Rechtsprechung
OLG Bremen, 12.05.2022 - 3 U 37/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Oberlandesgericht Bremen
§§ 81 Abs. 2 VVG
Versicherungsrecht - IWW
§ 81 Abs. 2 VVG
- versicherungsrechtsiegen.de
Wohngebäudeversicherung - Küchenbrand - Elektroherd
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VGB (2010) § 19 Nr. 1 Abs. 3
Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden; Grobe Fahrlässigkeit als objektiv schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; Besonders hohes Maß an Vorwerfbarkeit - rechtsportal.de
VGB (2010) § 19 Nr. 1 Abs. 3
Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden; Grobe Fahrlässigkeit als objektiv schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; Besonders hohes Maß an Vorwerfbarkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Falsches Kochfeld bedient: Brand grob fahrlässig verursacht!
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Brandschaden wegen versehentlich angeschalteter Herdplatte
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Versehentlich Herdplatte eingeschaltet - Die Wohngebäudeversicherung darf ihre Leistung für den Brandschaden um 25 Prozent kürzen
- haufe.de (Kurzinformation)
Versehentlich angeschaltete Herdplatte verursacht Brand - Mithaftung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kürzung von Versicherungsleistungen bei Verlassen der Wohnung ohne Kontrolle des Kochfeldes eines Herdes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versehentliches Anschalten einer Herdplatte statt Ausschalten einer anderen Herdplatte ist grob fahrlässig - Wohngebäudeversicherung kann Leistung um 25 % kürzen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grobe Fahrlässigkeit bei Brand durch nicht ausgeschalteten Herd? (IMR 2022, 331)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Falsches Kochfeld bedient: Brand grob fahrlässig verursacht! (IBR 2022, 433)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 24.11.2021 - 6 O 358/21
- OLG Bremen, 12.05.2022 - 3 U 37/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 973
- NZM 2023, 95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10
Feuerversicherung: Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett als …
Auszug aus OLG Bremen, 12.05.2022 - 3 U 37/21
Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urt. v. 10.5. 2011 - VI ZR 196/10, NJW-RR 2011, 1055 Rn. 10 - beck-online).Subjektiv ist für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ein besonders hohes Maß an Vorwerfbarkeit erforderlich, es muss sich um eine auch subjektiv unentschuldbare Pflichtwidrigkeit handeln, die das in § 276 Abs. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH, Urt. v. 10.5. 2011 - VI ZR 196/10, NJW-RR 2011, 1055 Rn. 10 - beck-online;… BeckOK VVG/Klimke, 14. Ed. 15.2.2022, VVG § 81 Rn. 38).
Ein solches liegt vor, wenn ein an sich objektiv besonders schwerwiegender Sorgfaltsverstoß auf einer kurzzeitigen bzw. einmaligen und unbewussten Unaufmerksamkeit beruht und zusätzliche Umstände hinzukommen, die das momentane Versagen in einem milderen Licht erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 10.5.2011 - VI ZR 196/10, NJW-RR 2011, 1055 Rn. 13; BGH, Urteil vom 29.1.2003 - IV ZR 173/01 NJW 2003, 1118, 1119; BGH, Urteil vom 8.7.1992 - IV ZR 223/91 NJW 1992, 2418 - alle beck-online).
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Bremen, 12.05.2022 - 3 U 37/21
Ein solches liegt vor, wenn ein an sich objektiv besonders schwerwiegender Sorgfaltsverstoß auf einer kurzzeitigen bzw. einmaligen und unbewussten Unaufmerksamkeit beruht und zusätzliche Umstände hinzukommen, die das momentane Versagen in einem milderen Licht erscheinen lassen (…BGH, Urt. v. 10.5.2011 - VI ZR 196/10, NJW-RR 2011, 1055 Rn. 13; BGH, Urteil vom 29.1.2003 - IV ZR 173/01 NJW 2003, 1118, 1119; BGH, Urteil vom 8.7.1992 - IV ZR 223/91 NJW 1992, 2418 - alle beck-online).Voraussetzung dafür ist, dass der Handelnde mit einer bestimmten Tätigkeit dauernd beschäftig ist, die ständig Konzentration erfordert, weil ein einmaliger "Ausrutscher" bei solchen Tätigkeiten jedem und damit auch einem ansonsten sorgfältigen Versicherungsnehmer unterlaufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8.7. 1992 - IV ZR 223/91 NJW 1992, 2418; BGH, Urteil vom 8.2. 1989 - IVa ZR 57/88 NJW 1989, 1354, 1355 - beck-online).
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Bremen, 12.05.2022 - 3 U 37/21
Voraussetzung dafür ist, dass der Handelnde mit einer bestimmten Tätigkeit dauernd beschäftig ist, die ständig Konzentration erfordert, weil ein einmaliger "Ausrutscher" bei solchen Tätigkeiten jedem und damit auch einem ansonsten sorgfältigen Versicherungsnehmer unterlaufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8.7. 1992 - IV ZR 223/91 NJW 1992, 2418; BGH, Urteil vom 8.2. 1989 - IVa ZR 57/88 NJW 1989, 1354, 1355 - beck-online). - BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17
Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von …
Auszug aus OLG Bremen, 12.05.2022 - 3 U 37/21
Objektiv grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (st. Rspr. z.B. BGH Urteil vom 26.5.2020 - VI ZR 186/17, NJW 2020, 2534 Rn. 19 - beck-online). - BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG Bremen, 12.05.2022 - 3 U 37/21
Ein solches liegt vor, wenn ein an sich objektiv besonders schwerwiegender Sorgfaltsverstoß auf einer kurzzeitigen bzw. einmaligen und unbewussten Unaufmerksamkeit beruht und zusätzliche Umstände hinzukommen, die das momentane Versagen in einem milderen Licht erscheinen lassen (…BGH, Urt. v. 10.5.2011 - VI ZR 196/10, NJW-RR 2011, 1055 Rn. 13; BGH, Urteil vom 29.1.2003 - IV ZR 173/01 NJW 2003, 1118, 1119; BGH, Urteil vom 8.7.1992 - IV ZR 223/91 NJW 1992, 2418 - alle beck-online).