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   OLG Bremen, 12.09.2001 - 1 U 13/01 (b)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11438
OLG Bremen, 12.09.2001 - 1 U 13/01 (b) (https://dejure.org/2001,11438)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.09.2001 - 1 U 13/01 (b) (https://dejure.org/2001,11438)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. September 2001 - 1 U 13/01 (b) (https://dejure.org/2001,11438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Notars auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 1
    Verantwortlichkeit des Notars für die Richtigkeit und Wirksamkeit von Urkunden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94

    Hinweispflicht des Notars bei Beurkundung des Gesellschaftsvertrages einer

    Auszug aus OLG Bremen, 12.09.2001 - 1 U 13/01
    Insoweit durfte er davon ausgehen, dass die steuerrechtlichen Aspekte des Vertragswerks von dem Streitverkündeten geprüft und insoweit abgesichert waren (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 338 f.).
  • OLG Naumburg, 12.06.2019 - 2 W 9/18

    Notargebühren: Vorzeitige Beendigung des Verfahrens zur Beurkundung eines dem

    bb) Die gleichen konsultativen Pflichten hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen gelten auch für "mitgebrachte" Entwürfe; denn der beurkundende Notar ist auch in diesem Fall für die inhaltliche Richtigkeit und die Wirksamkeit der von ihm gefertigten Urkunden verantwortlich (OLG Bremen, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 1 U 13/01 - , NotBZ 2005, 294, juris Rdn. 30).
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