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   OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18   

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https://dejure.org/2018,47295
OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18 (https://dejure.org/2018,47295)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.12.2018 - 11 U 94/18 (https://dejure.org/2018,47295)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Dezember 2018 - 11 U 94/18 (https://dejure.org/2018,47295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Versicherungsmaklerhaftung - Prüfungspflicht Unterlagen zu Gesundheitsfragen

  • versicherungsrechtsiegen.de

    BU-VErsicherung - Haftung Versicherungsmakler - Gesundheitsfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 63 ; BGB § 280 ; BGB § 675
    Pflichten des Versicherungsmaklers hinsichtlich der Überprüfung der Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Der zu verschwiegene Postbote - Zur Haftung von Versicherungsmaklern bei unvollständigen Angaben des Kunden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsnehmer verschwieg Krankheiten - Tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung aus diesem Grund vom Vertrag zurück, haftet dafür nicht der Versicherungsmakler

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Prüfpflicht des Versicherungsmaklers bezüglich eines zur bloßen Weiterleitung übergebenen Arztberichtes in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der zu verschwiegene Postbote - Zur Haftung von Versicherungsmaklern bei unvollständigen Angaben des Kunden

  • versr.de (Kurzinformation)

    Der zu verschwiegene Postbote - Zur Haftung von Versicherungsmaklern bei unvollständigen Angaben des Kunden

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung des VM, Prüfungspflicht des VM an zur Weiterleitung an den Versicherer übergebenen Unterlagen, Risikoprüfung, Explorationspflicht, qualifizierte Nachfragepflicht, Beratungspflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gesundheitsfragen, Umdeckung, Versichererwechsel, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichten des Versicherungsmaklers hinsichtlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pflichten des Versicherungsmaklers hinsichtlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsmakler darf den Angaben des Kunden vertrauen - kein Schadenersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Pflichten des Maklers im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung des VM, Prüfungspflicht des VM an zur Weiterleitung an den Versicherer übergebenen Unterlagen, Risikoprüfung, Explorationspflicht, qualifizierte Nachfragepflicht, Beratungspflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gesundheitsfragen, Umdeckung, Versichererwechsel, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 477
  • WM 2019, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18
    Die Pflichten des vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmaklers gehen weit (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12 -, juris Rn. 25; Urteil vom 22.05.1985 - IVa ZR 190/83 -, juris Rn 11).

    Er wird als sein Interessen- oder sogar Abschlussvertreter angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2014, a. a. O.; Urteil vom 22.05.1985, a. a. O.).

    Wegen seiner umfassenden Pflichten kann der Versicherungsmakler für den Bereich des Versicherungsverhältnisses des von ihm betreuten Versicherungsnehmers als dessen treuhänderischer Sachwalter bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2014, a. a. O.; Urteil vom 22.05.1985, a. a. O.).

    Als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers hat er dessen Interessen wahrzunehmen und individuellen und passenden Versicherungsschutz zu besorgen; er muss von sich aus das Risiko untersuchen und das Objekt prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2014, a. a. O.; Urteil vom 22.05.1985, a. a. O.).

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18
    Die Pflichten des vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmaklers gehen weit (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12 -, juris Rn. 25; Urteil vom 22.05.1985 - IVa ZR 190/83 -, juris Rn 11).

    Er wird als sein Interessen- oder sogar Abschlussvertreter angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2014, a. a. O.; Urteil vom 22.05.1985, a. a. O.).

    Wegen seiner umfassenden Pflichten kann der Versicherungsmakler für den Bereich des Versicherungsverhältnisses des von ihm betreuten Versicherungsnehmers als dessen treuhänderischer Sachwalter bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2014, a. a. O.; Urteil vom 22.05.1985, a. a. O.).

    Als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers hat er dessen Interessen wahrzunehmen und individuellen und passenden Versicherungsschutz zu besorgen; er muss von sich aus das Risiko untersuchen und das Objekt prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2014, a. a. O.; Urteil vom 22.05.1985, a. a. O.).

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18
    Es werde insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (abgedruckt in r+s 2011, S. 304 ff.) Bezug genommen.

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2011 (Az. IV ZR 148/09).

    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung, die sich mit Nachfrageobliegenheiten des Versicherers beschäftigt, vielmehr ausgeführt, dass eine Nachfrage dem Versicherer nur dann obliegt, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die bisher von dem Versicherungsinteressenten erteilten Auskünfte nicht abschließend oder nicht richtig sein können und deshalb weitere Informationen für eine sachgerechte Risikoprüfung erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09 -, juris Rn. 14).

  • OLG Dresden, 21.02.2017 - 4 U 1512/16

    Ansprüche des Versicherungsnehmers bei Verletzung der Pflicht des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18
    Bei einem Versicherungswechsel werden erhöhte Beratungsanforderungen an den Versicherungsmakler gestellt, weil der Kunde typischerweise mit einer besonderen Erwartungshaltung in die Vertragsverhandlungen eintritt, sich bestehende Anwartschaften sichern und seinen Versicherungsschutz durch einen Wechsel nicht verschlechtern möchte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2017 - 4 U 1512/16 -, juris Rn. 17; Dörner, in: Prölss/Martin, VVG, 30. A., § 61 VVG, Rn. 28).

    Einen Hinweis auf eine tatsächliche oder besonders strenge Anfechtungspraxis des Versicherers schuldet der Versicherungsmakler jedoch nicht (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2017, a. a. O.).

  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18
    Grundsätzlich muss dabei der den Schadensersatz begehrende Kunde (Versicherungsnehmer) darlegen und beweisen, dass der Versicherungsvermittler seine Beratungspflicht verletzt hat, wobei den Versicherungsvermittler eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2014 - III ZR 544/13 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 05.06.2014 - III ZR 557/13

    Lebensversicherung als Nettopolice: Provisionsvereinbarung mit dem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18
    Wie die Aufklärung im Einzelnen zu geschehen hat, hängt von dem erkennbaren Aufklärungsbedürfnis des Kunden und den sonstigen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2014 - III ZR 557/13 -, juris Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2013 - 5 U 356/12

    Schadensersatzanspruch aus Versicherungsmaklervertrag: Darlegungslast des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18
    Von dem Abschluss eines Versicherungsmaklervertrages kann ausgegangen werden, wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvermittler, der erkennbar nicht von einem Versicherer betraut ist, selbst beauftragt, für ihn, den Versicherungsnehmer, als Vertragspartner tätig zu werden und ihm einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz nachzuweisen und zu vermitteln (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2013 - 5 U 356/12 -, juris Rn. 16).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09

    Haftung eines Versicherungsmaklers wegen unrichtiger Beratung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18
    Ein Versicherungsmakler muss daher bei einem beabsichtigten Wechsel der Versicherung ausdrücklich davon abraten, eine bestehende Versicherung zu kündigen, bevor gewährleistet ist, dass der angestrebte Versicherungsvertrag mit dem neuen Versicherer zu den gewünschten Konditionen zustande kommt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.06.2010 - 18 U 154/09 -, juris).
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