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   OLG Bremen, 14.03.2013 - Ausl. A 6/13   

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https://dejure.org/2013,7597
OLG Bremen, 14.03.2013 - Ausl. A 6/13 (https://dejure.org/2013,7597)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.03.2013 - Ausl. A 6/13 (https://dejure.org/2013,7597)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. März 2013 - Ausl. A 6/13 (https://dejure.org/2013,7597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    IRG §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 IRG
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr; Nachweis des Bestehens hinreichend gefestigter familiärer oder sozialer Bindungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1; IRG § 16
    Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr; Bestehen hinreichend gefestigter familiärer oder sozialer Bindungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 212 (Ls.)
  • NStZ-RR 2013, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06

    Europäischer Haftbefehl: Entscheidungskompetenz hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr richtet sich allein nach innerstaatlichem deutschem Recht (OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).

    Dazu gehört zunächst die Höhe der Sanktion, wobei eine hohe bereits verhängte Strafe oder Straferwartung für sich betrachtet regelmäßig noch nicht die Fluchtgefahr begründet, sondern lediglich Ausgangspunkt der vorzunehmenden intensiven Einzelfallprüfung ist (vgl. OLG Hamm, aaO; OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).

  • OLG Hamm, 10.12.2001 - 4 Ausl 141/00

    Auslieferungshaftbefehl, Aufhebung; Verhältnismäßigkeit, Kosten im

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Derartige Reisekosten dürften zu den Kosten des Rechtshilfeverfahrens gehören, die grundsätzlich nicht von dem Verfolgten, sondern von den Behörden zu tragen sind (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2002, 159; vgl. auch Schomburg/Hackner, aaO, § 75 IRG, Rn. 2 und 6).
  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06

    Gebot der Verfahrensbeschleunigung bei Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Insoweit bedarf es, da die Auslieferungshaft in das Grundrecht auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) eingreift (vgl. BVerfG, BeckRS 2006, 21451), vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts (vgl. BVerfG, StV 2013, 94, NStZ-RR 2007, 379, 380 f.) für die Rechtfertigung des Eingriffs einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. auch Schomburg/Hackner, aaO, Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Insoweit bedarf es, da die Auslieferungshaft in das Grundrecht auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) eingreift (vgl. BVerfG, BeckRS 2006, 21451), vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts (vgl. BVerfG, StV 2013, 94, NStZ-RR 2007, 379, 380 f.) für die Rechtfertigung des Eingriffs einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. auch Schomburg/Hackner, aaO, Rn. 19 f.).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 4 AuslA 21/09

    Ablehnung der Auslieferung mangels Konkretisierung der Tat im Europäischen

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Dabei kommt es - im Gegensatz zu § 112 StPO - zwar nicht auf das Merkmal "aufgrund bestimmter Tatsachen" an, sondern ausschließlich auf die Überzeugung des Gerichts (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2009 08020; Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 15 IRG, Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Dazu gehört zunächst die Höhe der Sanktion, wobei eine hohe bereits verhängte Strafe oder Straferwartung für sich betrachtet regelmäßig noch nicht die Fluchtgefahr begründet, sondern lediglich Ausgangspunkt der vorzunehmenden intensiven Einzelfallprüfung ist (vgl. OLG Hamm, aaO; OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).
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