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   OLG Bremen, 01.06.2018 - 1 W 6/18   

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https://dejure.org/2018,21763
OLG Bremen, 01.06.2018 - 1 W 6/18 (https://dejure.org/2018,21763)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.06.2018 - 1 W 6/18 (https://dejure.org/2018,21763)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juni 2018 - 1 W 6/18 (https://dejure.org/2018,21763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 567 Abs. 1,
    Zivilprozessrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz durch das Landgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz durch das Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 08.05.2007 - 2 W 27/07

    Zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2018 - 1 W 6/18
    Die Berufung des Klägers auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 06.02.2007 - 2 W 27/07, OLGR Bremen 2007, 493 ist schon deswegen unbehilflich, weil das Gericht in der damaligen Entscheidung allein auf die besondere Situation eines Stundungsantrags gemäß § 4a InsO abgestellt hat und diese Konstellation auch von anderen Fallgestaltungen abgegrenzt hat, in denen es auch bei solchen vom Landgericht als Rechtsmittelgericht getroffenen Entscheidungen, mit denen das Amtsgericht nicht zuvor betraut war, bei dem Grundsatz nach § 567 Abs. 1 ZPO verbleibt, dass die sofortige Beschwerde nicht statthaft ist.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 U 54/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das

    Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2018 - 1 W 6/18
    Dies gilt entgegen der Auffassung des Klägers auch dann, wenn das Landgericht vorliegend nicht als Beschwerdegericht über die Prozesskostenhilfebewilligung (für das Verfahren vor dem Amtsgericht) entschieden hat, sondern es sich um eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz handelte, über die der Natur der Sache gemäß erstmalig vom Landgericht zu entscheiden war (siehe so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - I-24 U 54/10, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2006 - 15 W 35/06, juris Rn. 6, OLGR Karlsruhe 2007, 590).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2006 - 15 W 35/06

    Prozesskostenhilfe: Anfechtung der Entscheidung bei Zurückweisung des Antrags

    Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2018 - 1 W 6/18
    Dies gilt entgegen der Auffassung des Klägers auch dann, wenn das Landgericht vorliegend nicht als Beschwerdegericht über die Prozesskostenhilfebewilligung (für das Verfahren vor dem Amtsgericht) entschieden hat, sondern es sich um eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz handelte, über die der Natur der Sache gemäß erstmalig vom Landgericht zu entscheiden war (siehe so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - I-24 U 54/10, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2006 - 15 W 35/06, juris Rn. 6, OLGR Karlsruhe 2007, 590).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2020 - 21 W 29/20

    Beschwerde gegen einen Nichtabhilfebeschluss; Entscheidung eines Landgerichts im

    Entscheidungen der Landgerichte im Berufungsverfahren und im Beschwerdeverfahren sowie Entscheidungen der Oberlandesgerichte unterliegen nicht der Beschwerde (Zöller/Heßler, ZPO, 33. Auflage 2020, Vorbemerkungen zu §§ 567-574 Rn. 2 m. w. N., Zöller/Heßler, a. a. O., § 567 Rn. 37 m. w. N.; OLG Bremen, ZInsO 2018, 2164).
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