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   OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16709
OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13 (https://dejure.org/2013,16709)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.05.2013 - 1 Ws 125/13 (https://dejure.org/2013,16709)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 1 Ws 125/13 (https://dejure.org/2013,16709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 300 StPO; § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 453c StPO
    Auswahl des statthaften Rechtsmittels gegen einen Sicherungshaftbefehl; Rechtsnatur einer Inhaftierung aufgrund eines Sicherungshaftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahl des statthaften Rechtsmittels gegen einen Sicherungshaftbefehl; Rechtsnatur einer Inhaftierung aufgrund eines Sicherungshaftbefehls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 300; StPO § 453c
    Rechtsmittel gegen einen Sicherungshaftbefehl; fehlende Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen Sicherungshaftbefehl; Inhaftierung aufgrund Sicherungshaftbefehls unterfällt nicht dem Verhaftungsbegriff des § 310 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weitere Beschwerde gegen einen Sicherungshaftbefehl

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weitere Beschwerde gegen einen Sicherungshaftbefehl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 317
  • NStZ-RR 2013, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 28.06.1993 - Ws 92/93
    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13
    Die im Senatsbeschluss vom 28.06.1993, Ws 92/93, (veröffentlicht in NStZ 93, 604) vertretene Gegenansicht wird hiermit ausdrücklich aufgegeben.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1990 - 1 Ws 11/90
    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13
    Zu folgen ist vielmehr der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach die Sicherungshaft im Sinne des § 453 c StPO nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO fällt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.07.2001, 3 Ws 672/01; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2010, 2 Ws 845/10, zitiert nach juris; jeweils m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ 83, 92; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 251; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 310 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 3 Ws 672/01

    Weitere Beschwerde; Sicherungshaftbefehl ; Rechtskräftige Schuldfeststellung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13
    Zu folgen ist vielmehr der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach die Sicherungshaft im Sinne des § 453 c StPO nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO fällt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.07.2001, 3 Ws 672/01; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2010, 2 Ws 845/10, zitiert nach juris; jeweils m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ 83, 92; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 251; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 310 Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1982 - 3 Ws 250/82
    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13
    Zu folgen ist vielmehr der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach die Sicherungshaft im Sinne des § 453 c StPO nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO fällt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.07.2001, 3 Ws 672/01; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2010, 2 Ws 845/10, zitiert nach juris; jeweils m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ 83, 92; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 251; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 310 Rn. 5).
  • OLG Köln, 17.02.2004 - 2 Ws 71/04

    Keine weitere Beschwerde gegen einen Sicherungshaftbefehl

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13
    Auch aus der Bezugnahme in § 453 c Abs. 2 StPO auf die für die U-Haft geltenden Vorschriften der §§ 114 bis 115 a, 119 und 119 a ergibt sich keine Gleichstellung mit der U-Haft, da der Verweis lediglich den Vollzug der Sicherungshaft betrifft und damit keine Aussage über Voraussetzungen oder Rechtsmittel getroffen wird (OLG Köln, Beschl. v. 17.02.2004, 2 Ws 71/04; Bundestagsdrucksache 7/551, Seite 97 - zu Artikel 1 Nr. 17 (§ 453 c StPO)).
  • OLG Köln, 23.12.2010 - 2 Ws 845/10

    Weitere Beschwerde gegen Sicherungshaftbefehl

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13
    Zu folgen ist vielmehr der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach die Sicherungshaft im Sinne des § 453 c StPO nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO fällt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.07.2001, 3 Ws 672/01; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2010, 2 Ws 845/10, zitiert nach juris; jeweils m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ 83, 92; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 251; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 310 Rn. 5).
  • OLG Schleswig, 08.12.2017 - 2 Ws 487/17

    Gegen den Erlass eines Sicherungshaftbefehls ist die weitere Beschwerde nicht

    Ergänzend bleibt lediglich anzumer- ken, dass auch das OLG Braunschweig die in der vom Beschwer- deführer angeführten Entscheidung (NStZ 1993, 604) dargelegte Rechtsauffassung mittlerweile ausdrücklich aufgege- ben hat (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 1 Ws 125/13 -, juris).
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