Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.04.2015 - 4 UF 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8281
OLG Bremen, 01.04.2015 - 4 UF 33/15 (https://dejure.org/2015,8281)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.04.2015 - 4 UF 33/15 (https://dejure.org/2015,8281)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. April 2015 - 4 UF 33/15 (https://dejure.org/2015,8281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB § 1626a Abs. 2, FamFG § 155a
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge im vereinfachten Verfahren; Persönliche Anhörung des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626a Abs. 2; FamFG § 155a
    Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge im vereinfachten Verfahren

  • rechtsportal.de

    BGB § 1626a Abs. 2 ; FamFG § 155a
    Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge im vereinfachten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ein Eigentor

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über gemeinsame elterliche Sorge im vereinfachten schriftlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über gemeinsame elterliche Sorge im vereinfachten schriftlichen Verfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1155
  • FamRZ 2015, 2170
  • FamRZ 2016, 473
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 UF 356/13

    Voraussetzungen für Entscheidung im vereinfachten Sorgerechtsverfahren nach § 155

    Auszug aus OLG Bremen, 01.04.2015 - 4 UF 33/15
    Das Verfahren leidet an einem wesentlichen Mangel (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 1797; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 852).

    Dem Zurückverweisungsantrag der Beschwerdeführerin war daher zu entsprechen (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 852).

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2014 - 18 UF 103/14

    Gemeinsame elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Bremen, 01.04.2015 - 4 UF 33/15
    Das Verfahren leidet an einem wesentlichen Mangel (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 1797; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 852).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Es genügt aber, wenn konkrete tatsächliche Umstände dargelegt werden oder erkennbar sind, die ein Indiz gegen die gemeinsame elterliche Sorge sein können (vgl. OLG Bremen FamRZ 2015, 2170, 2171; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1797, 1798; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 852, 853; BeckOK FamFG/Schlünder [Stand: 1. Januar 2016] § 155 a Rn. 16a).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2015 - 6 UF 150/15

    Fehlende Einigung der Eltern über Impfung des Kindes

    Eine Differenzierung zwischen der Zustimmung zur Impfung als Angelegenheit des täglichen Lebens und ihrer Verweigerung als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung kommt nicht in Betracht (Ablehnung zu AG Darmstadt NJW-Spezial 2015, 485 = NZFam 2015, 778 m. Anmerkung Luthin).

    Mit am 11.06.2015 verkündeten Beschluss (veröffentlicht mit Leitsatz und Kurzwiedergabe in NJW-Spezial 2015, 485-486 [OLG Bremen 01.04.2015 - 4 UF 33/15] und NZF am 2015, 778, dort m. Anmerkung Luthin) hat das Amtsgericht daraufhin unter Zurückweisung des Antrags im Übrigen die Feststellung getroffen, dass der Antragstellerin die alleinige Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Durchführung der Impfung der beiden Kinder ohnedies zustehe.

  • OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 20 W 360/16

    Zur Aufhebung von Ausschließungsbeschluss nebst Aufgebot bei inhaltlich

    Dass im vorliegenden Fall der nach § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG auf dem Ausschließungsbeschluss anzubringende Vermerk über das Datum der Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle ("Erlassvermerk") fehlt, führt nicht zur Unwirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses und damit zur Rechtzeitigkeit der Forderungsanmeldungen der Beschwerdeführerinnen, da dieser Vermerk keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Erlass des Ausschließungsbeschlusses ist, sondern lediglich dessen Übergabe dokumentieren soll (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 17.10.2016, Az. 34 Wx 252/16, zitiert nach juris, Rn. 14; so auch im oben zitierten Fall OLG Hamm, a.a.O.; Ulrici in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 38, Rn. 30; Feskorn, in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 38 FamFG, Rn. 16; a.A. soweit ersichtlich lediglich OLG Bremen, Beschluss vom 01.04.2015, Az. 4 UF 33/15, zitiert nach juris, Rn. 7, allerdings ohne Angabe jeglicher Begründung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht