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   OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86, BL 26/86   

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https://dejure.org/1987,17825
OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86, BL 26/86 (https://dejure.org/1987,17825)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.05.1987 - Ws 102/86, BL 26/86 (https://dejure.org/1987,17825)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 1987 - Ws 102/86, BL 26/86 (https://dejure.org/1987,17825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederaufnahmeantrag zur Neuverhandlung der Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit einem Mordfall; Beibringung einer neuen Anknüpfungstatsache für die Beurteilung des Geisteszustandes des Beschwerdeführers zur Tatzeit; "Neu" i.S.d. § 359 Ziff. 5 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 29.04.1981 - Ws 1/81

    Erforderlichkeit des Vortragens von Tatsachen und Beweismitteln bzgl. der

    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86
    Seine sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluß hat der Senat durch Beschluß - Ws 1/81 - vom 29.4.1981 (NJW 1981, 2827 L.) als unbegründet verworfen.

    Weiterhin stützt er sich auf die Tatsachen und Beweismittel, die er bereits mit seinem ersten Wiederaufnahmeantrag beigebracht hat und die nach Auffassung des Senats (Ws 1/81) nicht geeignet waren, für sich allein die Wiederaufnahmeziele zu erreichen.

    Der Senat hat bereits in seinem früheren Beschluß (Ws 1/81 ) ausgeführt, daß die seinerzeit beigebrachten Tatsachen und Beweismittel nicht geeignet sind, allein aus sich heraus den im Ursprungsverfahren ausgesprochenen Schuldvorwurf des Mordes zu entkräften.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf seinen früheren Beschluß (Ws 1/81 ) Bezug.

    Der Beschwerdeführer soll dies seinem jetzigen Verteidiger gegenüber geäußert haben, als dieser ihn unter Hinweis auf den früheren Beschluß des Senats (Ws 1/81 ) aufforderte, nunmehr eine Schilderung des Tatgeschehens vorzunehmen, der Beschwerdeführer sich davon angesichts seiner Erinnerungslücke aber außerstande sah.

    Wie bereits in dem früheren Beschluß (Ws 1/81 ) weist der Senat erneut darauf hin, daß im Wiederaufnahmeverfahren eine revisionsähnliche Überprüfung des im Ursprungsverfahren ergangenen Urteils nicht stattfindet (vgl. jetzt auch Gössel § 359 StPO RN 67), die Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag vielmehr durch dessen Inhalt begrenzt wird.

  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86
    Daß ein Affektsturm zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB führen kann, ist in Psychiatrie (vgl. Rasch a.a.O.) und Rechtsprechung (BGHSt 11, 20; BGH NStZ 1984, 259) anerkannt.

    Die Beurteilung, ob eine affektive Ausnahme Situation das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung erlangt, setzt grundsätzlich eine eingehende Untersuchung des Verhaltens des Täters vor, während und nach der Tat unter diesem Blickwinkel und darüber hinaus eine Ergründung seines Persönlichkeitsbildes voraus (BGH NStZ 1984, 259; BGH bei Dallinger zu MDR 1974, 721, 722).

    Da die Beurteilung der schwierigen Frage (vgl. BGH NStZ 1984, 259), ob beim Beschwerdeführer ein die Schuldunfähigkeit ausschließender Affektsturm vorgelegen hat bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben kann, offensichtlich hohe wissenschaftliche Kompetenz erfordert (vgl. Rasch a.a.O.), bedarf es ggfls.

  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86
    Daß ein Affektsturm zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB führen kann, ist in Psychiatrie (vgl. Rasch a.a.O.) und Rechtsprechung (BGHSt 11, 20; BGH NStZ 1984, 259) anerkannt.
  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 439/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86
    Die Beurteilung, ob eine affektive Ausnahme Situation das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung erlangt, setzt grundsätzlich eine eingehende Untersuchung des Verhaltens des Täters vor, während und nach der Tat unter diesem Blickwinkel und darüber hinaus eine Ergründung seines Persönlichkeitsbildes voraus (BGH NStZ 1984, 259; BGH bei Dallinger zu MDR 1974, 721, 722).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1978 - 1 Ws 21/78
    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86
    Ob das Gegenteil einer im Urteil des Ursprungsverfahrens festgestellten Tatsache (hier: Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers bei Beginn des zur Tötung Steckers führenden Geschehens) als eine neue Tatsache im Sinne des § 359 Ziffer 5 StPO anzusehen ist, hängt davon ab, ob die mit dem Wiederaufnahmeantrag behauptete gegenteilige Annahme (hier: Schuldunfähigkeit des Beschwerdeführers bei Beginn des zur Tötung Steckers führenden Geschehens) vom erkennenden Gericht des Ursprungsverfahrens mitsamt ihrer jetzt beigebrachten Anknüpfungstatsachen berücksichtigt worden ist oder nicht (OLG Frankfurt NJW 1978, 841; Gössel a.a.O. § 359 StPO RN 91-93).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86
    Damit ist auch die Frage einer möglichen Schuldunfähigkeit des Beschwerdeführers beim Tatgeschehen, für die eine Erinnerungslücke allerdings nur ein Symptom sein könnte (vgl. Rasch "Die psychologisch-psychiatrische Beurteilung von Affektdelikten" in NJW 1980, 1309 ff, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79] , bereits - und zwar negativ - beantwortet worden.
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