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   OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 Ausl A 23/15, 1 Ausl. A 23/15   

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https://dejure.org/2015,40186
OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 Ausl A 23/15, 1 Ausl. A 23/15 (https://dejure.org/2015,40186)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 Ausl A 23/15, 1 Ausl. A 23/15 (https://dejure.org/2015,40186)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 Ausl A 23/15, 1 Ausl. A 23/15 (https://dejure.org/2015,40186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    AEUV Art. 267; RB-EUHb Art. 1 Abs. 3, Art. 5 und Art 6 Abs. 1; IRG § 15 Abs. 1 und Abs. 2, 29, 32, 73; EMRK Art. 3
    Strafprozessrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof; Auslegung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl bezüglich der Auslieferung eines Verurteilten nach Rumänien und der sich dabei stellenden Frage der Einhaltung von Mindeststandards bei den Haftbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschlüsse zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein ausländischer Staats- bürger ausgeliefert werden darf, wenn ihm dort menschenrechtswidrige Haftbedingungen drohen

  • bremen.de PDF (Kurzinformation)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslieferung eines Straftäters nach Rumänien scheitert an dortigen Haftbedingungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 10.06.2014 - 22015/10

    VOICU v. ROMANIA

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteilen vom 10.06.2014 Rumänien u.a. wegen der Überfüllung seiner Gefängnisse verurteilt (EGMR, Urteil vom 10.06.2014 Application nos. 22015/10 Voicu/Rumänien, 13054/12 Bujorean/Rumänien, 79857/12 Mihai Laurentiu Marin/Rumänien, 51318/12 Constantin Aurelian Burlacu/Rumänien).

    Der Gerichtshof sah es als erwiesen an, dass der rumänische Staat mit der Unterbringung in den Haftanstalten Poarta Alba und Magineni (no. 22015/10) den Gefangenen in zu kleinen und überbelegten Haftzellen (unter 4 qm) ohne ausreichende Beheizung gegen Art. 3 EMRK verstoßen habe.

    Ähnliches galt im Verfahren no. 22015/10 und no. 51318/12 für die Haftanstalt Rahova.

  • BGH, 14.06.1983 - RiZ(R) 2/83

    Richterliche Unabhängigkeit bei Rechtshilfeersuchen an ausländische Gerichte

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    [24] Der Bundesgerichtshof hat für das EuAlÜbk wie auch schon für das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: EuRHÜbk) entschieden, dass sich die Frage, ob eine ausreichende Zusicherung vorliege, nach der Zuständigkeit gemäß dem innerstaatlichen Recht im Vollstreckungsstaat richte (BGHZ 87, 385, 390f.; BGH, Urteil vom 13.01.1987 - 4 Ars 22/86, NStZ 1987, 414).

    Das EuAlÜbK habe nun damit insoweit die gleiche Reichweite wie das EuRHÜbk, für das der Bundesgerichtshof diese Frage bereits so entschieden habe (BGHZ 87, 385, 390f.).

  • EGMR, 10.06.2014 - 13054/12

    BUJOREAN c. ROUMANIE

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteilen vom 10.06.2014 Rumänien u.a. wegen der Überfüllung seiner Gefängnisse verurteilt (EGMR, Urteil vom 10.06.2014 Application nos. 22015/10 Voicu/Rumänien, 13054/12 Bujorean/Rumänien, 79857/12 Mihai Laurentiu Marin/Rumänien, 51318/12 Constantin Aurelian Burlacu/Rumänien).

    Im Verfahren no. 13054/12 wurde der Verstoß gegen Art. 3 EMRK durch die Unterbringung des Gefangenen in den Haftzellen der Haftanstalt Botosani in kleinen, überbelegten und verdreckten Haftzellen (kleiner 2 qm pro Häftling) ohne ausreichend warmes Wasser zum Duschen begründet.

  • EGMR, 10.06.2014 - 51318/12

    CONSTANTIN AURELIAN BURLACU c. ROUMANIE

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteilen vom 10.06.2014 Rumänien u.a. wegen der Überfüllung seiner Gefängnisse verurteilt (EGMR, Urteil vom 10.06.2014 Application nos. 22015/10 Voicu/Rumänien, 13054/12 Bujorean/Rumänien, 79857/12 Mihai Laurentiu Marin/Rumänien, 51318/12 Constantin Aurelian Burlacu/Rumänien).

    Ähnliches galt im Verfahren no. 22015/10 und no. 51318/12 für die Haftanstalt Rahova.

  • EuGH, 12.08.2008 - C-296/08

    Santesteban Goicoechea - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    Raum für die Anwendung der bestehenden Übereinkommen ist seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.08.2008 zwar nur noch sehr eingeschränkt (EuGH, Urteil vom 12.08.2008 C-296/08, NJW 2009, 657 - Ingacio Pedro Santesteban Goicoechea).
  • EGMR, 20.01.2015 - 20/13

    MORAS ET AUTRES c. GRÈCE

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    Im Regelfall ist für Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Bundesregierung das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem für die Pflege der auswärtigen Beziehungen verantwortlichen Auswärtigen Amt zuständig (vgl. Hans. Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 13.02.2014 - Ausl. A 20/13; Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, 2012, § 74 IRG, Rn. 4, 11).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    Das nationale Gericht habe zwar sämtliche Vorschriften des nationalen Rechts zu berücksichtigen, ihre Auslegung sei aber so weit wie möglich an Wortlaut und Zweck des Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) auszurichten (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2005 - C-105/03, HRRS 2006 Nr. 1 Rn. 34-43).
  • BGH, 13.01.1987 - 4 ARs 22/86

    Todesstrafe als Auslieferungshindernis; Prüfungspflicht des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    [24] Der Bundesgerichtshof hat für das EuAlÜbk wie auch schon für das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: EuRHÜbk) entschieden, dass sich die Frage, ob eine ausreichende Zusicherung vorliege, nach der Zuständigkeit gemäß dem innerstaatlichen Recht im Vollstreckungsstaat richte (BGHZ 87, 385, 390f.; BGH, Urteil vom 13.01.1987 - 4 Ars 22/86, NStZ 1987, 414).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    Wie der Bundesgerichtshof weiter ausführt, sei dies auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts welches - zu Art. 5 des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus (EuTerrÜbk), jedoch unter gleichzeitigem Hinweis auf Art. 3 II EuAlÜbk - erklärt, wenn in diesen Bestimmungen vom "ersuchten Staat" die Rede sei, so sei damit zwar dessen handelndes Organ, also die Regierung gemeint, dies bedeute aber nur, dass - wie im völkerrechtlichen Verkehr üblich - die Regierungen die Erklärungen abgeben und Adressat der völkerrechtlichen Verpflichtungen seien; "in das innerstaatliche Zuständigkeitsgefüge, aus dem sich ergibt, welche staatlichen Stellen dazu berufen sind, die hier maßgebenden Fragen zu beantworten", könne und wolle der völkerrechtliche Vertrag dagegen "nicht eingreifen" (BVerfGE 63, 215, 227).
  • EGMR, 15.11.1996 - 22414/93

    CHAHAL c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15
    Diese Kriterien seien Gegenstand einer freien Überprüfung durch den Gerichtshof (EGMR, Urteil vom 17.01.2012 - 8139/09, NVwZ 2013, 487, Rn. 187 - Othmann [Abu Qatada]/Vereinigtes Königreich m.w.N.; EGMR, Urteil vom 15.11.1996 - 70/1995/576/662, NVwZ 1997, 1093, Rn. 97).
  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

  • OLG Bremen, 13.02.2014 - 1 AuslA 20/13

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei konkreten Anhaltspunkten für

  • EGMR, 10.06.2014 - 79857/12

    MIHAI LAURENTIU MARIN v. ROMANIA

  • EGMR, 16.12.1997 - 20972/92

    RANINEN v. FINLAND

  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

  • OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Auslieferung nach Ungarn trotz

  • OLG Stuttgart, 29.04.2016 - 1 Ausl 326/15

    Auslieferung an die Republik Rumänien: Zulässigkeit im Hinblick auf die

    Eine (weitergehende) individuelle Zusicherung besserer Haftbedingungen ist nicht zu erwarten, sodass es einer Fristsetzung entsprechend der Vorgaben im Urteil des EuGH vom 05.04.2016 - C-404/15 -, ergangen auf Vorabentscheidungsersuchen des OLG Bremen (Beschluss vom 08.12.2015 - 1 Ausl. A 23/15 - je zit. nach juris) nicht bedarf.
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