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   OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16   

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https://dejure.org/2016,55940
OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16 (https://dejure.org/2016,55940)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.12.2016 - 5 UF 110/16 (https://dejure.org/2016,55940)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 5 UF 110/16 (https://dejure.org/2016,55940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB § 1626a Abs. 2, 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen ablehnender Haltung des Kindes gegenüber dem Vater

  • familienrechtsiegen.de

    Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern - Ablehnung durch Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626a Abs. 2; BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Ablehnung der Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen ablehnender Haltung des Kindes gegenüber dem Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge unter Berücksichtigung einer ablehnenden Haltung eines Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge unter Berücksichtigung einer ablehnenden Haltung eines Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16
    Denn ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; BVerfG, NJW 2015, 1867 Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 31.03.2016 2 BvR 1576/13, juris Rn. 69).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16
    Denn ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; BVerfG, NJW 2015, 1867 Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 31.03.2016 2 BvR 1576/13, juris Rn. 69).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16
    Denn ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; BVerfG, NJW 2015, 1867 Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 31.03.2016 2 BvR 1576/13, juris Rn. 69).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Auszug aus OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16
    Denn ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; BVerfG, NJW 2015, 1867 Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 31.03.2016 2 BvR 1576/13, juris Rn. 69).
  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

    Auszug aus OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16
    Denn zur Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers muss der Beteiligte darlegen, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (BGH, Beschluss vom 28.07.2016 - III ZB 127/15 -, Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16
    Wie bei § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB sind dabei alle für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände im Rahmen einer einzelfallbezogenen und umfassenden Betrachtung gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, aaO. Rn. 19 - juris, m. H. a. BVerfG, FamRZ 2010, 1403, Rn. 58).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Bremen, 16.12.2016 - 5 UF 110/16
    Der Bundesgerichthof hat klargestellt, dass in beiden Fällen von der gemeinsamen elterlichen Sorge abzuweichen ist, wenn und soweit die Alleinsorge eines Elternteils dem Kindeswohl besser entspricht (BGH, Beschluss vom 15.06.2016 - XII ZB 419/15 -, Rn. 13, juris).
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