Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48806
OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16 (https://dejure.org/2016,48806)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.12.2016 - 8 U 2/16 (https://dejure.org/2016,48806)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Dezember 2016 - 8 U 2/16 (https://dejure.org/2016,48806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Objektbegehung durchgeführt: Schadensersatz setzt erkennbare Baumängel voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Keine Objektbegehung durchgeführt: Schadensersatz setzt erkennbare Baumängel voraus!

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Objektbegehung: Welche Untersuchungspflichten obliegen dem Architekten?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Verwender einer AGB-Klausel kann sich auf deren Unwirksamkeit nicht berufen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Objektbetreuung nicht durchgeführt: Haftung setzt erkennbaren Mangel voraus! (IBR 2017, 327)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn ein Mangel von seinem Verursacher nicht als solcher wahrgenommen wird (vgl. BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08, dazu IBR 2010, 615).

    Unterlässt er dies und wäre ein Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bestellers in gleicher Weise wie in dem Fall, in dem der Architekt den offenbarungspflichtigen Mangel bei der Abnahme arglistig verschweigt (vgl. BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08, dazu IBR 2010, 615).

  • LG Braunschweig, 15.12.2015 - 1 O 1112/13

    Architektenhaftung - Verletzung einer Pflicht aus der Leistungsphase 9

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 15.12.2015 - Az. 1 O 1112/13 (171) - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 15.12.2015 - 1 O 1112/13 (171) - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Dabei kann der Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten durch einen Anscheinsbeweis erleichtert sein, wenn sich in dem zutage getretenen Mangel des Bauwerks ein typischer Geschehensablauf zeigt, der auf einen Mangel der Objektüberwachung schließen lässt (vgl. BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00, dazu IBR 2002, 494).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Dabei hat der Architekt seinen Auftraggeber auch auf die Möglichkeit eines Anspruchs gegen ihn selbst ausdrücklich hinzuweisen (vgl. BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zur erhöhten Aufmerksamkeit und zu einer intensiven Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet (vgl. BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99, dazu IBR 2001, 69).
  • OLG Köln, 29.08.2012 - 16 U 30/11

    Sind NU-Arbeiten durch eigenes Personal zu überwachen?

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Die Sekundärhaftung knüpft insoweit an die Pflicht des Architekten an, die Ursache bereits erkannter Mängel zu untersuchen (vgl. OLG Köln, 19.08.2012 - 16 U 30/11; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 12. Teil Rn. 831).
  • BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09

    Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung: Offenbarungspflicht des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Die Klägerin hat auch nicht vorgetragen, dass der Beklagte gewusst habe, dass er den Einbau der Dampfsperre habe überwachen müssen (vgl. dazu BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09 - IBR 2010, 575).
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Er muss aber durch die Bauplanung und zahlreiche Einzelleistungen dafür sorgen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht und zur Vollendung kommt (vgl. BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64 - BGHZ 43, 227, Tz. 10).
  • OLG Hamm, 09.01.2003 - 17 U 91/01

    Zur Frage des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Im Rahmen der Objektbetreuung bestand für ihn daher die Pflicht, zumindest kurz vor Ablauf der gegenüber den einzelnen Handwerkern im Verhältnis zur Auftraggeberin bestehenden Gewährleistungsfristen von sich aus eine Objektbegehung durchzuführen (vgl. OLG Hamm, 09.01.2003 - 17 U 91/01, dazu IBR 2003, 204; Korbion, a.a.O., Rn. 199).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16
    Der Architekt hat dabei die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass ein mangelfreies Bauwerk entsteht; darin besteht der von ihm geschuldete Werkerfolg (vgl. BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97, dazu IBR 1999, 219).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

    Vielmehr ist es dann Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits darlegt, was er oder seine Erfüllungsgehilfen an Überwachungsmaßnahmen geleistet haben (vgl. BGH, aaO; OLG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016 - 8 U 2/16, juris Rn. 36).

    Der Kläger hat insoweit bereits den in der Rechtsprechung anerkannten Beweis des ersten Anscheins gegen sich, wonach ein Feuchtigkeitseintritt auf einen Mangel der Objektüberwachung schließen lässt (OLG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016 - 8 U 2/16, juris Rn. 36; vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2002 - VII ZR 81/00, juris Rn. 11; OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2009 - 10 U 1559/07, juris Rn. 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2014 - 22 U 100/13, juris Rn. 43; OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2016 - 6 U 1271/15, juris Rn. 49).

  • OLG Oldenburg, 24.03.2022 - 14 U 50/17

    Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht!

    Vielmehr ist es dann Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits darlegt, was er oder seine Erfüllungsgehilfen an Überwachungsmaßnahmen geleistet haben (vgl. BGH, aaO; OLG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016 - 8 U 2/16; OLG Brandenburg aaO).
  • OLG Braunschweig, 01.04.2022 - 8 U 96/20

    Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!

    Bei der Objektbetreuung in der Leistungsphase 9 besteht u.a. die Pflicht, zumindest kurz vor Ablauf der gegenüber den einzelnen Handwerkern im Verhältnis zur Auftraggeberin bestehenden Gewährleistungsfristen von sich aus eine Objektbegehung durchzuführen (vgl. zu den Pflichten bei Objektbetreuung: OLG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016 - 8 U 2/16, Tz. 20 - BauR 2017, 905; OLG Hamm, Urt. v. 09.01.2003 - 17 U 91/01, Tz.73 - BauR 2003, 567).
  • OLG Koblenz, 12.04.2018 - 1 U 108/17

    Sachkundiger Bauherr muss nicht aufgeklärt werden!

    Nähere Untersuchungen sind gegebenenfalls durch Einschaltung von Sachverständigen zu veranlassen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Mängel vorhanden sind, dies jedoch bei der Besichtigung allein noch nicht abschließend beurteilt werden kann (auf diese Objektbetreuungspflichten eingehend OLG Braunschweig, IBR 2017, 327; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 9. Aufl., § 34, Rn. 333 ff. - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Braunschweig, 31.03.2022 - 8 U 96/20
    Bei der Objektbetreuung in der Leistungsphase 9 besteht u.a. die Pflicht, zumindest kurz vor Ablauf der gegenüber den einzelnen Handwerkern im Verhältnis zur Auftraggeberin bestehenden Gewährleistungsfristen von sich aus eine Objektbegehung durchzuführen (vgl. zu den Pflichten bei Objektbetreuung: OLG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016 - 8 U 2/16, Tz. 20 - BauR 2017, 905 ; OLG Hamm, Urt. v. 09.01.2003 - 17 U 91/01, Tz.73 - BauR 2003, 567 ).
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