Rechtsprechung
OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Geschobenes Fahrrad, Vorfahrt, Begriff des Waldweges
- Oberlandesgericht Bremen
- IWW
§ 249 ff. BGB; § 823 Abs. 1 und 2 BGB; § 1 StVO; § 8 StVO
BGB, StVO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander verbindenden Weges als Feldweg oder Waldweg im Sinne von § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StVO; Vorfahrtsrecht eines sein Fahrrad schiebenden Radfahrers; Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem ...
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Geschobenes Fahrrad kann vorfahrtsberechtigt sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander verbindenden Weges als Feld- oder Waldweg im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wer sein Fahrrad schiebt, gibt sein Vorfahrtsrecht nicht auf
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das geschobene Fahrrad und die Vorfahrt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einordnung einer Straße als Feld- oder Waldweg
Verfahrensgang
- LG Bremen, 30.05.2017 - 7 O 401/16
- OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 993
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 16.05.2018 - 7 U 2/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine abschüssige Straße herunter fahrenden …
Der Radfahrer, der zur Beachtung der erforderlichen Sorgfalt an einer gefährlichen Stelle kurzfristig von seinem Fahrrad steigt, eine kurze Strecke schiebt, um eine für ihn unübersichtliche Stelle sicher zu überwinden und dann sofort wieder auf sein Fahrzeug zu steigen, kann sich durch diese Vorgänge seiner rechtlichen Einordnung als Fahrzeugführer nicht begeben (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 14.2.2018, Az. 1 U 37/17, juris). - LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20 vgl. hierzu Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 14.02.2018, 1 U 37/17, m.w.N.
- LG Hamburg, 19.07.2019 - 412 HKO 166/17 Wie das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinem die Fonds FS1 und FS2 betreffenden Urteil vom 31.8.2018 (1 U 37/17) überzeugend festgestellt hat, gehörte zu den Umständen, über die ein Anlageinteressent hätte aufgeklärt werden müssen, dass Herr B. als CEO der P. gleichzeitig Alleingesellschafter der H4 H. T. Holding GmbH war, die ihrerseits einen beherrschenden Einfluss auf die H. T. G. und A. GmbH als Muttergesellschaft sämtlicher in die Fondskonstruktion eingebundener Gesellschaften der H. T. Gruppe ausüben konnte.
Wie das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 31.8.2018 (1 U 37/17) zu Recht ausführt, handelt sich hierbei nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende, widerlegliche Vermutung (BGH, Urteil vom 11.02.2014, II ZR 273/12;… Rn. 10, Urteil vom 26.2.2013, juris RN 17 jeweils mwN).
Die in dem Gesellschaftsvertrag vorgesehene Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr ist unwirksam (Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 31.8.2018, 1 U 37/17, Seite 31, BGH, Urteil vom 22.9.2015, II RR 341/14).
- LG Hamburg, 17.12.2018 - 412 HKOH 1/18
Hamburg Trust HTG USA 2 GmbH & Co KG: Vorlagebeschluss im …
Die dagegen gerichtete Berufung wurde im Wesentlichen zurückgewiesen (Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 31.8.2018 zum Geschäftszeichen 1 U 37/17).