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   OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13 (2 Ws 2/13 GenStA)   

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https://dejure.org/2013,3727
OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13 (2 Ws 2/13 GenStA) (https://dejure.org/2013,3727)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.03.2013 - Ws 5/13 (2 Ws 2/13 GenStA) (https://dejure.org/2013,3727)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. März 2013 - Ws 5/13 (2 Ws 2/13 GenStA) (https://dejure.org/2013,3727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

  • Generalstaatsanwaltschaft Bremen PDF, S. 138 (Leitsatz)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Untersuchungshaft gegen jugendlichen Einbrecher gerechtfertigt - Bestehende Gefahr zur Begehung weiterer schwerwiegender Straftaten rechtfertigt Vollziehbarkeit eines Haftbefehls

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bremen, 21.09.2012 - Ws 127/12
    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Zu berücksichtigen sind hierbei bestimmte Indiztatsachen, die entsprechende Schlussfolgerungen zulassen, so die Vorverurteilungen des Beschuldigten, die Abstände zwischen den Taten, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeitsstruktur des Beschuldigten (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 21.09.2012 ­ Ws 127/12 und vom 17.06.2010 ­ Ws 78/10, 79/10 m.w.N.).

    Bei der vorliegenden Fallkonstellation, nämlich einer erfolgreichen weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft, hat der Beschuldigte seine im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. Beschluss des Hans. OLG Bremen vom 21.09.2012 ­ Ws 127/12 mwN).

  • OLG Bremen, 15.05.2012 - Ws 51/12
    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind daher strenge Anforderungen an den Haftgrund zu stellen (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 15.05.2012 ­ Ws 51/12 ­; Hans. OLG Bremen, NStZ-RR 2001, 220).

    Bedeutsam für die Beurteilung sind dabei insbesondere Art und Umfang des jeweiligen angerichteten Schadens (Hans. OLG Beschluss vom 15.05.2012 ­ Ws 51/12).

  • OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei früherer jugendgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Ansicht steht die Tatsache, dass die Tat vom 22./23.10.2011 nur mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geahndet worden ist, der Annahme einer "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat" nicht von vornherein entgegen (a.A. OLG Oldenburg StV 2010, 139 und Beschluss vom 27.03.2012 ­ 1 Ws 159/12 ­ zitiert bei juris).
  • OLG Oldenburg, 27.03.2012 - 1 Ws 159/12

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden;

    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Ansicht steht die Tatsache, dass die Tat vom 22./23.10.2011 nur mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geahndet worden ist, der Annahme einer "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat" nicht von vornherein entgegen (a.A. OLG Oldenburg StV 2010, 139 und Beschluss vom 27.03.2012 ­ 1 Ws 159/12 ­ zitiert bei juris).
  • OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07

    Untersuchungshaft gegen Jugendliche

    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Daher muss eine wiederholte Tatbegehung i.S.d. § 112a StPO auch dann angenommen werden, wenn die Anlasstat nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO nur deswegen nicht als rechtlich selbständige Handlung zum Tragen kommt, weil diese Tat im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Begehung einer noch schwerwiegenderen Tat aus der nämlichen Deliktsgruppe des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO zurücktritt (vgl. dazu Posthoff in Heidelberger Kommentar, 5. Auflage, 2012, § 112a Rdn. 12; Wankel in KMR- StPO, 61.EL, 2011, § 112a StPO Rdn. 6; noch weitergehender OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2007 ­ 2 Ws 226/07, nach dem auch in der Begehung eines gemeinschaftlich begangenen Raubes, bei dem es zu Schlägen gekommen ist, im Verhältnis zu einer schweren Körperverletzung eine wiederholte Tatbegehung zu sehen sein soll; a.A. L/R-Hilger aaO Rdn. 30; Paeffgen in SK-StPO, 4. Auflage, 2010, § 112a Rdn. 11).
  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Rostock vom 17.09.2009 (I Ws 269/09), nach der die in § 116 Abs. 4 StPO aufgeführten Voraussetzungen auch im Beschwerdeverfahren zu beachten sind, wenn sich die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel gegen einen Au- ßervollzugsetzungsbeschluss wendet, der bereits umgesetzt worden ist, liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.02.2006 ­ 2 BvR 2056/05 ­ (zitiert bei juris) zugrunde.
  • OLG Bremen, 17.06.2010 - Ws 78/10
    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Zu berücksichtigen sind hierbei bestimmte Indiztatsachen, die entsprechende Schlussfolgerungen zulassen, so die Vorverurteilungen des Beschuldigten, die Abstände zwischen den Taten, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeitsstruktur des Beschuldigten (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 21.09.2012 ­ Ws 127/12 und vom 17.06.2010 ­ Ws 78/10, 79/10 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 17.09.2009 - I Ws 269/09

    Untersuchungshaft: Beachtlichkeit der Gründe für eine erneute Invollzugsetzung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Rostock vom 17.09.2009 (I Ws 269/09), nach der die in § 116 Abs. 4 StPO aufgeführten Voraussetzungen auch im Beschwerdeverfahren zu beachten sind, wenn sich die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel gegen einen Au- ßervollzugsetzungsbeschluss wendet, der bereits umgesetzt worden ist, liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.02.2006 ­ 2 BvR 2056/05 ­ (zitiert bei juris) zugrunde.
  • OLG Bremen, 25.08.2000 - Qs 74/00

    Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind daher strenge Anforderungen an den Haftgrund zu stellen (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 15.05.2012 ­ Ws 51/12 ­; Hans. OLG Bremen, NStZ-RR 2001, 220).
  • OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13

    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines

    Auszug aus OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
    Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: Ws 5/13 (2 Ws 2/13 GenStA) 41 Qs 409/12 (422 Js 48220/12 StA Bremen).
  • KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15

    Verhandlungsunfähigkeit

    Von seinen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGH aaO, 229; HansOLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13 - juris Rn. 34, insoweit in StV 2013, 773 nicht abgedruckt; Meyer-Goßner/Schmitt aaO).
  • OLG Hamm, 21.09.2023 - 5 Ws 199/23

    Haftbefehl; Außervollzugsetzung

    Ferner ist § 116 Abs. 4 StPO auch nicht über seinen Wortlaut hinaus dahingehend auszulegen, dass die Aufhebung eines nicht rechtmäßigen Außervollzugsetzungsbeschlusses nur unter den einschränkenden Voraussetzungen der § 116 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 StPO möglich ist, falls der Beschuldigte mangels Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach § 307 Abs. 2 StPO zwischenzeitlich auf freien Fuß gelangt ist (OLG Bremen, Beschluss vom 01.03.2013 - Ws 5/13 - juris Rn.33; LG Bremen, Beschluss vom 14.06.2021 - 1 Qs 212/21 - Rn. 32 m.w.N.; juris; Krauß, in: Beck´scherOK Stand: 01.07.2023, § 116 StPO Rn. 20; aA KG Berlin, Beschluss vom 30.03.2010 - 4 Ws 38/10 - Rn. 4, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 17.09.2009 - I Ws 269/09 - Rn. 17, juris; Böhm, in: MünchKomm, 2. Aufl. 2023, § 116 StPO Rn. 49).

    Dass die Staatsanwaltschaft eine Außervollzugsetzungsentescheidung nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO angreifen kann, falls durch das Gericht nicht zugleich die Außervollzugsetzung der angefochtenen Entscheidung nach § 307 Abs. 2 StPO angeordnet hat, findet weder im Gesetz eine Stütze noch gebietet dies die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05 (so zutreffend: OLG Bremen, Beschluss vom 01.03.2013 - Ws 5/13 - juris Rn.33).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Jugendstrafrecht

    Dies würde im Übrigen dazu führen, dass der Schutz der Bevölkerung vor heranwachsenden Serienstraftätern nicht im gleichen Maße möglich wäre wie der Schutz vor erwachsenen Serienstraftätern, was auch deswegen Bedenken begegnet, weil es für die Außenwirkung einer Tat und die Folgen für das Opfer in der Regel ohne Belang ist, ob die Tat von einem Heranwachsenden oder einem Erwachsenen begangen worden ist (wie hier Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 01. März 2013, Az. Ws 5/13).
  • OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18

    Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

    Dem Vollzug des Haftbefehls steht auch nicht etwa ein schutzwürdiges Vertrauen - rechtlich abgesichert durch § 116 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 17. September 2009 - 1 Ws 269/09, juris Rn. 19; HansOLG in Bremen, Beschl. v. 1. März 2013 - Ws 5/13, juris Rn. 33) - des Angeklagten entgegen.
  • KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20

    Beschwerdeverfahren: Erfordernis der Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung;

    Von ihren notwendigen Auslagen wird sie nicht entlastet (vgl. BGH aaO, 229; HansOLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13 - [juris Rnr. 34; insoweit in StV 2013, 773 nicht abgedruckt]; Meyer/Goßner Schmitt aaO).
  • OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 1 Ws 625/14

    Wiederholungsgefahr, U-Haft, Haftgrund, Deliktsschwere

    Die Verhängung von Zuchtmitteln kann nach der Senatsrechtsprechung indes für die Annahme von Wiederholungsgefahr nicht - zumindest nicht wesentlich - herangezogen werden (vgl. Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 159/12, StV 2012, 186; Beschluss vom 10. Dezember 2009, a.a.O.; differenzierend OLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13, StV 2013, 773).
  • KG, 10.11.2017 - 4 Ws 131/17

    Jugendstrafverfahren: Verbindung von Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende

    Von ihren notwendigen Auslagen werden sie nicht entlastet (vgl. BGH aaO, 229; HansOLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13 - [juris Rn. 34, insoweit in StV 2013, 773 nicht abgedruckt]; Meyer-Goßner/Schmitt aaO).
  • KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18

    Haftprüfung im Berufungsverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung:

    Von seinen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGH aaO, 229; HansOLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13 - [juris Rn. 34, insoweit in StV 2013, 773 nicht abgedruckt]; Meyer-Goßner/Schmitt aaO).
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