Rechtsprechung
OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Trennungsunterhaltsanspruch eines aidskranken Lebenspartners; Unterhaltsanspruch wegen kurzen Zusammenlebens nach Eintragung der Lebenspartnerschaft; Voraussetzungen an einen Unterhaltsanspruch des einen Lebenspartners gegen den getrenntlebenden Partner
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Lebenspartnerschaft - Unterhaltsanspruch gegenüber Lebenspartner
- Judicialis
LPartG § 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LPartG § 12
Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs eines aidskranken Lebenspartners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Trennung nach drei Monaten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Trennung homosexueller Lebenspartner - Unterhaltsanspruch entfällt nicht schon deshalb, weil die Partnerschaft auf dem Papier nur drei Monate dauerte
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven, 05.11.2002 - 154 F 372/02
- OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 879
- FamRZ 2003, 1280
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 664/80
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs
Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02
Ein längeres Zusammenleben vor der Trennung ist, ebenso wie beim Ehegattenunterhalt nach § 1361 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 573, 574; 1994, 558), nicht Anspruchsvoraussetzung.Der Senat ist, anders als das Familiengericht, der Ansicht, daß sich eine Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Beklagten nicht bereits daraus herleiten läßt, daß die Parteien nach Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nur noch etwa drei Monate zusammengelebt haben, ein Umstand, der auch bei Ehegatten eine Versagung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt aus Billigkeitsgesichtspunkten nicht rechtfertigen würde (vgl. BGH, FamRZ 1982, 573, 575).
- OLG Hamburg, 30.01.2001 - 2 UF 17/00
Kein Trennungsunterhalt für eine zuvor schon vier Mal verheiratete Frau bei nur …
Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02
Auf die Frage, ob der Anspruch des Klägers gegebenenfalls bis zu der von ihm angestrebten gerichtlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft besteht, oder ob er zeitlich zu begrenzen ist, wie es das OLG Hamburg (FamRZ 2002, 753) in einem vergleichbaren Fall von Trennungsunterhalt unter Ehegatten - mit allerdings wenig überzeugender Begründung - angenommen hat, kommt es im gegenwärtigen Verfahrensstadium nicht an. - BGH, 09.02.1994 - XII ZR 220/92
Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zusammenlebender Ehegatten
Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02
Ein längeres Zusammenleben vor der Trennung ist, ebenso wie beim Ehegattenunterhalt nach § 1361 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 573, 574; 1994, 558), nicht Anspruchsvoraussetzung.
- OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 6 UF 180/04
Zum Antrag auf Unterhaltszahlungen gemäß § 12 LPartG a.F.
Der Senat geht wie das Amtsgericht davon aus, dass unter "Unbilligkeit" nach der alten Gesetzesfassung einfache und nicht grobe Unbilligkeit zu verstehen ist, weil dies dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes und auch dem Willen des Gesetzgebers bei der Schaffung des LPartG entsprochen hat (vgl. OLG Bremen FamRZ 2003, 1280 und Roller FamRZ 2003, 1424, 1426 mit weiteren Nachweisen in FN 20).