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   OLG Bremen, 04.06.2004 - 5 U 23/2003   

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https://dejure.org/2004,22453
OLG Bremen, 04.06.2004 - 5 U 23/2003 (https://dejure.org/2004,22453)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.06.2004 - 5 U 23/2003 (https://dejure.org/2004,22453)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 5 U 23/2003 (https://dejure.org/2004,22453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Zahlung eines Architektenhonorars für Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau und Neubau eines Pflegeheimes; Einwendungen zur Höhe der Klageforderung; Geltendmachung von Planungsfehlern und Mängel der Bauüberwachung des klagenden Architekten ; Fehlen einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast für Rüge fehlender Prüffähigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Inhaltsleere Rüge der Prüffähigkeit innerhalb der 2-Monatsfrist genügt nicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer muss Rüge fehlender Prüffähigkeit einer Rechnung beweisen? (IBR 2005, 218)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1069 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Bremen, 04.06.2004 - 5 U 23/03
    (BGH, BauR 2004, 316, 319).

    Als angemessen hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.11.2003, der der Senat auch insoweit folgt, eine Frist von zwei Monaten seit Zugang der Schlussrechnung angesehen (BGH, BauR 2004, 316, 320).

    Erforderlich ist deshalb eine Rüge, mit der die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnet werden, die nach Auffassung des Auftraggebers zu dem Mangel der fehlenden Prüffähigkeit führen (BGH, BauR 2004, 316, 320).

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Bremen, 04.06.2004 - 5 U 23/03
    Dem Auftragnehmer bleibt daher grundsätzlich dar Anspruch auf Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen erhalten (BGB, NJW 1993, 1972, 1973).

    Für eine Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grunde gilt § 649 Satz 2 BGB nämlich nicht (vgl. BGH, NJW 1993, 1972, 1973).

  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 2/02

    Kündigung der Bezugsvereinbarung einer Zeitschrift für Mitglieder eines

    Auszug aus OLG Bremen, 04.06.2004 - 5 U 23/03
    Grundsätzlich setzt eine fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Vertragspartners eine vorherige Abmahnung voraus (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa BGH, NJW-RR 2003, 928, 929; inzwischen ist dies auch in § 314 Abs. 2 BGB n.F. gesetzlich geregelt).
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