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   OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22   

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OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22 (https://dejure.org/2022,30800)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.10.2022 - 4 U 76/22 (https://dejure.org/2022,30800)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Oktober 2022 - 4 U 76/22 (https://dejure.org/2022,30800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Aktive Nutzungspflicht, elektronischer Rechtsverkehr, Ersatzeinreichung, vorübergehende technische Unmöglichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 Abs. 2 ZPO; § 130d S. 2-3 ZPO; § 233 S. 1 ZPO; § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO; § 522 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 294 ZPO; § 47 Abs. 2 S. 2 GKG; § 121 Abs. 1 BGB
    Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

  • JurPC

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

  • RA Kotz

    BeA-Probleme - Voraussetzungen für Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

  • rechtsportal.de

    Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorübergehende technische Unmöglichkeit ist unverzüglich glaubhaft zu machen!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Rechtsmitteleinlegung per beA - Ersatzeinreichung

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen! (IBR 2023, 47)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 80
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2022 - 1 LA 1/22

    Pflicht zur Übermittlung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22
    Es genügt eine (laienverständliche) Darstellung des Defektes und der zu seiner Behebung getroffenen Maßnahmen ( Biallaß , in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 2. Aufl., § 130d ZPO [Stand: 18.10.2022], Rn. 66; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 1 LA 1/22 -, Rn. 7, juris).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Beteiligten nicht damit belastet werden, nach dem Ursprung der technischen Störung zu forschen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 1 LA 1/22 -, Rn. 3, juris).

    Die Möglichkeit der Ersatzeinreichung ist verschuldensunabhängig ausgestaltet (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 1 LA 1/22 -, Rn. 3, juris; Siegmund , NJW 2021, 3617 Rn. 12).

    Vielmehr ist die - laienhafte - Spezifizierung des technischen Grundes erforderlich (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 1 LA 1/22 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22
    Unter der Ägide dieser Norm gilt: "Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (Senatsurteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 109/87 - FamRZ 1989, 373 f.; BGH Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10 - juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 16).

    Ein einfacher Schriftsatz genügt hierfür nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 -, Rn. 21, juris; Greger , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 294 Rn. 5).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22
    An dieser Stelle nunmehr sind die bereits erwähnten Überlegungen des Gesetzgebers zur möglichst im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung gewünschten Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen Übersendung dogmatisch zutreffend zu verorten (vgl. in diese Richtung bereits Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 6 Sa 337/20 -, Rn. 128, juris).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 109/87

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22
    Unter der Ägide dieser Norm gilt: "Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (Senatsurteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 109/87 - FamRZ 1989, 373 f.; BGH Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10 - juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 16).
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22
    Hierzu [bedarf] es aber jedenfalls einer Versicherung der Richtigkeit dieser Angaben [...]" (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 12 U 61/21

    Übermittlung einer Berufungsbegründungsschrift per Boten und Telefax;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22
    Auf die Einhaltung könnte auch der Gegner weder verzichten noch sich rügelos einlassen (vgl. nur BT-Drs. 17/12634, S. 27; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2022 - I-12 U 61/21 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - 4 MB 78/21

    Aktive Nutzungspflicht der elektronischen Form nach § 55d Satz 1 VwGO;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22
    Nur wenn der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststelle, dass eine elektronische Einreichung aus vorübergehenden technischen Gründen nicht möglich sei und bis zum Fristablauf keine Zeit mehr verbleibe, die Unmöglichkeit darzulegen und glaubhaft zu machen, solle es genügen, die Glaubhaftmachung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nachzuholen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 4 MB 78/21 -, Rn. 5, juris, zu § 55d VwGO; Biallaß , in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 2. Aufl., § 130d ZPO [Stand: 07.09.2022], Rn. 63).
  • BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2022 - 4 U 76/22
    Unter der Ägide dieser Norm gilt: "Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (Senatsurteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 109/87 - FamRZ 1989, 373 f.; BGH Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10 - juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2023 - 11 U 244/22

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung;

    Ausreichend ist eine anwaltliche Versicherung über das Scheitern der Übermittlung (vgl. zum Ganzen OLG Braunschweig, Beschluss v. 28.10.2022 - 4 U 76/22 m.w.N., juris).
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