B noch ein Vertragsanpassungsanspruch nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 Abs. 1 BGB, ableiten (vgl. BGH NJW 2010, 522 ff. Rdn. 38).
- BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08
Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
a) § 2 Abs. 5 VOB/B ist aber nur auf solche Änderungen des Bauentwurfes oder Anordnungen des Auftraggebers anwendbar, die den geschlossenen Vertrag nachträglich abändern; allein die Änderung der Kalkulationsgrundlagen reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH ZfBR 2010, 85, 86). - BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93
Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Ein Auslegungsvertrauen auf die Einhaltung der VOB/A scheidet aber aus, wenn ein Vergabeverstoß - wie hier - für den Bieter erkennbar ist (vgl. BGH IBR 1994, 223; BGH IBR 1996, 489 und BGH IBR 2006, 385) oder wenn er auch ohne Angaben in der Ausschreibung eine ausreichende Kalkulationsgrundlage hat (…vgl. BGH NJW -, 1957 ff. Rdn. 16).
- BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99
"Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
bb) Die Kalkulation eines Unternehmers wird grundsätzlich nicht Geschäftsgrundlage, selbst wenn sie dem Besteller offengelegt wird (vgl. BGH NJW 2002, 2312, 2313). - KG, 17.10.2006 - 21 U 70/04
VOB-Vertrag: Verspätete Berechnung einer unter Vorbehalt angegebenen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Die verlängerte Vorhaltung von Bauhilfsmaßnahmen durch Änderung der Bauzeit kann im Einzelfall einen Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B bzw. § 2 Abs. 5 VOB/B n.F. oder gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B bzw. § 2 Abs. 6 VOB/B n.F. begründen (vgl. KG BauR 2008, 833 ff.). - BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95
Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Ein Auslegungsvertrauen auf die Einhaltung der VOB/A scheidet aber aus, wenn ein Vergabeverstoß - wie hier - für den Bieter erkennbar ist (vgl. BGH IBR 1994, 223; BGH IBR 1996, 489 und BGH IBR 2006, 385) oder wenn er auch ohne Angaben in der Ausschreibung eine ausreichende Kalkulationsgrundlage hat (…vgl. BGH NJW -, 1957 ff. Rdn. 16). - OLG Naumburg, 22.02.2013 - 12 U 120/12
VOB-Vertrag: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers bei Unklarheiten im …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Dies habe das Oberlandesgericht Naumburg in einem vergleichbaren Fall gerade erst bestätigt (unter Hinweis auf OLG Naumburg, Urteil vom 22.02.- - 12 U 120/12). - BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Er trägt allgemein das Risiko einer auskömmlichen Kalkulation (vgl. BGHZ 139, 177, 180 f.). - VOB-Stelle Niedersachsen, 19.04.2007 - Fall 1499
Lastfall eines Industriestammgleises: Unvollständige Beschreibung
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Kann der Auftragnehmer die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Leistungsbeschreibung bzw. des Leistungsverzeichnisses erkennen, so kann er diesbezüglich später keine veränderte Vergütung verlangen (vgl. VOB-Stelle Niedersachsen IBR 2007, 545). - BGH, 30.03.2006 - VII ZR 44/05
Verwirkung einer in einem Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Ein Auslegungsvertrauen auf die Einhaltung der VOB/A scheidet aber aus, wenn ein Vergabeverstoß - wie hier - für den Bieter erkennbar ist (vgl. BGH IBR 1994, 223; BGH IBR 1996, 489 und BGH IBR 2006, 385) oder wenn er auch ohne Angaben in der Ausschreibung eine ausreichende Kalkulationsgrundlage hat (…vgl. BGH NJW -, 1957 ff. Rdn. 16). - OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
Erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis: Zusätzliche Vergütung?
- OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 21 U 71/22
Kein Nachtrag bei erkennbarem Vergaberechtsverstoß!
Ein Auslegungsvertrauen auf Einhaltung der VOB/A scheidet aus, wenn ein Vergabeverstoß für den Bieter erkennbar ist oder wenn er auch ohne Angaben in der Ausschreibung eine ausreichende Kalkulationsgrundlage hat ( OLG Braunschweig, Urteil vom 26.06.2014, 8 U 11/13, BauR 2017, 111 ).