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   OLG Bremen, 03.06.2021 - 3 AR 6/21   

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https://dejure.org/2021,16197
OLG Bremen, 03.06.2021 - 3 AR 6/21 (https://dejure.org/2021,16197)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.06.2021 - 3 AR 6/21 (https://dejure.org/2021,16197)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - 3 AR 6/21 (https://dejure.org/2021,16197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 36 Abs. 1 Nr. 3, 38 Abs. 1, 39 S. 1
    Zivilprozessrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess bei unwirksamer Gerichtsstandsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess bei unwirksamer Gerichtsstandsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht als zuständig vereinbart: Rüge der Unzuständigkeit ist treuwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 7 O 33/21
  • OLG Bremen, 03.06.2021 - 3 AR 6/21

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 900
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus OLG Bremen, 03.06.2021 - 3 AR 6/21
    Die Zuständigkeitsregel in § 38 ZPO stellt nicht nur eine reine Zweckmäßigkeitslösung zur begrenzten Ermöglichung der Abweichung von den gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen dar, sie ist auch aus Gerechtigkeits- und Billigkeitsgründen eingeführt worden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 342/81 -, Rdnr. 23 juris; auch: Urteil vom 02. Juli 1987 - III ZR 219/86 - BGHZ 101, 271-275,- Rdnr. 17 juris).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Auszug aus OLG Bremen, 03.06.2021 - 3 AR 6/21
    Insbesondere ist ein solcher Antrag auch noch nach Beginn des Rechtsstreits möglich, jedenfalls, wenn die Klage gegen alle Streitgenossen vor demselben Gericht erhoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, Rdz. 6 - juris).
  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86

    Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel

    Auszug aus OLG Bremen, 03.06.2021 - 3 AR 6/21
    Die Zuständigkeitsregel in § 38 ZPO stellt nicht nur eine reine Zweckmäßigkeitslösung zur begrenzten Ermöglichung der Abweichung von den gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen dar, sie ist auch aus Gerechtigkeits- und Billigkeitsgründen eingeführt worden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 342/81 -, Rdnr. 23 juris; auch: Urteil vom 02. Juli 1987 - III ZR 219/86 - BGHZ 101, 271-275,- Rdnr. 17 juris).
  • BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21

    Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen

    Soweit einzelne Gerichte eine Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel als wirksam behandelt haben (OLG Bremen, Beschluss vom 3. Juni 2021, 3 AR 6/21, juris Rn. 3, 13; OLG Nürnberg, Urt. v. 21. Oktober 2010, 13 U 2409/09, juris Rn. 57, 59), haben deren Entscheidungen für die hier aufgeworfene Frage keine Aussagekraft, weil sie die gesetzlichen Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht thematisieren (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2016, 32 SA 55/16, juris Rn. 32).
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