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   OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20   

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https://dejure.org/2021,53547
OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20 (https://dejure.org/2021,53547)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.07.2021 - 5 U 62/20 (https://dejure.org/2021,53547)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 5 U 62/20 (https://dejure.org/2021,53547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • christmann-law.de

    Welche künftigen Schäden werden von einem Vergleich in einem Arzthaftungsprozess erfasst?

  • medizinrechtsiegen.de

    Behandlungsfehler - Anspruch auf Schmerzensgeld trotz geschlossenen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 15.03.2013 - 10 U 4171/12

    Umfang der Abgeltung von Schmerzensgeldansprüchen durch Vergleich

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d. h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart naheliegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (BGH, Urteil v. 14.02.2006, Az, VI ZR 322/04, Rz. 7, juris; OLG München, 10 U 4171/12, Urteil vom 15.3.2013, Rz. 7, m.w.N., juris).

    In der Rechtsprechung differieren die Werte vielmehr (BGH, Urt. v. 24.5.1988, VI ZR 326/87, juris: Bei 30-40 % Verletzungsfolge objektiv vorhersehbar; OLG München, Urt. v. 15.3.2013, 10 U 4171/12, Rz. 7, m.w.N., juris: Überwiegend erkennbare Verletzungsfolge bei Gesamtkomplikationsrate von 30 % und weitergehende Schmerzen bei 20 % der Patienten; BGH Urt. v. 7.2.1995, VI ZR 201/94, juris: Bei 0, 3 % nicht vorhersehbar),.

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    Gegen eine solche Bewertung sprächen bereits die Gedanken des BGH in seiner bereits erstinstanzlich zitierten Entscheidung vom 29.01.2019 (Az. VI ZR 117/18).

    Zutreffend hat das Landgericht zunächst ausgeführt, dass für die entsprechende Beurteilung weder die für Beipackzettel für Medikamente gebräuchlichen Häufigkeitsdefinitionen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil v. 29.01.2019, Az. VI ZR 117/18 = NJW 2019, 1283) noch die von der Rechtsprechung für die Risikoaufklärung entwickelten Kriterien herangezogen werden können.

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht eingetreten waren und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, mit denen also nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleiben müssen, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfasst und können deshalb Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld sein (vgl. BGH, Urteil v. 14.02.2006, Az. VI ZR 322/04, Rz. 7, juris).

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d. h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart naheliegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (BGH, Urteil v. 14.02.2006, Az, VI ZR 322/04, Rz. 7, juris; OLG München, 10 U 4171/12, Urteil vom 15.3.2013, Rz. 7, m.w.N., juris).

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    In der Rechtsprechung differieren die Werte vielmehr (BGH, Urt. v. 24.5.1988, VI ZR 326/87, juris: Bei 30-40 % Verletzungsfolge objektiv vorhersehbar; OLG München, Urt. v. 15.3.2013, 10 U 4171/12, Rz. 7, m.w.N., juris: Überwiegend erkennbare Verletzungsfolge bei Gesamtkomplikationsrate von 30 % und weitergehende Schmerzen bei 20 % der Patienten; BGH Urt. v. 7.2.1995, VI ZR 201/94, juris: Bei 0, 3 % nicht vorhersehbar),.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 1 U 152/20

    1. Verlangt der Geschädigte wegen der Chronifizierung seiner unfallbedingten,

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    In einer neueren Entscheidung hat sich das OLG Düsseldorf (Urt. v. 27.4.2021, 1 U 152/20, juris) zu der Frage geäußert, wann eine entgegenstehende Rechtskraft bei vorangegangenem Schmerzensgeldurteil vorliegt.
  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    In der Rechtsprechung differieren die Werte vielmehr (BGH, Urt. v. 24.5.1988, VI ZR 326/87, juris: Bei 30-40 % Verletzungsfolge objektiv vorhersehbar; OLG München, Urt. v. 15.3.2013, 10 U 4171/12, Rz. 7, m.w.N., juris: Überwiegend erkennbare Verletzungsfolge bei Gesamtkomplikationsrate von 30 % und weitergehende Schmerzen bei 20 % der Patienten; BGH Urt. v. 7.2.1995, VI ZR 201/94, juris: Bei 0, 3 % nicht vorhersehbar),.
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14

    Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach einem rechtskräftigen Urteil über einen

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    Sie stehe insbesondere im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich zuletzt mit Urteil vom 20.01.2015 (Az. VI ZR 27/14) zu der Frage geäußert habe, wann die Voraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils oder diesem gleichgestellten gerichtlichen Vergleich zur Begründung eines weiteren Schmerzensgeldanspruches gegeben seien.
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    Insbesondere genügt nicht schon der Eintritt einer erneuten oder weiteren Erkrankung aufgrund des Behandlungsfehlers, selbst wenn sich der Gesundheitszustand dadurch verschlimmert (BGH, Urteil v. 04.12.1975, Az. III ZR 41/74, Rz. 25, juris), Denn verlangt ein Geschädigter, wie hier die Klägerin, im Vorprozess für erlittene Verletzungen uneingeschränkt Schmerzensgeld, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (st. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 10.07.2018, Az. VI ZR 259/15).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 259/15

    Erfassen von allen Schadensfolgen durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der

    Auszug aus OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
    Insbesondere genügt nicht schon der Eintritt einer erneuten oder weiteren Erkrankung aufgrund des Behandlungsfehlers, selbst wenn sich der Gesundheitszustand dadurch verschlimmert (BGH, Urteil v. 04.12.1975, Az. III ZR 41/74, Rz. 25, juris), Denn verlangt ein Geschädigter, wie hier die Klägerin, im Vorprozess für erlittene Verletzungen uneingeschränkt Schmerzensgeld, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (st. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil v. 10.07.2018, Az. VI ZR 259/15).
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