Rechtsprechung
   OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22647
OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15 (https://dejure.org/2015,22647)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.08.2015 - 4 UF 52/15 (https://dejure.org/2015,22647)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. August 2015 - 4 UF 52/15 (https://dejure.org/2015,22647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 516, 313, FamFG §§ 113 Abs. 1, 266 Abs. 1 Nr. 3
    Familienrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 313, 516; FamFG §§ 113 Abs. 1, 266 Abs. 1 Nr. 3
    Zur Rückforderung ehebezogener Schenkungen der Schwiegereltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Empfängers einer Geldzuwendung der Schwiegereltern; Rückforderung ehebezogener Schenkung der Schwiegereltern

Kurzfassungen/Presse (8)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Ehebezogene Schenkungen der Schwiegereltern müssen nach der Scheidung grds. zurückgegeben werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rückforderung von ehebezogenen Schenkungen der Schwiegereltern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwiegervater "stiftete" Geld fürs Eigenheim - Schwiegersohn muss Geldgeschenk nach dem Scheitern der Ehe teilweise zurückzahlen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Scheidung: Muss man Geldgeschenk an Schwiegereltern zurückzahlen?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn nach Schwiegerelternschenkung die Ehe des Kindes geschieden wird

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehebezogene Schenkungen: Schwiegereltern kann nach Scheidung Anspruch auf Rückzahlung von Geldgeschenken zustehen - Wegfall der Grundlage für Geldzahlungen aufgrund Scheitern der Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Feststellung des Empfängers einer Geldzuwendung der Schwiegereltern

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von ehebezogenen Schenkungen der Schwiegereltern

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 60 F 3145/14
  • OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 83
  • FamRZ 2016, 504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15
    Seit der Entscheidung des BGH vom 3.2.2010 (FamRZ 2010, 958) vertritt dieser in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung, dass schwiegerelterliche Zuwendungen sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 516 Abs. 1 BGB erfüllen und daher als Schenkungen zu qualifizieren seien, unabhängig davon, dass sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgen; der BGH spricht in diesem Fall von ehebezogenen Schenkungen (BGH, FamRZ 2010, 958 sowie FamRZ 2012, 273 und FamRZ 2015, 490).

    a) Wie das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt hat, wird die Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 Abs. 1 BGB nach ständiger Rechtsprechung dahingehend definiert, dass es sich um nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobene, bei Vertragsschluss aber zu Tage getretene gemeinsame Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände handelt, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BGH, FamRZ 2012, 273).

    Damit wird die vom Antragsteller beabsichtigte Begünstigung seiner Tochter entgegen seinen Erwartungen vorzeitig enden (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2012, 273 sowie FamRZ 2015, 490, Rn. 21).

    Diese stellt die Obergrenze des Erstattungsanspruches dar (BGH, FamRZ 2012, 273).

    Es stellt sich somit nicht die Frage, ob ein etwaiger Wertverlust der Immobilie von dem Rückforderungsanspruch des Schwiegervaters in Abzug zu bringen wäre, was nach Auffassung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2015, 172, 175) unter Hinweis auf die in FamRZ 2012, 273, 275 veröffentlichte BGH-Entscheidung abzulehnen ist.

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15
    Seit der Entscheidung des BGH vom 3.2.2010 (FamRZ 2010, 958) sind Zuwendungen, die Eltern um der Ehe ihres Kindes Willen an das Schwiegerkind machen, als Schenkungen zu qualifizieren; der BGH spricht insofern von ehebezogenen Schenkungen.

    Auch auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB anzuwenden (FamRZ 2010, 958).

    Seit der Entscheidung des BGH vom 3.2.2010 (FamRZ 2010, 958) vertritt dieser in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung, dass schwiegerelterliche Zuwendungen sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 516 Abs. 1 BGB erfüllen und daher als Schenkungen zu qualifizieren seien, unabhängig davon, dass sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgen; der BGH spricht in diesem Fall von ehebezogenen Schenkungen (BGH, FamRZ 2010, 958 sowie FamRZ 2012, 273 und FamRZ 2015, 490).

    Damit können derartige Zuwendungen nicht nur nach schenkungsrechtlichen Bestimmungen, sondern auch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage erfolgreich zurückverlangt werden (vgl. BGH, FamRZ 2010, 958), wenn die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

    Allerdings haben nach der neueren BGH-Rechtsprechung güterrechtliche Aspekte, insbesondere ein möglicher Zugewinnausgleich zwischen Kind und Schwiegerkind, keinen Einfluss mehr auf die im Rahmen des § 313 BGB vorzunehmende Abwägung (vgl. BGH, FamRZ 2010, 958; OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172).

  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 245/13

    Erbquoten unter Ehegatten nach türkischem Recht

    Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15
    Allerdings haben nach der neueren BGH-Rechtsprechung güterrechtliche Aspekte, insbesondere ein möglicher Zugewinnausgleich zwischen Kind und Schwiegerkind, keinen Einfluss mehr auf die im Rahmen des § 313 BGB vorzunehmende Abwägung (vgl. BGH, FamRZ 2010, 958; OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172).

    Handelt es sich um die durch die Schwiegereltern mitfinanzierte Immobilie, stellt sich also die Frage, wie lange das eigene Kind diese Immobilie bis zum endgültigen Scheitern der Ehe mitgenutzt hat (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172, 175).

    Es stellt sich somit nicht die Frage, ob ein etwaiger Wertverlust der Immobilie von dem Rückforderungsanspruch des Schwiegervaters in Abzug zu bringen wäre, was nach Auffassung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2015, 172, 175) unter Hinweis auf die in FamRZ 2012, 273, 275 veröffentlichte BGH-Entscheidung abzulehnen ist.

    Auch wenn nach der geänderten Rechtsprechung des BGH ebenfalls ein Anspruch wegen Zweckverfehlung aus § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB grundsätzlich neben einem Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage infrage kommt, ist ein derartiger Anspruch hier schon allein deshalb auszuscheiden, weil nicht von einer positiven Kenntnis des Antragsgegners von konkreten Zweckvorstellungen des Antragstellers bei den von ihm vorgenommenen Zahlungen ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172, 176).

  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

    Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15
    Seit der Entscheidung des BGH vom 3.2.2010 (FamRZ 2010, 958) vertritt dieser in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung, dass schwiegerelterliche Zuwendungen sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 516 Abs. 1 BGB erfüllen und daher als Schenkungen zu qualifizieren seien, unabhängig davon, dass sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgen; der BGH spricht in diesem Fall von ehebezogenen Schenkungen (BGH, FamRZ 2010, 958 sowie FamRZ 2012, 273 und FamRZ 2015, 490).

    Damit wird die vom Antragsteller beabsichtigte Begünstigung seiner Tochter entgegen seinen Erwartungen vorzeitig enden (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2012, 273 sowie FamRZ 2015, 490, Rn. 21).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass dem Zuwendenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (BGH, FamRZ 2015, 490).

    Der vom Amtsgericht in seiner angefochtenen Entscheidung beschrittene Weg, auf dem auch die Berechnung des Antragstellers beruht, nämlich bei einer Fortdauer der Ehe zwischen Kind und Schwiegerkind von 20 Jahren nach erfolgter Zuwendung eine vollständigen Zweckerreichung anzunehmen und so- mit bei kürzerer Ehedauer nach Zuwendung verhältnismäßige Abschläge vom zugewandten Betrag zu machen, ist vom BGH in seiner Entscheidung vom 26.11.2014 (FamRZ 2015, 490) abgelehnt worden.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 3 UF 2/14

    Rückforderungen von Zuwendungen an ein Schwiegerkind nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15
    Zu ihnen haben die Beteiligten - abgesehen vom Vorbringen des Antragstellers, er habe Teile seiner Altersversorgung für die Schenkungen verwandt - nicht näher vorgetragen, weshalb der Senat davon ausgeht, dass sich aus ihnen keine abweichende Beurteilung des Rückforderungsanspruchs des Antragstellers ergeben würde (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 173, 176).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2023 - 5 UF 48/23

    Rückforderung einer Schwiegerelternzuwendung

    (6) Eine in Literatur und Rechtsprechung verbreitete Ansicht will den Zeithorizont bei der Zuwendung in der Weise an der vorgestellten Ehedauer messen, dass - wie oben ausgeführt - die Möglichkeit einer Scheidung ausgeblendet wird, aber auf die statistische Lebenserwartung des eigenen Kindes abgestellt wird, da damit die erwartete gemeinsame Nutzung der Immobilie jedenfalls ende (so OLG Brandenburg vom 05.05.2023 - 3 U 55/22, juris Rn. 70; vom 26.10.2016 - 4 U 159/15, juris Rn. 25; OLG Bremen vom 17.08.2015 - 4 UF 52/15, juris Rn. 26; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 8. Auflage 2023, Rn. 1272).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2021 - 6 UF 67/20

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage für Immobilienschenkung bei Scheidung

    Auch nach sonstiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Ermittlung der Rechtsfolge nicht auf eine quotenmäßige Berechnung beschränkt, sondern es wird ergänzend eine Gesamtabwägung der Umstände vorgenommen (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 17. August 2015 - 4 UF 52/15 - Rn. 26 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht