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OLG Bremen, 10.01.2002 - 2 Sch 4/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen/Formwirksamkeit, Verweisung auf andere Dokumente, Konnossement; - Schiedseinrede schiedsrichterliches Verfahren: - Verfahrensordnungen/Schiedsgerichtsinstitutionen, GMAA Schiedsspruch: - Zwischenentscheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91
AGB im kaufmännischen Verkehr
Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2002 - 2 Sch 4/01
Auch der Umstand, dass es sich bei der auf dem Konnossementsformular abgedruckten Schiedsabrede um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, steht der Wirksamkeit ihrer Vereinbarung nicht entgegen, da bei Bestehen eines ihre Geltung begründenden Handelsbrauchs eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung über ihre Einbeziehung nicht erforderlich ist (BGHZ 117, 190,194).