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   OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00   

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https://dejure.org/2000,17675
OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00 (https://dejure.org/2000,17675)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.08.2000 - Ws 61/00 (https://dejure.org/2000,17675)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. August 2000 - Ws 61/00 (https://dejure.org/2000,17675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftzuschlag - Reisekosten des auswärtigen Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 09.12.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auflagen- oder Weisungsverstoßes: Form der Gewährung der

    Nach früherer Senatsrechtsprechung, die der Senat hiermit aufgibt, ist Gelegenheit zur mündlichen Anhörung im Sinne des § 453 Abs. 1 S. 4 StPO auch dann ausreichend gewährt worden, wenn einem Verurteilten unter Angabe von Anschrift und Telefonnummer des Gerichts mitgeteilt wird, er könne einen Besprechungstermin vereinbaren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 1992, Az.: 2 Ws 56/92, in NStE Nr. 12 zu § 453, 21, und 21. Februar 2000, Az.: 2 Ws 61/2000).

    Auch nach der früheren Senatsrechtsprechung sollte allerdings eine mündliche Anhörung des Verurteilten dann nicht entbehrlich sein, wenn sie weitere Aufklärung versprach und ihr keine schwer wiegenden Gründe entgegenstanden (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Februar 2000 (Az.: 2 Ws 61/2000).

  • OLG Celle, 27.12.2010 - 1 Ws 646/10

    Vergütung des Strafverteidigers: Haftzuschlag für Fortsetzungstermine; Beweislast

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 83 Abs. 3 BRAGO gilt der Haftzuschlag nur für den ersten Hauptverhandlungstag nach § 83 Abs. 1 BRAGO (vgl. KG, Beschluss vom 11. März 2005, 3 Ws 553/04, bei juris; OLG Bremen, AGS 2001, 35; OLG Hamm, AGS 1997, 4; OLG Hamburg, MDR 1995, 855; OLG Zweibrücken, AGS 2003, 111; Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, 15. Aufl., § 83 BRAGO Rn. 21; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 83 BRAGO Rn. 29).
  • KG, 11.03.2005 - 3 Ws 553/04

    Pflichtverteidigergebühr: Haftzuschlag nur für den ersten Verhandlungstag

    Denn der sog. Haftzuschlag fällt ausschließlich für den ersten Verhandlungstag an [vgl. KG, Beschluss vom 9. Januar 1997 - 4 Ws 78/96 -, OLG Bremen, Beschluss vom 3. August 2000 - Ws 61/00 - und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. November 2002 - 1 Ws 489/02 -, alle in Juris].
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