Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37704
OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17 (https://dejure.org/2017,37704)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.09.2017 - 1 Ws 98/17 (https://dejure.org/2017,37704)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. September 2017 - 1 Ws 98/17 (https://dejure.org/2017,37704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,37704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    GG Art. 103 Abs. 3; StPO §§ 52 Abs. 1, 203, 264
    Strafprozessrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafklageverbrauch wegen Tateinheit zwischen Waffendelikt und bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen eines Waffendelikts und nachfolgender Anklage wegen in Tateinheit dazu stehenden bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafprozessrecht; Strafklageverbrauch; Verbot der Doppelbestrafung; Tateinheit ...

  • rechtsportal.de

    WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2b ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Strafklageverbrauch wegen Tateinheit zwischen Waffendelikt und bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tateinheit zwischen Waffendelikt und bewaffnetem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Eine solche mehrfache Gesetzesverletzung durch eine Tat ist zunächst bei einer Handlung im natürlichen Sinne gegeben, also dann, wenn sich ein Willensentschluss in einem Ausführungsakt erschöpft (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1962 - 1 StR 524/61, juris Rn. 20, BGHSt 16, 397; Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 20; LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., vor § 52 Rn. 9 StGB, § 52 StGB Rn. 6, jeweils m.w.N.).

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, um eine Handlungs- und in deren Folge eine Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1997 - 5 StR 526/96, juris Rn. 10, BGHSt 43, 317; Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 26; vgl. auch LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., § 52 StGB Rn. 20 m.w.N).

    Dies ist der Fall, wenn zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2012 - 3 StR 422/11, juris Rn. 8, NStZ 2012, 525; Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 19).

    Der Sache nach stellt auch die sog. Bewertungseinheit eine tatbestandliche Zusammenfassung einer Mehrzahl natürlicher Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne dar, wobei der Hauptanwendungsfall der Bewertungseinheit das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 20).

    Auch bei teilidentischen Ausführungshandlungen können demnach nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das Vorliegen von Tateinheit auch rechtliche Bewertungen zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 34).

    Dies gilt insbesondere in Bezug auf das Delikt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, bei dem die Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine tatbestandliche Handlungseinheit im weiteren Sinne bzw. die Zusammenfassung verschiedener natürlicher Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne vorliegt, wobei für die Zusammenfassung nicht tatsächliche Umstände maßgeblich sind, sondern normative Gründe, die sich insbesondere aus der Fassung des gesetzlichen Tatbestands ergeben und die somit auf rechtlichen Wertungen beruhen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - 3 StR 537/14, juris Rn. 35, BGHSt 60, 308; Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 30).

    Gleichwohl wird mit dem Argument, der neue Tatentschluss entfalte Zäsurwirkung, von Tatmehrheit ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 33).

    Um zu vermeiden, dass die Verurteilung wegen eines Teilgeschehens den Verbrauch der Strafklage für ein größeres Gesamtgeschehen nach sich zieht, müsste der Tatrichter sorgfältig das gesamte Lebensumfeld des Angeklagten untersuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 36).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Solche Handlungseinheiten werden etwa bei Delikten mit pauschalierenden Handlungsbeschreibungen wie insbesondere den Organisationsdelikten der §§ 129 ff. StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - 3 StR 537/14, juris Rn. 22 ff., BGHSt 60, 308) angenommen sowie in Fällen wiederholter oder mehrfacher Tatbestandserfüllung (vgl. dazu LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., § 52 StGB Rn. 37).

    Dies gilt insbesondere in Bezug auf das Delikt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, bei dem die Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine tatbestandliche Handlungseinheit im weiteren Sinne bzw. die Zusammenfassung verschiedener natürlicher Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne vorliegt, wobei für die Zusammenfassung nicht tatsächliche Umstände maßgeblich sind, sondern normative Gründe, die sich insbesondere aus der Fassung des gesetzlichen Tatbestands ergeben und die somit auf rechtlichen Wertungen beruhen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - 3 StR 537/14, juris Rn. 35, BGHSt 60, 308; Beschluss vom 15.11.2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 30).

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Das Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs folgt aus dem Verbot der Doppelbestrafung aus Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2013 - 3 StR 531/12, juris Rn. 13, BGHSt 59, 120; Meyer-Goßner, 60. Aufl., Einl StPO Rn. 171).

    Umgekehrt liegen im Falle sachlichrechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - 3 StR 566/08, juris Rn. 7, NStZ 2009, 705; Urteil vom 12.12.2013 - 3 StR 531/12, juris Rn. 13, BGHSt 59, 120).

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Dies schließt auch die Prüfung des Vorliegens von Verfahrenshindernissen ein und ein Strafverfahren ist insbesondere dann nicht durchzuführen, wenn ihm ein Verfahrenshindernis entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - StB 4/01 und 5/01, juris Rn. 9, BGHSt 46, 349).

    Waren aber nur einzelne Betätigungen Gegenstand der früheren Anklage und gerichtlichen Untersuchung, dann sprechen auch erhebliche Gründe dafür, dass der Angeklagte nicht darauf vertrauen durfte, dass durch das frühere Verfahren alle strafbaren Handlungen erfasst wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2001 - StB 4 und 5/01, juris Rn. 20, BGHSt 46, 349).

  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Im Rahmen der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es dagegen zwar nicht unmittelbar auf den Zweifelsgrundsatz an (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.02.2017 - 1 RVs 294/16, juris Rn. 14; Meyer-Goßner, 60. Aufl., § 261 StPO Rn. 2), dieser ist aber dann zumindest mittelbar zu berücksichtigen, wenn zu erwarten ist, dass es im Hauptverfahren aufgrund der Anwendung dieses Grundsatzes nicht zu einer Verurteilung kommen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2011 - 2 Ws 38/11, juris Ls., StV 2012, 459; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2011 - 2 Ws 38/11
    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Im Rahmen der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es dagegen zwar nicht unmittelbar auf den Zweifelsgrundsatz an (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.02.2017 - 1 RVs 294/16, juris Rn. 14; Meyer-Goßner, 60. Aufl., § 261 StPO Rn. 2), dieser ist aber dann zumindest mittelbar zu berücksichtigen, wenn zu erwarten ist, dass es im Hauptverfahren aufgrund der Anwendung dieses Grundsatzes nicht zu einer Verurteilung kommen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2011 - 2 Ws 38/11, juris Ls., StV 2012, 459; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14

    Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Der Zweifelsgrundsatz des in dubio pro reo findet grundsätzlich auch auf die Frage des Vorliegens von Verfahrenshindernissen Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.2008 - 4 StR 648/07, juris Rn. 8, wistra 2008, 182; Beschluss vom 05.08.2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Anderes würde in einer solchen Konstellation allenfalls dann gelten, wenn die anderen Vorwürfe den Ermittlungsbehörden noch nicht bekannt waren (vgl. BGH, Urteil vom 23.08.1988 - 1 StR 136/88, juris Rn. 17 f., NJW 1989, 726).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 648/07

    Betrug durch Fälschung von Überweisungsträgern; Konkurrenzen bei der

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Der Zweifelsgrundsatz des in dubio pro reo findet grundsätzlich auch auf die Frage des Vorliegens von Verfahrenshindernissen Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.2008 - 4 StR 648/07, juris Rn. 8, wistra 2008, 182; Beschluss vom 05.08.2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

    Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
    Umgekehrt liegen im Falle sachlichrechtlicher Tatmehrheit nach § 53 StGB grundsätzlich auch mehrere Taten im prozessualen Sinne vor (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - 3 StR 566/08, juris Rn. 7, NStZ 2009, 705; Urteil vom 12.12.2013 - 3 StR 531/12, juris Rn. 13, BGHSt 59, 120).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11

    Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als

  • OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08

    Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68

    Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht -

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

  • BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00

    Tatbestand des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 15.04.1998 - 2 StR 670/97

    Erwerb einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe - Ausüben der tatsächlichen

  • OLG Bremen, 19.03.2024 - 1 Ws 28/24
    4 verdächtig ist ein Angeschuldigter, wenn bei vorläufiger Tatbewertung nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts eine Verurteilung des Beschuldigten hinsichtlich der objektiven und subjektiven Tatseite mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (siehe BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - StB 27/09, juris Rn. 33, BGHSt 54, 275; Beschluss vom 23.08.2023 - StB 51/23, juris Rn. 7, JA 2023, 957; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 Ws 98/17, juris Rn. 8, StV 2018, 480 (Ls.)).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 219/22

    Notwendigkeit konkreter Feststellungen zur subjektiven Bestimmung des

    c) Sollte sich eine zumindest teilweise Überschneidung von Tathandlungen der rechtskräftig abgeurteilten Waffendelikte und des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ergeben, würde sich daraus ein Verfahrenshindernis nach Art. 103 Abs. 3 GG ergeben (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 Ws 98/17, BeckRS 2017, 126887; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. August 2008 - 1 Ss 138/08, BeckRS 2011, 22216; OLG Hamm, Urteil vom 13. Februar 2018 - III-1 RVs 100/17, NStZ 2019, 695, 696; Wesemann/Voigt, StraFo 2010, 452 ff.).
  • OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 RVs 100/17

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das WaffG bei

    Der Zweifelssatz findet grundsätzlich auch auf die Frage des Vorliegens von Verfahrenshindernissen Anwendung und ist zumindest dann zu berücksichtigen, wenn zu erwarten ist, dass es im Rahmen der Durchführung einer (erneuten) Hauptverhandlung in Anwendung dieses Grundsatzes nicht zu einer Verurteilung kommen wird (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 08. September 2017 - 1 Ws 98/17 - m.n.N., juris; so auch BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 581/00 -, juris).
  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche

    Das Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs folgt aus dem Verbot der Doppelbestrafung aus Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 08.09.2017, Az. 1 Ws 98/17, bei juris, m. w. N.).
  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

    Das Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs folgt aus dem Verbot der Doppelbestrafung aus Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 08.09.2017, Az. 1 Ws 98/17, bei juris, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht