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   OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15   

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https://dejure.org/2016,4917
OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15 (https://dejure.org/2016,4917)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.02.2016 - 5 W 38/15 (https://dejure.org/2016,4917)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 5 W 38/15 (https://dejure.org/2016,4917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers - Erbrecht; Testamentsvollstrecker; Entlassung; Pflichtteilsberechtigter

  • rechtsportal.de

    BGB § 2227
    Zulässigkeit eines Antrags des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Auch der Pflichtteilsberechtigte kann die Entlassung des Testamentsvollstreckers verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 905
  • FamRZ 2016, 1499
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte im materiellrechtlichen Sinn, also derjenige, dessen Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen werden können, der also ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296, 300/301; KG NJW-RR 2002, 439; OLG München NJW-RR 2006, 14; Palandt/Weidlich § 2227 Rn. 7; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK 7.° 2014, § 227 Rn. 4).

    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

  • KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02

    Pflichtteilsrecht: Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Verfahren über die

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

    Richtig ist insoweit, dass der Pflichtteilsberechtigte durch das Handeln des Testamentsvollstreckers noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde betroffen sein muss (Keidel/Meyer-Holz § 59 FamFG 17°. Rn. 19 m.w.N.), was beispielsweise dann auszuschließen ist, wenn sein Pflichtteilsanspruch durch eine Vereinbarung mit dem Erben bereits abschließend geregelt ist (vgl. KG NJW-RR 2005, 809).

  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte im materiellrechtlichen Sinn, also derjenige, dessen Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen werden können, der also ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296, 300/301; KG NJW-RR 2002, 439; OLG München NJW-RR 2006, 14; Palandt/Weidlich § 2227 Rn. 7; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK 7.° 2014, § 227 Rn. 4).

    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810; Palandt/Weidlich a.a.O.; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.; Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).

    Zwar trifft es zu, dass das das Pflichtteilsrecht nur einen Geldanspruch des Berechtigten gegen den Erben begründet (Palandt/Weidlich § 2317 Rn. 2; Staudinger/Otte (2015) § 2303 Rn. 44) und dem Pflichtteilsberechtigten weder einen Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch gem. § 2218 BGB (Palandt/Weidlich § 2218 Rn. 8; Staudinger/Reimann (2012) BGB § 2218 Rn. 6 m.w.N.) noch einen Haftungsanspruch aus § 2219 BGB gegen den Testamentsvollstrecker verschafft (BayOBLG FamRZ 1997, 905, 909; Palandt/Weidlich § 2219 Rn. 4; Staudinger/Reimann (2012) § 2219 Rn. 17).

  • OLG Schleswig, 28.08.2014 - 5 U 4/14

    Bindung des Gerichts an die Parteianträge: Zuerkennung einer anderen als der

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    In dem in Deutschland geführten Rechtsstreit wurde die Beschwerdeführerin wegen der - unberechtigten - Verfügung über eine auf Mallorca belegene Wohnung des Erblassers auf Herausgabe des Veräußerungserlöses im Wege der unberechtigten Bereicherung in Anspruch genommen (LG Bremen 6-O-3041/04 = OLG Bremen 5 U 17/09 und 5 U 4/14).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06

    Keine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (§ 580 Nr 6

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) umfasst auch das Pflichtteilsrecht des Kindes (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2723/06 - juris - Rn. 19 und BVerfG, Beschluss vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09

    Schadensersatz wegen Verschweigen der Risiken eines Genossenschaftsbeitritts

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    In dem in Deutschland geführten Rechtsstreit wurde die Beschwerdeführerin wegen der - unberechtigten - Verfügung über eine auf Mallorca belegene Wohnung des Erblassers auf Herausgabe des Veräußerungserlöses im Wege der unberechtigten Bereicherung in Anspruch genommen (LG Bremen 6-O-3041/04 = OLG Bremen 5 U 17/09 und 5 U 4/14).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) umfasst auch das Pflichtteilsrecht des Kindes (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2723/06 - juris - Rn. 19 und BVerfG, Beschluss vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03).
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Das Verwandtenerbrecht unter angemessener Beteiligung des Ehegatten entspricht deutscher Rechtstradition (BVerfGE 91, 346, 359).
  • OLG München, 22.09.2005 - 31 Wx 46/05

    Erbengemeinschaft mit teilweiser Testamentsvollstreckung - unzulässiger Antrag

    Auszug aus OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
    Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte im materiellrechtlichen Sinn, also derjenige, dessen Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen werden können, der also ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296, 300/301; KG NJW-RR 2002, 439; OLG München NJW-RR 2006, 14; Palandt/Weidlich § 2227 Rn. 7; Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK 7.° 2014, § 227 Rn. 4).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15

    Schutzfähigkeit von WC-Steinen

    Nach Zurückweisung des Antrags vom 17.03.2015 in erster Instanz erließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 08.07.2015 (Az. 5 W 38/15) eine einstweilige Verfügung mit dem aus der Anlage CC 17 ersichtlichen Tenor, auf deren Inhalt Bezug genommen wird.
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