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OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 8/01 a |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine angemessene Vergütung; Bestimmung des örtlichen Gerichtsstands bei Kaufvertragsstreitigkeiten; Geltung der besonderen insolvenzrechtlichen Gerichtsstände für Klagen des Insolvenzverwalters wegen seiner Vergütung; Schaffung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 12 § 19a ZPO
Gerichtsstand für Aktivprozesse des Insolvenzverwalters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 13.02.2001 - 8 O 1871/00
- OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 8/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83
Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters
Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 8/01
Die Regelung ist dabei eine Reaktion auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der die im früheren Konkursrecht streitige Frage, ob Klagen gegen die Konkursmasse am (Wohn-) Sitz des Gemeinschuldners, des Konkursverwalters oder am Ort der Konkursverwaltung erhoben werden mussten, dahin entschieden hatte, maßgeblich sei der Wohnsitz des Konkursverwalters ( vgl. u.a. BGHZ 88, 331 ff ); dies wurde aus praktischen Gesichtspunkten kritisiert, da das danach zuständige Gericht vielfach weit ab vom Ort der Konkursverwaltung und damit vom Geschehen lag ( vgl. die Begründung der Bundesregierung zu Art. 18 Nr. 1 des Entwurfs des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung - EGInsO - und der dort zunächst als § 31 a ZPO geplanten Fassung BT-Drucks. 12/3803 S. 67 f).
- OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02
Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer …
Der Kläger verteidigt das landgerichtliche Urteil und vertieft sein bisheriges Vorbringen unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. Juni 2002 (5 U 95/01) und 29. August 2002 (5 U 08/01).