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   OLG Bremen, 11.10.2013 - 2 U 61/13   

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https://dejure.org/2013,29005
OLG Bremen, 11.10.2013 - 2 U 61/13 (https://dejure.org/2013,29005)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.10.2013 - 2 U 61/13 (https://dejure.org/2013,29005)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 2 U 61/13 (https://dejure.org/2013,29005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 611, 627
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zum Vorliegen eines Dienstverhältnisses "höherer Art"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 627
    Pflicht zur Entrichtung des Entgelts bei vorzeitiger Kündigung eines Seminarvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von Vergütungsleistungen nach "Rücktritt" von Seminarvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von Vergütungsleistungen nach "Rücktritt" von Seminarvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 311
  • MDR 2014, 16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84

    Begriff der Vertrauensstellung

    Auszug aus OLG Bremen, 11.10.2013 - 2 U 61/13
    Erforderlich ist zudem, dass die qualifizierten Dienste im Allgemeinen ihrer Art nach üblicherweise nur aufgrund besonderen, das heißt persönlichen Vertrauens übertragen werden, wobei auf die typische Lage, nicht auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist (BGH NJW 86, 373; 2011, 3575).
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 95/11

    Kündigung des Dienstvertrages bei Vertrauensstellung: Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 11.10.2013 - 2 U 61/13
    Erforderlich ist zudem, dass die qualifizierten Dienste im Allgemeinen ihrer Art nach üblicherweise nur aufgrund besonderen, das heißt persönlichen Vertrauens übertragen werden, wobei auf die typische Lage, nicht auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist (BGH NJW 86, 373; 2011, 3575).
  • KG, 22.09.2014 - 22 U 199/13

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der

    Dass diese nicht immer pünktlich waren, lässt einen zwingenden Schluss auf eine Zahlungsunfähigkeit nicht zu (vgl. BGH, Urt. v. 17. November 2013, IX ZR 49/13, NJW-RR 2014, 311).
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