Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39189
OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21 (https://dejure.org/2021,39189)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.09.2021 - 1 Ws 221/21 (https://dejure.org/2021,39189)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. September 2021 - 1 Ws 221/21 (https://dejure.org/2021,39189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,39189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305 S. 1 StPO; § 473 Abs. 1 StPO
    Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses; Abtrennung des Verfahrens und bestehende Pflicht zur Prozessförderung; Unzulässigkeit der Beschwerde gegen vorausgehende Urteilsfällungen im Wege des Abtrennungsbeschlusses; Rechtmäßigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 305 S. 1
    Zur Anfechtbarkeit von Abtrennungsentscheidungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 305 S. 1
    Zur Anfechtbarkeit von Abtrennungsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Abtrennungsentscheidung ohne Erfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Abtrennung des Winterkorn-Verfahrens erfolglos - Abtrennung beschleunigt Prozess gegen übrige Angeklagte

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Abtrennung eines Verfahrens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
    Der Urteilsfällung vorausgehend sind solche Entscheidungen, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Urteil stehen, seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5).

    Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8; Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).

    Ebenso wird ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Abtrennungsentscheidung für zulässig angesehen, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere Beschwer begründet wird (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5).

  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08

    Abtrennung: Anfechtbarkeit eines der Verfahrensförderung dienenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
    Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8; Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zwar ausnahmsweise von einer Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen aus, wenn sich die Entscheidung des erkennenden Gerichts als willkürlich erweist oder mit der Abtrennung verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15).

  • BGH, 31.08.2021 - 2 ARs 253/21

    Gebotenheit der Verbindung der Verfahren als sachgerecht und aus Gründen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
    So habe der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. August 2021 (2 ARs 253/21) ein bei dem Landgericht - Strafkammer - Berlin anhängiges Verfahren wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss zum vorliegenden Verfahren hinzuverbunden und dabei eine prozessökonomische Verfahrensweise angemahnt.

    Soweit die Staatsanwaltschaft meint, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. August 2021 (2 ARs 253/21, juris), wodurch ein bei dem Landgericht - Strafkammer - Berlin anhängiges Verfahren gegen den Angeklagten A. wegen uneidlicher Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss (§ 153 StGB) zum vorliegenden Verfahren hinzuverbunden wurde, stünde der Verfahrensabtrennung entgegen, greift - worauf die Wirtschaftsstrafkammer im Rahmen der Nichtabhilfeentscheidung zutreffend hingewiesen hat - auch dieser Einwand nicht durch.

  • OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 3 Ws 282/21

    Keine Anfechtung von Abtrennungsbeschlüssen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
    Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8; Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zwar ausnahmsweise von einer Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen aus, wenn sich die Entscheidung des erkennenden Gerichts als willkürlich erweist oder mit der Abtrennung verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15).

  • OLG Koblenz, 18.07.2019 - 2 Ws 454/19

    Erledigung eines Rechtsmittels durch Abtrennungsbeschluss in Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
    Teilweise wird vertreten, § 305 Satz 1 StPO sei bei einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Abtrennungsbeschluss mangels inneren Zusammenhangs nicht einschlägig, weil der Beschluss, mit dem die Abtrennung des gegen einen Angeklagten gerichteten Verfahrens angeordnet wird, lediglich das gegen diesen gerichtete Verfahren hemme (OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, 3 Ws 91/21, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013, 1 Ws 158/13, juris, Rn.11; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2019, 2 Ws 454/19, juris, Rn. 1; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 64. Aufl., § 2 Rn. 13; Scheuten in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 2 Rn. 15 und § 4 Rn. 14; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 2 Rn. 26, § 4 Rn. 44).
  • OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13

    Anfechtbarkeit der Anordnung ergänzender Beweiserhebungen im Zwischenverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
    Teilweise wird vertreten, § 305 Satz 1 StPO sei bei einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Abtrennungsbeschluss mangels inneren Zusammenhangs nicht einschlägig, weil der Beschluss, mit dem die Abtrennung des gegen einen Angeklagten gerichteten Verfahrens angeordnet wird, lediglich das gegen diesen gerichtete Verfahren hemme (OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, 3 Ws 91/21, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013, 1 Ws 158/13, juris, Rn.11; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2019, 2 Ws 454/19, juris, Rn. 1; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 64. Aufl., § 2 Rn. 13; Scheuten in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 2 Rn. 15 und § 4 Rn. 14; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 2 Rn. 26, § 4 Rn. 44).
  • OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung des Tragens einer Maske im Gerichtssaal;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
    Teilweise wird vertreten, § 305 Satz 1 StPO sei bei einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Abtrennungsbeschluss mangels inneren Zusammenhangs nicht einschlägig, weil der Beschluss, mit dem die Abtrennung des gegen einen Angeklagten gerichteten Verfahrens angeordnet wird, lediglich das gegen diesen gerichtete Verfahren hemme (OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, 3 Ws 91/21, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013, 1 Ws 158/13, juris, Rn.11; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2019, 2 Ws 454/19, juris, Rn. 1; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 64. Aufl., § 2 Rn. 13; Scheuten in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 2 Rn. 15 und § 4 Rn. 14; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 2 Rn. 26, § 4 Rn. 44).
  • OLG Braunschweig, 20.04.2016 - 1 Ws 94/16

    Keine Beschwer des im Verfahren verbleibenden Angeklagten bei Abtrennung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
    Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8; Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des

    Die hier getroffenen Entscheidungen, auch die Abtrennungsentscheidung, gehen nach der erforderlichen Gesamtbetrachtung (vgl. hierzu OLG Braunschweig Beschluss vom 29. September 2021 - 1 Ws 221/21 zitiert über Juris), der Urteilsfällung voraus.

    Mangels gesetzlicher Regelung für diese Konstellationen gibt es bei der Beurteilung der Anfechtbarkeit mit der isolierten Beschwerde und des Grades der Überprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht variierende Ansätze, die von voller Überprüfbarkeit, Überprüfung auf ausschließliche Hemmung oder Verzögerung des Verfahrens und/oder Überprüfung auf evident fehlerhafte Ermessensausübung/Willkür bis zur Annahme des Ausschlusses der Beschwerde reichen (vgl. hierzu OLG Celle Wistra 2013, 405-406, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 142, BGH NStZ-RR 2013, 352-254 Rdnr. 18, KG Berlin NStZ-RR 2013, 218-219, BVerfG STV 2022, 578 bis 581, OLG Braunschweig Beschluss vom 29. September 2021 - 1 Ws 221/21, OLG FFM Beschluss vom 6. Mai 2021 - 3 Ws 282/21, OLG FFM Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 3 Ws 742 + 743/19, MK-Neuheuser a.a.O. § 305 Rdnr.14, Beck-Ok/Cirener StPO a.a.O. § 305 Rdnr.4.1, Meyer-Goßner/Schmitt StPO a.a.O,§ 305 Rdnr.4, OLG Hamm Wistra 1999, 235-237).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht