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   OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19   

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OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19 (https://dejure.org/2020,41987)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.06.2020 - 8 U 116/19 (https://dejure.org/2020,41987)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 8 U 116/19 (https://dejure.org/2020,41987)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Denn bei der Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift handelt es sich um die Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften, die nach § 189 ZPO geheilt werden kann (vgl. BGH, Teilversäumnisurteil vom 22.12.2015 - VI ZR 79/15 -, NJW 2016, 545, Tz. 17 ff. für die Zustellung einer einfachen Abschrift einer Klageschrift; BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - V ZB 174/15 -, NJW 2017, 411, Tz. 22 für die Zustellung einer Nachweisurkunde gemäß § 750 Abs. 2 ZPO).

    Der Zweck der Zustellung ist es, dem Adressaten angemessene Gelegenheit zur verschaffen, von einem Schriftstück Kenntnis zu nehmen und den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu dokumentieren (vgl. BGH, Teilversäumnisurteil vom 22.12.2015 a. a. O., Tz. 22).

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Ist die Gelegenheit der Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung des § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09 -, NJW 2011, 1965, Tz. 47).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZB 47/18

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat daher durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2019 - I ZB 47/18 -, Tz. 10, juris, und BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - VI ZB 45/16 -, NJW-RR 2017, 956, Tz. 6).
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hinausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.02.2016 - VII ZB 36/15, ZfBR 2016, 367, Tz. 6. m. w. N.).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Denn bei der Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift handelt es sich um die Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften, die nach § 189 ZPO geheilt werden kann (vgl. BGH, Teilversäumnisurteil vom 22.12.2015 - VI ZR 79/15 -, NJW 2016, 545, Tz. 17 ff. für die Zustellung einer einfachen Abschrift einer Klageschrift; BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - V ZB 174/15 -, NJW 2017, 411, Tz. 22 für die Zustellung einer Nachweisurkunde gemäß § 750 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat daher durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2019 - I ZB 47/18 -, Tz. 10, juris, und BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - VI ZB 45/16 -, NJW-RR 2017, 956, Tz. 6).
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Es stellt bereits kein Versäumnis dar, dass der am Freitag gegen 13:00 Uhr beim Landgericht Göttingen eingegangene Berufungsschriftsatz nicht am selben Tag per Fax an das Oberlandesgericht weitergeleitet worden ist (vgl. BGH, a. a. O. Tz. 10; BGH, Beschluss vom 15.06.2011 - XII ZB 468/10 -, NJW 2011, 2887, Tz. 13); dies bereits deswegen, da die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 15.06.2011, a. a. O.).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Erreicht der Schriftsatz das früher mit der Sache befasste Gericht so frühzeitig, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Berufungsgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig bei dem Rechtsmittelgericht eingeht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 61/12 -, NJW-RR 2013, 701, Tz. 9).
  • BGH, 08.10.1964 - III ZR 152/63
    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Sofern der Bundesgerichtshof in einer früheren Entscheidung (vgl. Urteil vom 08.10.1964 - III ZR 152/63 -, NJW 1965, 104, Tz. 19) die Anwendung der Heilungsvorschrift des § 187 ZPO a. F. in den Fällen abgelehnt hat, in denen durch die Zustellung Notfristen in Lauf gesetzt werden sollten, war dies ausweislich der Begründung nur dem ausdrücklichen Wortlaut der Regelung des § 187 Abs. 2 ZPO a. F. geschuldet, wonach eine Heilung nicht in Betracht kam, soweit durch die Zustellung der Lauf einer Notfrist in Gang gesetzt werden sollte.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19
    Sofern die Klägerin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2020 (I ZB 64/19) abstellt, enthält diese Entscheidung nichts, was die Position der Klägerin stützen könnte.
  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten

    Nur vereinzelt wird eine Heilungsmöglichkeit bei der Zustellung einer einfachen Urteilsabschrift überhaupt erörtert und unter Verweis auf den Zustellungszweck entweder abgelehnt (vgl. OLG Karlsruhe, NJOZ 2015, 1024 Rn. 45) oder angenommen (vgl. OLG Braunschweig, BeckRS 2020, 35781 Rn. 19; zustimmend: Müller, RDi 2021, 154, 155; so wohl auch: Dötsch, MDR 2016, 694, 695) beziehungsweise davon abhängig gemacht, dass die Authentizität und Amtlichkeit des Urteils zweifelsfrei sind (vgl. Anders/Gehle/Hunke, ZPO, 80. Aufl., § 317 Rn. 4c).
  • LSG Sachsen, 20.10.2022 - L 4 AS 396/22
    Die Vorschrift findet auch bei der Übermittlung elektronischer Dokumente Anwendung (LSG Hamburg, Urteil vom 24.03.2021 - L 2 U 12/20 - juris Rn. 30; Oberlandesgericht [OLG] Braunschweig, Beschluss vom 30.06.2020 - 8 U 116/19 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39

    Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht

    Zu dem von einem Verfahrensbeteiligten zu erwartenden ordentlichen Geschäftsgang gehört es nicht, dass auf dem Server eingehende Nachrichten unverzüglich ausgedruckt, der Geschäftsstelle vorgelegt und von dieser sodann an den Vorsitzenden Richter oder Berichterstatter zur sofortigen Bearbeitung weitergeleitet werden (OLG Frankfurt, B.v. 13.11.2018 - 15 U 96/18 - juris Rn. 13; vgl. auch OLG Braunschweig, B.v. 30.6.2020 - 8 U 116/19 - RDi 2021, 154 = juris Rn. 15; BAG, B.v. 5.6.2020 - 10 AZN 53/20 - BAGE 171, 28 = juris Rn. 39; BGH, B.v. 26.7.2016 - VI ZB 58/14 - NJW 2016, 3667 = juris Rn. 8 zu einer am Tag des Fristablaufs beim falschen Gericht eingegangenen Berufungsbegründung; BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 3 ZB 16.412 - juris Rn. 12; BGH, B.v. 15.6.2011 - XII ZB 468/10 - NJW 2011, 2887 = juris Rn. 13).
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