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   OLG Bremen, 17.08.2011 - 4 UF 109/11   

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https://dejure.org/2011,5550
OLG Bremen, 17.08.2011 - 4 UF 109/11 (https://dejure.org/2011,5550)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.08.2011 - 4 UF 109/11 (https://dejure.org/2011,5550)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. August 2011 - 4 UF 109/11 (https://dejure.org/2011,5550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 31 Abs. 2, 26, 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in einer Gewaltschutzsache

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    FamFG §§ 26, 31 Abs. 2, 68 Abs. 3 S. 2
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Gewaltschutzsache betreffend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Beschwerdeverfahren in einer Gewaltschutzsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Manche lernen es nie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1511
  • FamRZ 2012, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2011 - 4 UF 109/11
    Eine solche Ausnahme ist aber nur anzunehmen, wenn dem Beteiligten andere Mittel der Glaubhaftmachung nicht zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 04.02.1993, NJW-RR 1994, 316).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 273/19

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers

    Ist eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben, braucht das Gericht nicht eigens einen Termin zu bestimmen, um eine beantragte Zeugenvernehmung zu ermöglichen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1511, 1512; BeckOK ZPO/Bacher [1.9.2020], § 294 Rn. 14).
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