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   OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22   

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https://dejure.org/2022,23771
OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22 (https://dejure.org/2022,23771)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.07.2022 - 1 U 24/22 (https://dejure.org/2022,23771)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - 1 U 24/22 (https://dejure.org/2022,23771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Unfallmanipulation, Beweiswürdigung, Indizien, Beweislast

  • RA Kotz

    Unfallmanipulation - Darlegungs- und Beweislast

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beweislast für manipulierten Unfall des Haftpflichtversicherers

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Manipulierter Unfall - Welche Indizien sprechen gegen einen Unfall?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20

    Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339; Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281; Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20).

    Ebenso hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass der Nachweis eines gestellten Unfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte im Wege eines Indizienbeweises geführt werden kann, wenn sich typischerweise bei gestellten Unfällen auftretende Merkmale in auffälliger Weise häufen und die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (siehe hierzu die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Die Würdigung und Berücksichtigung der für und gegen eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien ist im angefochtenen Urteil im Einklang mit den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu erfolgt (siehe hierzu die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 26 ff. m.w.N.) und die hiergegen erhobenen Angriffe der Berufung sind nicht durchschlagend.

  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Das Berufungsgericht ist demnach zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet, wenn aus der für dieses Gericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14, juris Rn. 11, VersR 2016, 1194).
  • BGH, 05.12.1978 - VI ZR 185/77

    Voraussetzung eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339; Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281; Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339; Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281; Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20).
  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339; Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281; Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Solche Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können sich grundsätzlich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, juris Rn. 7, BGHZ 162, 313; Urteil vom 29.06.2016 - VIII ZR 191/15, juris Rn. 26, NJW 2016, 3015).
  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Hält es das Berufungsgericht es für denkbar, dass die von der Berufung aufgeworfenen Fragen zu einer anderen Würdigung führen können, besteht Anlass für die Überlegung, ob für die andere Würdigung zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht und deshalb Anlass zu einer Wiederholung der Beweisaufnahme besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, juris Rn. 24, NJW-RR 2017, 75).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339; Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281; Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Solche Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können sich grundsätzlich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, juris Rn. 7, BGHZ 162, 313; Urteil vom 29.06.2016 - VIII ZR 191/15, juris Rn. 26, NJW 2016, 3015).
  • BGH, 05.12.1978 - VI ZR 71/77

    Vorliegen eines Unfalls im Sinne des Deliktsrechts bei vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2022 - 1 U 24/22
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers auslöst, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen ist, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt (siehe BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75, juris Rn. 10 und 27, BGHZ 71, 339; Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 36/76, juris Rn. 9 und 13, VersR 1978, 865; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 185/77, juris Rn. 9, VersR 1979, 281; Urteil vom 05.12.1978 - VI ZR 71/77, juris Rn. 8, VersR 1979, 281; Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7, NJW 2020, 1072; siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 20).
  • LG Düsseldorf, 27.11.2023 - 10 O 281/22
    § 286 ZPO fordert einen für das praktische Leben brauchbaren Grad der Gewissheit, der vernünftigen Zweifel Schweigen gebietet (LG Bremen Urt. v. 25.2.2022 - 4 O 2020/20, BeckRS 2022, 38972, Rn. 25, bestätigt durch Nachinstanz OLG Bremen Hinweisbeschl. v. 1.7.2022 - 1 U 24/22, NJOZ 2023, 850).

    Typischerweise sind bei gestellten Verkehrsunfällen auf der Geschädigtenseite höherwertige Fahrzeuge der Oberklasse vertreten, die aufgrund eines erheblichen Fahrzeugsalters und/oder Laufleistung vergleichsweise günstig zu erwerben sind, aber gleichwohl einen hohen Ersatzaufwand im Fall der Beschädigung verursachen (LG Bremen Urt. v. 25.2.2022 - 4 O 2020/20, BeckRS 2022, 38972, Rn. 27, bestätigt durch Nachinstanz OLG Bremen Hinweisbeschl. v. 1.7.2022 - 1 U 24/22, NJOZ 2023, 850; OLG K. Urt. v. 19.3.2013 - I-1 U 99/12, BeckRS 2013, 7675).

    Auf die Ausführungen des OLG Bremen mit Hinweisbeschluss vom 1.7.2022 kann verwiesen werden, die sich das Gericht zu Eigen macht (OLG Bremen mit Hinweisbeschluss vom 1.7.2022 ,1 U 24/22, NJOZ 2023, 850, Rn. 26).

  • OLG Schleswig, 21.10.2022 - 7 U 140/22

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Beweisanzeichen für eine

    Ausschlaggebend ist dabei eine Gesamtwürdigung, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Bremen, Beschluss vom 01.07.2022, 1 U 24/22).
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