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   OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22   

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OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22 (https://dejure.org/2023,5571)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22 (https://dejure.org/2023,5571)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - 1 AuslA 56/22 (https://dejure.org/2023,5571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    IRG §§ 15, 29, 32, 73 S. 2; EUGrdCh Art. 4; EMRK Art. 3
    Strafprozessrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 25 ; IRG § 26 Abs. 1 ; IRG § 83b
    Rechtmäßigkeit der Auslieferung an die Republik Zypern; Ausräumung von Bedenken bei Auslieferung nach Zypern wegen unmenschlicher Haftbedingungen; Überlegung von Haftanstalten als Auslieferungshindernis; Verhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft wegen zu erwartender ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    Diese Grundsätze legt auch der Europäische Gerichtshof seiner Rechtsprechung zur Anwendung der Vorschriften über den Europäischen Haftbefehl zugrunde (siehe EuGH, Urteil vom 25.07.2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn] - C-220/18 PPU, a.a.O., Rz. 91 ff.; Urteil vom 15.10.2019, Dorobantu - C-128/18, a.a.O., Rz. 72 ff.; zur insoweit in der Vergangenheit noch bestehenden Unklarheit siehe BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 BvR 424/17, juris Rn. 50 f., NJW 2018, 686).

    EU 2018, Nr. C 328, 23 (Ls.) = NJW-Spezial 2018, 569; Urteil vom 15.10.2019, Dorobantu - C-128/18, ABl.

  • OLG Bremen, 22.06.2018 - 1 AuslA 27/18

    Zulässigkeit der Aufhebung der Anordnung der Beteiligung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    Auslieferungshaft kann insbesondere dann unverhältnismäßig sein, wenn der Tatvorwurf geringe Bedeutung hat und die Straferwartung nicht im Verhältnis zur Belastung des Verfolgten durch Inhaftnahme und Auslieferung sowie zum Verfahrensaufwand steht (st. Rspr. des Senats, siehe zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 Ausl. A 27/18; siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Ausl 1246/09, juris Rn. 19, NJW 2010, 1617).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    Auslieferungshaft kann insbesondere dann unverhältnismäßig sein, wenn der Tatvorwurf geringe Bedeutung hat und die Straferwartung nicht im Verhältnis zur Belastung des Verfolgten durch Inhaftnahme und Auslieferung sowie zum Verfahrensaufwand steht (st. Rspr. des Senats, siehe zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 Ausl. A 27/18; siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Ausl 1246/09, juris Rn. 19, NJW 2010, 1617).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-220/18

    Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    EU 2018, Nr. C 328, 23 (Ls.) = NJW-Spezial 2018, 569; Urteil vom 15.10.2019, Dorobantu - C-128/18, ABl.
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    Anders als § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO verlangt § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG keine "bestimmten Tatsachen" als Grundlage der Überzeugung von der Fluchtgefahr (st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse vom 02.07.2015 - 1 Ausl. A 16/15 und 19.10.2016 - 1 Ausl. A 15/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06, juris Rn. 16, NJW 2007, 613).
  • OLG Bremen, 02.07.2015 - 1 AuslA 16/15
    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    Anders als § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO verlangt § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG keine "bestimmten Tatsachen" als Grundlage der Überzeugung von der Fluchtgefahr (st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse vom 02.07.2015 - 1 Ausl. A 16/15 und 19.10.2016 - 1 Ausl. A 15/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06, juris Rn. 16, NJW 2007, 613).
  • EGMR, 20.10.2016 - 7334/13

    MURSIC c. CROATIE

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    Der Überprüfung der Haftbedingungen unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sind die hierzu in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entwickelten Maßstäbe zugrunde zu legen (dazu siehe die Entscheidung des EGMR, Urteil vom 30.10.2016, Mur?.ic v. Kroatien - Nr. 7334/13): Danach folgt aus einer Unterschreitung des persönlichen Raums von 3 qm pro Gefangenem in einem Gemeinschaftshaftraum die starke Vermutung einer Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 EMRK, die normalerweise nur widerlegt werden kann, wenn es sich lediglich um eine kurze, gelegentliche und unerhebliche Reduzierung des persönlichen Raums handelt, ausreichende Bewegungsfreiheit und Aktivitäten außerhalb des Haftraums gewährleistet sind und die Strafe in einer geeigneten Haftanstalt vollzogen wird, wobei es keine die Haft erschwerenden Bedingungen geben darf (vgl. EGMR, Mur?.ic v. Kroatien, a.a.O., §§ 124-126, 130-138).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    Im Übrigen ist auch nicht feststellbar, dass im vorliegenden Fall die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch eine Inlandsvollstreckung erhöht werden könnten (vgl. hierzu als dem hier maßgeblichen Kriterium EuGH, Urteil vom 17.07.2008, Koz?‚owski - C-66/08, Slg. 2008, I-6041 = NJW 2008, 3201, juris Rn. 45; vgl. auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - 1 Ausl.
  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    Diese Grundsätze legt auch der Europäische Gerichtshof seiner Rechtsprechung zur Anwendung der Vorschriften über den Europäischen Haftbefehl zugrunde (siehe EuGH, Urteil vom 25.07.2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn] - C-220/18 PPU, a.a.O., Rz. 91 ff.; Urteil vom 15.10.2019, Dorobantu - C-128/18, a.a.O., Rz. 72 ff.; zur insoweit in der Vergangenheit noch bestehenden Unklarheit siehe BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 BvR 424/17, juris Rn. 50 f., NJW 2018, 686).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22
    EU 2016, Nr. C 211, 21- 22 (Ls.) = NJW 2016, 1709), dass die vollstreckende Justizbehörde, sofern sie über objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben verfügt, die das Vorliegen systemischer oder allgemeiner Mängel in den Schutzmechanismen des Ausstellungsmitgliedstaats belegen, konkret und genau prüfen muss, ob es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die betroffene Person in diesem Mitgliedstaat einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 der Europäischen Grundrechtecharta ausgesetzt sein wird, falls sie ihm übergeben wird.
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