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   OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22 (Lw)   

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https://dejure.org/2022,38680
OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22 (Lw) (https://dejure.org/2022,38680)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.11.2022 - 2 W 104/22 (Lw) (https://dejure.org/2022,38680)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. November 2022 - 2 W 104/22 (Lw) (https://dejure.org/2022,38680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GrdstVG § 2 Abs. 1 S. 1; u. ; Abs. 2 Nr. 1; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Miteigentum; Bruchteilseigentum; Genehmigung; Grundstücksverkehrsgesetz; unwirtschaftliche Aufteilung

  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Grundstücksverkehrsgesetz; Einräumung von Miteigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Miteigentum; Bruchteilseigentum; Genehmigung; Grundstücksverkehrsgesetz; unwirtschaftliche Aufteilung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Genehmigung der Veräußerung bisher im Alleineigentum stehender landwirtschaftlicher Flächen an 2 Miteigentümer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1997 - 3 W 69/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22
    Die Begründung von Miteigentum, die hier durch Überlassung des Grundbesitzes von der Beteiligten zu 1. an die Beteiligten zu 2. und 3. erfolgt, welche jeweils einen halben Miteigentumsanteil erwerben sollen, bedeutet jedoch nicht in jedem Fall eine unwirtschaftliche Aufteilung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG mit der Folge, dass die Genehmigung zu versagen oder nur unter einer Bedingung zu erteilen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.10.1997 - 3 W 69/97, AgrarR 1998, 317).

    Hinzu kommt, dass eine Veräußerung der Miteigentumsanteile und spätere Realteilung des Grundbesitzes der erneuten landwirtschaftsrechtlichen Genehmigung bedarf, eine spätere Realteilung also versagt werden könnte (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.05.1975 - 15 W(b) 1/75; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1997 - 3 W 69/97, AgrarR 1998, 317).

    Eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft nach § 180 ZVG wiederum würde nicht zur Teilung des Grundstücks in Natur, sondern lediglich zur Teilung des Erlöses führen (ebenso Netz, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.10.1997, a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 01.03.2018 - 5 WLw 17/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22
    Werden - wie hier - in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus, da die Genehmigungsbedürftigkeit für das jeweilige Rechtsgeschäft grundsätzlich nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.11.2010 - 2 Ww 6/10, NJW-RR 2011, 884 [BGH 07.04.2011 - V ZB 11/10] Rn. 32?ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.03.2009 - 3 WLw 20/08 , BeckRS 2009, 11302 Rn. 37; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2018 - 5 WLw 17/17 Rn 15, BeckRS 2018, 11555; Martinez in: Düsing/Martinez/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., § 2 GrdstVG Rn. 26).
  • OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10

    Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22
    Werden - wie hier - in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus, da die Genehmigungsbedürftigkeit für das jeweilige Rechtsgeschäft grundsätzlich nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.11.2010 - 2 Ww 6/10, NJW-RR 2011, 884 [BGH 07.04.2011 - V ZB 11/10] Rn. 32?ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.03.2009 - 3 WLw 20/08 , BeckRS 2009, 11302 Rn. 37; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2018 - 5 WLw 17/17 Rn 15, BeckRS 2018, 11555; Martinez in: Düsing/Martinez/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., § 2 GrdstVG Rn. 26).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22
    Werden - wie hier - in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus, da die Genehmigungsbedürftigkeit für das jeweilige Rechtsgeschäft grundsätzlich nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.11.2010 - 2 Ww 6/10, NJW-RR 2011, 884 [BGH 07.04.2011 - V ZB 11/10] Rn. 32?ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.03.2009 - 3 WLw 20/08 , BeckRS 2009, 11302 Rn. 37; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2018 - 5 WLw 17/17 Rn 15, BeckRS 2018, 11555; Martinez in: Düsing/Martinez/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., § 2 GrdstVG Rn. 26).
  • OLG Stuttgart, 19.04.1994 - 10 W(Lw) 12/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22
    Auch das Oberlandesgericht Stuttgart, welches zunächst den Grundsatz aufgestellt hat, die Begründung von Miteigentum stelle wegen der dem Miteigentum innewohnenden Tendenz zur Realteilung in aller Regel eine unwirtschaftliche Aufteilung des Grundstücks dar (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.1990 - 10 W(Lw) 17/89, RdL 1990, 155; ebenso Wöhrmann, Das Grundsücksverkehrsgesetz (1963), S. 193), wendet diese Regel nicht schematisch an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.1994 - 10 W(Lw) 12/92, RdL 1995, 48).
  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22
    Werden - wie hier - in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus, da die Genehmigungsbedürftigkeit für das jeweilige Rechtsgeschäft grundsätzlich nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.11.2010 - 2 Ww 6/10, NJW-RR 2011, 884 [BGH 07.04.2011 - V ZB 11/10] Rn. 32?ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.03.2009 - 3 WLw 20/08 , BeckRS 2009, 11302 Rn. 37; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2018 - 5 WLw 17/17 Rn 15, BeckRS 2018, 11555; Martinez in: Düsing/Martinez/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., § 2 GrdstVG Rn. 26).
  • OLG Stuttgart, 06.02.1990 - 10 W(Lw) 17/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22
    Auch das Oberlandesgericht Stuttgart, welches zunächst den Grundsatz aufgestellt hat, die Begründung von Miteigentum stelle wegen der dem Miteigentum innewohnenden Tendenz zur Realteilung in aller Regel eine unwirtschaftliche Aufteilung des Grundstücks dar (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.1990 - 10 W(Lw) 17/89, RdL 1990, 155; ebenso Wöhrmann, Das Grundsücksverkehrsgesetz (1963), S. 193), wendet diese Regel nicht schematisch an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.1994 - 10 W(Lw) 12/92, RdL 1995, 48).
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