Rechtsprechung
OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 U 4/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Laubfall, Straßen, Wege, Reinigungsintervalle
- Oberlandesgericht Bremen
BGB §§ 254 Abs. 1, 823 Abs. 1, 839 Abs. 1,
Sonstiges Zivilrecht - Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Wöchentliches Entfernen von Laub auf Geh- und Radwegen ausreichend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Falls von Laub auf Straßen- und Wegeflächen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Laub auf dem Radweg: Bei Unfall haftet die Gemeinde nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Laub auf Straßen/Wegen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht und die dicke Laubschicht über der Bordsteinkante
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Falls von Laub auf Straßen- und Wegeflächen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Herbstlaub auf dem Radweg - Gestürzter Radfahrer macht die Kommune für seinen Unfall verantwortlich
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Laub auf Bordstein - keine Haftung der Gemeinde bei Unfall
- haufe.de (Kurzinformation)
Laubschicht führt zum Sturz eines Radfahrers - Amtshaftung der Gemeinde?
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.11.2017 - 1 O 1702/16
- OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 U 4/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 923
- NZM 2018, 886
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 4 U 45/19
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
Das Mitverschulden des Fußgängers schließt die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen regelmäßig aus, wenn der Fußgänger die Laubfläche begeht, ohne sich über mögliche Gefahren zu vergewissern (siehe Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 13. April 2018 - 1 U 4/18 -, Rn. 18, juris). - OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 4 U 45/19
Zur Haftung eines Grundstückseigentümers für Sturzunfall einer Fußgängerin auf …
Ich wusste, dass da Laub lag, aber ich bin richtig ins Rutschen gekommen." Dies spricht tatsächlich dafür, dass die Klägerin sich dessen bewusst war, dass auf dem Gehweg liegendes Laub besondere Gefahren bergen kann, insbesondere, weil es den tatsächlichen Zustand des Weges verdecken kann (vgl. den Fall des Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen im Beschluss vom 13. April 2018 - 1 U 4/18).