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OLG Bremen, 17.08.2011 - 4 UF 109/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 31 Abs. 2, 26, 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG
Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in einer Gewaltschutzsache - Oberlandesgericht Bremen
FamFG §§ 26, 31 Abs. 2, 68 Abs. 3 S. 2
Familienrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Glaubhaftmachung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Gewaltschutzsache betreffend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Beschwerdeverfahren in einer Gewaltschutzsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Manche lernen es nie
Verfahrensgang
- AG Bremen, 01.07.2011 - 67 F 2117/11
- OLG Bremen, 17.08.2011 - 4 UF 109/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1511
- FamRZ 2012, 142
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2011 - 4 UF 109/11
Eine solche Ausnahme ist aber nur anzunehmen, wenn dem Beteiligten andere Mittel der Glaubhaftmachung nicht zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 04.02.1993, NJW-RR 1994, 316).
- BGH, 29.10.2020 - V ZR 273/19
Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers …
Ist eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben, braucht das Gericht nicht eigens einen Termin zu bestimmen, um eine beantragte Zeugenvernehmung zu ermöglichen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1511, 1512;… BeckOK ZPO/Bacher [1.9.2020], § 294 Rn. 14).