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   OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18   

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https://dejure.org/2018,21764
OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18 (https://dejure.org/2018,21764)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.05.2018 - 4 WF 24/18 (https://dejure.org/2018,21764)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 4 WF 24/18 (https://dejure.org/2018,21764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    FamFG §§ 113 Abs. 1, 249, 255; ZPO §§ 114 Abs. 2, 115, 117
    Familienrecht

  • IWW

    FamFG § 113 Abs. 1; FamFG § 249; FamFG § 255; ZPO § 114 Abs. 2; ZPO § 115; ZPO § 117
    FamFG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes im Antragsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes im Antragsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe für das vereinfachte Unterhaltsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 WF 17/99

    Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs; Vereinfachtes

    Auszug aus OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18
    Das Amtsgericht hat sich für seine Auffassung, es sei generell das vereinfachte Verfahren für alle Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder zu betreiben und daher in der Regel auch nur für dieses Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 9.2.1999 (FamRZ 1999, 995) gestützt.
  • OLG Nürnberg, 26.10.2001 - 7 WF 3620/01

    Kindesunterhalt; Vereinfachtes Verfahren; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18
    Das OLG Nürnberg (FamRZ 2002, 891) hat in seiner Entscheidung vom 26.10.2001 Bedenken gegen die durch das OLG Hamm vertretene Auffassung geäußert und in dem von ihm entschiedenen Einzelfall die Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Wege der allgemeinen Klage statt eines Antrags im vereinfachten Verfahren abgelehnt, weil der Unterhaltsgläubiger davon ausgehen konnte, dass angesichts der vorprozessualen Einwände des Unterhaltsschuldners zu seinem Einkommen diese Einwände auch in einem vereinfachten Verfahren vorgebracht worden wären mit der Folge, dass es letztlich zu einem streitigen Verfahren gekommen wäre.
  • OLG Rostock, 30.05.2006 - 10 WF 239/05

    Keine Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch Verweis auf das vereinfachte

    Auszug aus OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18
    Das OLG Rostock (FamRZ 2006, 1394) hat in seiner Entscheidung vom 30.5.2006 offengelassen, ob es der Auffassung des OLG Hamm folgt.
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2000 - 6 WF 8/00
    Auszug aus OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18
    Dem ist das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 14.2.2000 (FamRZ 2001, 229) gefolgt.
  • OLG Naumburg, 25.03.1999 - 3 WF 22/99

    Wahlrecht hinsichtlich der Art des Unterhaltsverfahrens und Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18
    Das OLG Naumburg hat dagegen bereits in seinem Beschluss vom 25.3.1999 (FamRZ 1999, 1670) die Auffassung vertreten, dass dem unterhaltsberechtigten Kläger die Wahl zwischen dem vereinfachten Verfahren und dem Klageverfahren offen stehe und ihm auch bei der Wahl beider Verfahrensarten ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zustehe.
  • OLG Köln, 06.02.2002 - 11 U 143/01

    Geschütztes Vertrauen für Einbiegenden in eine Vorfahrtstrasse; Haftungsverteilug

    Auszug aus OLG Bremen, 17.05.2018 - 4 WF 24/18
    Dieser Ansicht hat sich das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 5.11.2001 (OLGR Köln 2002, 58) angeschlossen, indem es die Auffassung vertreten hat, dass es zur Verfolgung eines Unterhalts Minderjähriger dem Kläger freistehe, ob er das vereinfachte Verfahren oder das Klageverfahren betreibe und ihm daher auch für beide Verfahrensarten ein Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zustehe.
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