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   OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11   

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https://dejure.org/2011,33380
OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11 (https://dejure.org/2011,33380)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.10.2011 - 3 U 13/11 (https://dejure.org/2011,33380)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 3 U 13/11 (https://dejure.org/2011,33380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Abschluss eines vorgerichtlichen Vergleichs über die Leistungen aus einer Einbruchdiebstahlsversicherung; Voraussetzungen für den Nachweis des Eintritts eines Versicherungsfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28
    Die Nichtbeantwortung der Frage nach eidesstattlichen Versicherungen und Vollstreckungstiteln ist eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein wirksamer Vergleich / Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1389
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11
    So weit es in dem angegriffenen Urteil heißt, dass die Kammer "auf die mündliche Verhandlung vom 21. Oktober 2010" erkannt habe, handelt es sich hierbei um eine offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 319 Abs. 1 ZPO jederzeit von Amts wegen - auch vom Rechtsmittelgericht (vgl. BGH Urteil vom 03.07.1996, VIII ZR 221/95, NJW 1996, 2574 ) - berichtigt werden kann.
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11
    Zwar kann diese Beweiskraft des Tatbestandes entfallen, etwa wenn der Tatbestand in sich widersprüchlich ist (BGH, Urteil vom 02.02.1999, VI ZR 25/98).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

    Auszug aus OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11
    Dementsprechend ist auch die Frage nach den Vermögensverhältnissen, etwa nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, zulässig, selbst wenn die Beantwortung den Interessen des Versicherungsnehmers entgegenlaufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2005, IV ZR 307/04, BeckRS 2006, 01183).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11
    Insbesondere genügt für die "gesonderte Mitteilung" ein drucktechnisch hervorgehobener Absatz am Ende eines Fragebogens (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 226/07, r+s 2008, 506, zur alten Rechtslage) und dementsprechend auch am Ende eines Schreibens, mit dem diverse "Fragen zur Sachverhaltsaufklärung" formuliert werden.
  • OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers

    Insbesondere genügt für die "gesonderte Mitteilung" ein drucktechnisch hervorgehobener Absatz am Ende eines Fragebogens (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 3 U 13/11 -, Rn. 39, juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 226/07, r+s 2008, 506, zur alten Rechtslage) und dementsprechend auch am Ende eines Schreibens, mit dem der Antragsteller gebeten wurde, dem beauftragten Sachverständigen die mit separatem Schreiben angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  • LG Saarbrücken, 24.09.2013 - 14 O 122/13

    Hausratversicherung: Leistungsausschluss bei Verschweigen der Abgabe einer

    Zu den sachdienlichen Auskünften, für deren Kenntnis auf Seiten eines Hausratversicherers ein berechtigtes Interesse besteht, zählen insbesondere auch Angaben zur Vermögenssituation des Versicherungsnehmers und damit solche, die - wie hier - die im Vorfeld zu einem Versicherungsfall erfolgte Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung betreffen (vgl. BGH, Urt. v. 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258; OLG Bremen, VersR 2012, 1389; OLG Köln, VersR 2008, 1063).
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