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   OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21   

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https://dejure.org/2021,22646
OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21 (https://dejure.org/2021,22646)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.06.2021 - 1 U 24/21 (https://dejure.org/2021,22646)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 1 U 24/21 (https://dejure.org/2021,22646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Wahrheitswidriges Auftreten natürlicher Person als Gewerbetreibender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 13 ; BGB § 495
    Zur Darlegungs- und Beweislast für eine Verbrauchereigenschaft bei einem wahrheitswidrigen Auftreten einer natürlichen Person als Gewerbetreibender - Sonstiges Zivilrecht; Verbraucherdarlehensvertrag; Zivilprozessrecht; Verbrauchereigenschaft; negative ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 13 ; BGB § 495
    Zur Darlegungs- und Beweislast für eine Verbrauchereigenschaft bei einem wahrheitswidrigen Auftreten einer natürlichen Person als Gewerbetreibender - Sonstiges Zivilrecht; Verbraucherdarlehensvertrag; Zivilprozessrecht; Verbrauchereigenschaft; negative ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Vortäuschen eines gewerblichen Handelns durch einen Verbraucher / Widerrufsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1120
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bremen, 25.03.2021 - 2 O 412/20
    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 25.03.2021, Az.: 2 O 412/20, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Das Landgericht hat mit Urteil vom 25.03.2021, Az.: 2 O 412/20, auf welches hinsichtlich des Tatbestandes und des weiteren Vorbringens der Parteien in erster Instanz einschließlich der dort gestellten Anträge im Übrigen Bezug genommen wird (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), die Klage als unzulässig abgewiesen.

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21
    Vor allem aber ist vorliegend der Grundsatz zu beachten, dass sich nicht auf den Schutz der Verbraucherschutzvorschriften berufen kann, wer bei Geschäftsabschluss wahrheitswidrig als Gewerbetreibender auftritt und dadurch einen gewerblichen Geschäftszweck vortäuscht (siehe BGH, Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 91/04, juris Rn. 11 ff., NJW 2005, 1045; ebenso EuGH, Urteil vom 20.01.2005 - C-464/01, juris Rn. 51, NJW 2005, 653 (Gruber)).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21
    Mit den vorstehenden Angaben im Darlehensvertrag dürfte die Anwendung des sonst geltenden allgemeinen Zweifelssatzes versperrt sein, dass bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person im Zweifel von einem Verbraucherhandeln auszugehen ist (hierzu siehe BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 7/09, juris Rn. 11, NJW 2009, 3780).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1- Tatbestandsmerkmale -

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21
    Vor allem aber ist vorliegend der Grundsatz zu beachten, dass sich nicht auf den Schutz der Verbraucherschutzvorschriften berufen kann, wer bei Geschäftsabschluss wahrheitswidrig als Gewerbetreibender auftritt und dadurch einen gewerblichen Geschäftszweck vortäuscht (siehe BGH, Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 91/04, juris Rn. 11 ff., NJW 2005, 1045; ebenso EuGH, Urteil vom 20.01.2005 - C-464/01, juris Rn. 51, NJW 2005, 653 (Gruber)).
  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 372/18

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob überhaupt im vorliegenden Fall diese Information im Sinne der Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts für den Fall des Nichtbestehens eines gesetzlichen Widerrufsrechts auszulegen ist (siehe einerseits BGH, Urteil vom 08.11.2018 - III ZR 628/16, juris Rn. 19, WM 2018, 2317; andererseits dagegen BGH, Beschluss vom 26.03.2019 - XI ZR 372/18, juris Rn. 17, WM 2019, 721).
  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 628/16

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Kapitalanlegers:

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob überhaupt im vorliegenden Fall diese Information im Sinne der Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts für den Fall des Nichtbestehens eines gesetzlichen Widerrufsrechts auszulegen ist (siehe einerseits BGH, Urteil vom 08.11.2018 - III ZR 628/16, juris Rn. 19, WM 2018, 2317; andererseits dagegen BGH, Beschluss vom 26.03.2019 - XI ZR 372/18, juris Rn. 17, WM 2019, 721).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 224/17

    Ausschließliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts München für die Frage nach

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21
    Die Ansicht, dass der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage sich regelmäßig danach bestimmt, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre, entspricht nicht nur der nahezu einheitlichen Auffassung der Oberlandesgerichte, sondern ist auch ausdrücklich vom Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung bestätigt worden (siehe BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 224/17, juris Rn. 15, NJOZ 2019, 1265).
  • KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des

    Die Vorschrift des § 29 ZPO ist nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, nicht nur auf Leistungsklagen, sondern auch auf negative Feststellungsklagen anzuwenden (Kammergericht, Urteil vom 21.01.2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 44 m. w. N., Kammergericht, Beschluss vom 17.03.2020 - 2 AR 5/20, juris Rn. 9 ff. 13, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteile vom 28.01.2021 - 4 U 7/20, juris Rn. 101; vom 13.08.2020 - 4 U 100/19, Rn. 112 ff. mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstands; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2019 - 6 U 312/18, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2021 - I-24 U 315/20, juris Rn. 21; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2019 - 31 U 114/18, juris Rn. 66ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2019 - 31 U 90/19, Rn. 58f.; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2019 - 31 U 114/18, juris Rn. 68; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 08.06.2021 - 1 U 24/21, juris Rn. 31, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 25.01.2023 - 1 U 45/22, juris Rn. 48).
  • OLG Bamberg, 16.03.2023 - 4 U 256/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen

    Bereits der erhebliche Zeitablauf seit Bekanntwerden des "Dieselskandals" im September 2015 spricht dafür, dass das KBA, das seitdem umfänglich mit der Nachprüfung genehmigter Fahrzeugtypen befasst war, einen Grund für eine Betriebsbeschränkung nicht ermittelt hat und auch zukünftig nicht mehr feststellen wird (vgl. KG, 1 U 24/21, Beschluss vom 05.04.2022, BeckRS 2022, 38900).

    Auf die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugerwerbers auch ohne Schaden in Betracht kommt, ist das Vorlageverfahren nicht gerichtet (vgl. KG, 1 U 24/21, Beschluss vom 05.07.2022, BeckRS 2022, 38239 und nachfolgend BGH, VIa ZR 1323/22, Beschluss vom 12.12.2022, BeckRS 2022, 38238; BGH, VIa ZR 724/22, Beschluss vom 23.01.2023 - juris).

  • OLG Bremen, 25.01.2023 - 1 U 45/22

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen des

    Der Senat hat bereits in anderer Sache festgestellt (siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.06.2021 - 1 U 24/21, juris Rn. 31, MDR 2021, 1120; Urteil vom 24.11.2021 - 1 U 19/21, n.v.), dass die Ansicht, dass der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage sich regelmäßig danach bestimmt, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre, nicht nur der nahezu einheitlichen Auffassung der Oberlandesgerichte entspricht, sondern auch ausdrücklich vom Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung bestätigt worden ist (siehe BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 224/17, juris Rn. 15, NJOZ 2019, 1265).
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