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   OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15   

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https://dejure.org/2016,4767
OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15 (https://dejure.org/2016,4767)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.01.2016 - 5 W 25/15 (https://dejure.org/2016,4767)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - 5 W 25/15 (https://dejure.org/2016,4767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der nahen Todesgefahr im Sinne von § 2250 Abs. 2 BGB

  • RA Kotz

    Nottestament - Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr"

  • erbrechtsiegen.de

    Nottestament vor 3 Zeugen - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2250 Abs. 2
    Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der Errichtung eines sog. Drei-Zeugen-Testaments - Erbrecht; Drei-Zeugen-Testament; nahe Todesgefahr

  • rechtsportal.de

    BGB § 2250 Abs. 2
    Begriff der nahen Todesgefahr im Sinne von § 2250 Abs. 2 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksames Drei-Zeugen-Testament bei naher Todesgefahr

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ein Drei-Zeugen-Testament ist nur bei naher Todesgefahr für den Erblasser wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksames Drei-Zeugen-Testament bei naher Todesgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1968
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des eingesetzten Erben kann aber nur dann die Anfechtung tragen, wenn sie nicht nur eine Ursache, sondern der bewegende Grund für den letzten Willen war (BayObLG ZEV 2006, 209, 212 sub 3e; BGH NJW-RR 1987, 1412, 1413).
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München FamRZ 2009, 1945; MüKo- Hagena 6.° 2013 § 2250 Rn. 7, 8).
  • BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03

    Keine Anfechtung des Erbverzichts durch Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des eingesetzten Erben kann aber nur dann die Anfechtung tragen, wenn sie nicht nur eine Ursache, sondern der bewegende Grund für den letzten Willen war (BayObLG ZEV 2006, 209, 212 sub 3e; BGH NJW-RR 1987, 1412, 1413).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z BR 80/03

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund Ersuchens des Erblassers

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Indes steht die Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund eines Ersuchens des Erblassers im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts (BayObLG FamRZ 2004, 1406; MüKo-Zimmermann, 6.° 2013 § 2200 Rn. 5).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Diese Anordnung ist auf der Grundlage des gem. Art. 25 EG- BGB anzuwendenden deutschen Sachrechts als Anordnung einer Testamentsvollstreckung auslegungsfähig (OLG Schleswig FamRZ 2015, 357 Rn. -Juris - 28 unter Hinweis auf BayObLG ZEV 2003, 503 ff.).
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH, NJW 1962, 1058; BGH NJW 1963, 246).
  • BGH, 21.03.1962 - V ZR 157/61

    Zustimmung des Erben zur Anfechtbarkeit der Leistungspflicht aus einer nicht

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH, NJW 1962, 1058; BGH NJW 1963, 246).
  • OLG München, 20.06.1989 - 25 U 3632/88

    Anspruch gegen den Erben auf Auflassung und Herausgabe einer zugewendeten

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Hierzu können auch sog. unbewusste Vorstellungen gehören, wie die Erwartung, es werde nicht ein schwerwiegendes Fehlverhalten des eingesetzten Erben gegenüber dem Erblasser dessen Empfindungen gegenüber dem Erben in Abneigung kehren (sog. Wohlverhaltenserwartung - OLG München NJW-RR 1989, 1410, 1412; MüKo-Leipold 6.° § 2078 Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14

    Erbscheinverfahren: Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
    Diese Anordnung ist auf der Grundlage des gem. Art. 25 EG- BGB anzuwendenden deutschen Sachrechts als Anordnung einer Testamentsvollstreckung auslegungsfähig (OLG Schleswig FamRZ 2015, 357 Rn. -Juris - 28 unter Hinweis auf BayObLG ZEV 2003, 503 ff.).
  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München, FamRZ 2016, 87 f; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 05. Januar 2016 - 5 W 25/15 -, juris; OLG München FamRZ 2009, 1945; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von §

    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).
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