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   OLG Bremen, 13.11.2015 - 4 UF 73/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34407
OLG Bremen, 13.11.2015 - 4 UF 73/15 (https://dejure.org/2015,34407)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.11.2015 - 4 UF 73/15 (https://dejure.org/2015,34407)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. November 2015 - 4 UF 73/15 (https://dejure.org/2015,34407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 1318 Abs. 2, 1361
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Trennungsunterhalt; Geltendmachung des Trennungsunterhaltsanspruchs bei einer gegen das Verbot der Doppelehe geschlossenen Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1318 Abs. 2; BGB § 1361
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Trennungsunterhalt

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt bei Doppelehe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Trennungsunterhalt bei Doppelehe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Trennungsunterhalt bei Doppelehe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Trennungsunterhalt für Ehefrau bei einer nach Recht von Singapur unzulässiger Doppelehe - Recht von Singapur sieht Mehrfachehe nur für Ehemann vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 195
  • FamRZ 2016, 828
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 95/04

    Entscheidung im Restitutionsverfahren nach nachträglichem Auffinden einer Urkunde

    Auszug aus OLG Bremen, 13.11.2015 - 4 UF 73/15
    Für die Phase des Getrenntlebens beurteilen sich jedoch die Ansprüche auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB nach entsprechenden Grundsätzen (vgl. MüKo/Wellenhofer, BGB, 6. Auflage, § 1318 Rn. 2; BGH, FamRZ 2007, 896, 897).
  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 UF 175/20

    Nachehelicher Unterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe; Gutgläubigkeit iSv §

    Zum einen wird vertreten, Kenntnis der Tatsachen genüge; die Kenntnis, dass die Tatsachen einen Grund zur Aufhebung der Ehe geben, sei nicht erforderlich (OLG Bremen FamRZ 2016, 828, 829; Johannsen/Henrich/Althammer, a.a.O., Rn. 3; Grüneberg/Siede, BGB, 81. Aufl. 2022, § 1318 Rn. 2; BeckOGK/M. Otto, BGB, Stand: 01.01.2022, § 1318 Rn. 6).
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