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   OLG Bremen, 11.03.2020 - 1 U 56/19   

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https://dejure.org/2020,19916
OLG Bremen, 11.03.2020 - 1 U 56/19 (https://dejure.org/2020,19916)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.03.2020 - 1 U 56/19 (https://dejure.org/2020,19916)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. März 2020 - 1 U 56/19 (https://dejure.org/2020,19916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Geschäftsinhabers - Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen Stolperfalle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stolperfallen sind permanent zu überwachen! (IBR 2021, 17)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus OLG Bremen, 11.03.2020 - 1 U 56/19
    Bei dem als Grundurteil bezeichneten Urteil des Landgerichts vom 15.05.2019 handelte es sich tatsächlich um ein Teil-Grundurteil, in dem das Landgericht ein Grundurteil lediglich in Bezug auf die Zahlungsanträge des Klägers zu 1. und 2. erlassen hat, nicht aber auch in Bezug auf den unbezifferten Feststellungsantrag im Klagantrag zu 3. In Bezug auf einen unbezifferten Feststellungsantrag ist ein Grundurteil unzulässig (siehe BGH, Urteil vom 30.04.2003 - V ZR 100/02, juris Rn. 7, NJW 2003, 2380; Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, juris Rn. 10, BGHZ 182, 116).

    Eine Umdeutung im vorgenannten Sinne scheidet daher aus (vgl. so auch BGH, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, juris Rn. 10 f., BGHZ 182, 116; OLG München, Urteil vom 12.01.2018 - 10 U 1616/17, juris Rn. 21 f, NJW 2018, 1327).

  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 112/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Feststellung der Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Bremen, 11.03.2020 - 1 U 56/19
    Von der für den Fall eines unzulässigen Teilurteils bestehenden Möglichkeit der Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 ZPO konnte vorliegend aber abgesehen werden, da der Senat aus Gründen der Sachdienlichkeit die Entscheidung über den in erster Instanz noch nicht entschiedenen Teil an sich ziehen und damit die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausräumen konnte (siehe BGH, Urteil vom 13.10.2008 - II ZR 112/07, juris Rn. 7, NJW 2009, 230), worauf der Senat im Termin vom 19.02.2020 hingewiesen hat, ohne dass es im Übrigen eines entsprechenden Antrags oder Einverständnisses der Parteien bedurfte (siehe BGH, a.a.O.).
  • OLG München, 12.01.2018 - 10 U 1616/17

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Bremen, 11.03.2020 - 1 U 56/19
    Eine Umdeutung im vorgenannten Sinne scheidet daher aus (vgl. so auch BGH, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, juris Rn. 10 f., BGHZ 182, 116; OLG München, Urteil vom 12.01.2018 - 10 U 1616/17, juris Rn. 21 f, NJW 2018, 1327).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Bremen, 11.03.2020 - 1 U 56/19
    Bei dem als Grundurteil bezeichneten Urteil des Landgerichts vom 15.05.2019 handelte es sich tatsächlich um ein Teil-Grundurteil, in dem das Landgericht ein Grundurteil lediglich in Bezug auf die Zahlungsanträge des Klägers zu 1. und 2. erlassen hat, nicht aber auch in Bezug auf den unbezifferten Feststellungsantrag im Klagantrag zu 3. In Bezug auf einen unbezifferten Feststellungsantrag ist ein Grundurteil unzulässig (siehe BGH, Urteil vom 30.04.2003 - V ZR 100/02, juris Rn. 7, NJW 2003, 2380; Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, juris Rn. 10, BGHZ 182, 116).
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