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   OLG Bremen, 13.03.2017 - 2 U 127/16   

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https://dejure.org/2017,42993
OLG Bremen, 13.03.2017 - 2 U 127/16 (https://dejure.org/2017,42993)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.03.2017 - 2 U 127/16 (https://dejure.org/2017,42993)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. März 2017 - 2 U 127/16 (https://dejure.org/2017,42993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 511 Abs. 2 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 2
    Zivilprozessrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 ; ZPO § 522 Abs. 1 S. 2
    Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft im Rahmen einer Stufenklage - Zivilprozessrecht; Stufenklage; Auskunft; Wert der Beschwer

  • rechtsportal.de

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 ; ZPO § 522 Abs. 1 S. 2
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2016 - III ZB 96/15

    Verwerfung einer Berufung wegen Nichterreichung der erforderlichen Wertgrenze im

    Auszug aus OLG Bremen, 13.03.2017 - 2 U 127/16
    Spricht das Teilurteil dabei eine Verurteilung zur Auskunft aus, entspricht die Beschwer allerdings nicht dem Wert des tenorierten Anspruchs, sondern bemisst sich allein nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH, Beschluss v. 28. Januar 2016, III ZB 96/15, zit. nach juris, Rn. 5; BGH, Beschluss v. 07. März 2013, III ZB 57/12, zit. nach juris, Rn. 6; BGH, NJW 2011, 926, 927, jew. m.w.N.).

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss v. 28. Januar 2016, III ZB 96/15, aaO).

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Bremen, 13.03.2017 - 2 U 127/16
    Da ein Geheimhaltungsinteresse vorliegend nicht in Rede steht, sind für die Festsetzung des Beschwerdewerts hier allein diejenigen Kosten maßgeblich, die mit der Auskunftserteilung verbunden sind (BGH, NJW 2000, 1724, 1725; BGH NJW 1995, 664, 665; BGH NJW 1999, 3050).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Bremen, 13.03.2017 - 2 U 127/16
    Da ein Geheimhaltungsinteresse vorliegend nicht in Rede steht, sind für die Festsetzung des Beschwerdewerts hier allein diejenigen Kosten maßgeblich, die mit der Auskunftserteilung verbunden sind (BGH, NJW 2000, 1724, 1725; BGH NJW 1995, 664, 665; BGH NJW 1999, 3050).
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Auszug aus OLG Bremen, 13.03.2017 - 2 U 127/16
    Spricht das Teilurteil dabei eine Verurteilung zur Auskunft aus, entspricht die Beschwer allerdings nicht dem Wert des tenorierten Anspruchs, sondern bemisst sich allein nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH, Beschluss v. 28. Januar 2016, III ZB 96/15, zit. nach juris, Rn. 5; BGH, Beschluss v. 07. März 2013, III ZB 57/12, zit. nach juris, Rn. 6; BGH, NJW 2011, 926, 927, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2013 - III ZB 57/12

    Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung (hier: Verurteilung zur

    Auszug aus OLG Bremen, 13.03.2017 - 2 U 127/16
    Spricht das Teilurteil dabei eine Verurteilung zur Auskunft aus, entspricht die Beschwer allerdings nicht dem Wert des tenorierten Anspruchs, sondern bemisst sich allein nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH, Beschluss v. 28. Januar 2016, III ZB 96/15, zit. nach juris, Rn. 5; BGH, Beschluss v. 07. März 2013, III ZB 57/12, zit. nach juris, Rn. 6; BGH, NJW 2011, 926, 927, jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2020 - 3 U 157/19
    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 I ZB 94/16 -, juris; BGH, Beschluss v. 28. Januar 2016, III ZB 96/15 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 13. März 2017, 2 U 127/16 -, juris).
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