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   OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19   

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https://dejure.org/2019,34898
OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19 (https://dejure.org/2019,34898)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.08.2019 - 1 Ws 206/19 (https://dejure.org/2019,34898)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. August 2019 - 1 Ws 206/19 (https://dejure.org/2019,34898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1; StGB § 67 Abs. 6 S. 1; StGB § 67 Abs. 6 S. 4; JVollzG ND § 81
    Keine Rechtsgrundlage für Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug; Suizidgefahr eines im Strafvollzug befindlichen Inhaftierten kann nicht im Maßregelvollzug begegnet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de

    Keine Rechtsgrundlage für Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßnahmen bei Gefahr eines Suizids im Maßregelvollzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19
    Die Frage, ob Reststrafen nach Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Erreichens der verlängerten Höchstfrist im Maßregelvollzug vollstreckt werden können, kann losgelöst von den übrigen Teilen der Entscheidung beantwortet werden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2019, 1 Ws 39/19, juris, Rn.30; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 18).

    Der Senat verweist insoweit auf den Beschluss vom 3. Juni 2019 (1 Ws 39/19, juris), in dem ausgeführt wurde, dass § 67 Abs. 5 S. 2 Hs.1 StGB keine Grundlage für die Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug bietet.

    Von den dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226; OLG Braunschweig, 1 Ws 39/19, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 473 Rn. 15).

  • OLG Hamburg, 07.06.2018 - 2 Ws 42/18

    Maßregelvollzug: Vollziehung einer Restfreiheitsstrafe unter den Bedingungen des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19
    Die Frage, ob Reststrafen nach Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Erreichens der verlängerten Höchstfrist im Maßregelvollzug vollstreckt werden können, kann losgelöst von den übrigen Teilen der Entscheidung beantwortet werden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2019, 1 Ws 39/19, juris, Rn.30; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 18).
  • KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17

    Strafvollstreckung nach Verurteilung u.a. wegen Steuerhinterziehung:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19
    Von den dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226; OLG Braunschweig, 1 Ws 39/19, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1990 - 1 Ws 275/90
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19
    Es besteht insbesondere auch nicht die Möglichkeit, einen Erkrankten gemäß § 67 a StGB aus dem Strafvollzug in den Vollzug einer Maßregel zu überweisen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.1990 [= MDR 1991, 892], das ebenfalls einen Fall der Schizophrenie zu beurteilen hatte und ausdrücklich von einer "Gesetzeslücke" ausgeht).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19
    Von den dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226; OLG Braunschweig, 1 Ws 39/19, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • OLG Braunschweig, 21.03.2022 - 1 AR (Ausl) 3/22

    Auslieferung nach Polen regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf faires

    Diese Maßnahmen, die u.a. auch eine permanente Überwachung ermöglichen, sind zu nutzen, um der Gefahr der Selbsttötung zu begegnen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. August 2019, 1 Ws 206/19, juris, Rn. 12).
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