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   OLG Bremen, 15.06.2011 - 1 U 6/11   

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https://dejure.org/2011,21022
OLG Bremen, 15.06.2011 - 1 U 6/11 (https://dejure.org/2011,21022)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.06.2011 - 1 U 6/11 (https://dejure.org/2011,21022)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 1 U 6/11 (https://dejure.org/2011,21022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 45i Abs. 3, 45i Abs. 1 TKG
    Nachweis der Richtigkeit des Verbindungsaufkommens in der Telefonrechnung

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    TKG § 45i Abs. 1 und Abs. 3;
    Zivilprozessrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Richtigkeit des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens durch den Telekommunikationsanbieter

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Telefonrechnung - Beweislast für Verbindungsaufkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 45i Abs. 1; TKG § 45i Abs. 3
    Nachweis der Richtigkeit des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens durch den Telekommunikationsanbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 93
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11

    Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur wird allerdings überwiegend vertreten, dass zugunsten des Diensteanbieters ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonrechnung eingreifen kann (z.B. OLG Bremen MMR 2012, 93; OLG Hamm MMR 2004, 337, 338; LG Trier, Urteil vom 26. Juli 2005 - 1 S 40/05, juris Rn. 6; AG Bonn MMR 2008, 67; AG Leer MMR 2007, 473, 474; Kessel aaO Rn. 62 ff; Schlotter aaO Rn. 28; zu § 16 TKV siehe Nießen in Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Stand Juli 2003, C § 41/§ 16 TKV Rn. 36 ff m. umfangr.
  • LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13

    Nachweispflichten in Rechnung gestellter Internetverbindungen

    Allerdings ist prima facie davon auszugehen, dass die Rechnung das Verbindungsaufkommen zutreffend wiedergibt, wenn der Anbieter ein zertifiziertes Abrechnungssystem nutzt (vgl. BGH, NJW 2013, 1092 (1095)) und nach einer fristgerechten Beanstandung durch den Kunden eine technische Vollprüfung durchgeführt und diese keine Mängel hervorgebracht hat oder es schon an einer fristgerechten Beanstandung fehlt (vgl. zum Anscheinsbeweis zugunsten des Diensteanbieters in diesen Fällen neben den umfangreichen Nachweisen bei BGH, NJW 2013, 1092 (1095) auch OLG Bremen, MMR 2012, 93; OLG Hamm, MMR 2004, 337 (338)).
  • AG Bremen, 07.03.2013 - 2 C 174/12

    Telekommunikationsunternehmen - Beweislast für die Richtigkeit des in Rechnung

    Die Klägerin ist hinsichtlich des Zeitpunkts der Leistungserbringung bzw. der Freischaltung des vertraglich geschuldeten Anschlusses vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig; der Telekommunikationsanbieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens (OLG Bremen MMR 2012, 93).
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